Der 22. Juni 2000: Gary Graham kämpft bis zum Schluss. Als er blutend in den Hinrichtungsraum gezerrt wird, hatte man ihm bereits einige Rippen gebrochen. Es folgt eine gruselig-brutale Hinrichtungsszene, ein paar Demonstranten prügeln sich vor dem Gefängnis in Huntsville mit der Polizei, und George W. Bush, damals noch Gouverneur von Texas, spricht von vollzogener Gerechtigkeit und davon, dass Gott die Opfer, ihre Familien und Gary Graham schützen werde.
Ich arbeitete zu dieser Zeit bei der Nationalen Koalition zur Abschaffung der Todesstrafe (NCADP) in Washington, D.C., in deren Büro am Abend der Hinrichtung viele ehemalige Mitarbeiter vorbeikamen. Wir hatten in den Wochen zuvor versucht, mit Hilfe einer breit angelegten Kampagne die Exekution zu verhindern und über die Todesstrafe für Jugendliche zu informieren. Verurteilt wurde Graham für eine Straftat, die er mit 17 Jahren begangen haben sollte. Ob er wirklich unschuldig oder schuldig war, ließ sich aus den Gerichtsakten nicht eindeutig erkennen - recht klar zu ersehen war indes, dass Graham nie eine faire Chance erhalten hatte, sich zu verteidigen und - möglicherweise - seine Unschuld zu beweisen. Von den acht Augenzeugen des Graham zur Last gelegenen Mordes hatte ihn nur eine Zeugin unter eher fragwürdigen Umständen identifiziert. Und auch dies erst, nachdem die Betreffende vorher bereits zu Protokoll gegeben hatte, der Täter sei deutlich kleiner gewesen als Graham, was im Übrigen auch die anderen sieben Augenzeugen bestätigten - doch keiner von ihnen erhielt je eine Vorladung als Zeuge, um diese Aussage vor Gericht zu wiederholen.
Mehrere der Geschworenen des Graham-Prozesses setzten sich deshalb später dafür ein, das Verfahren wieder aufzunehmen. Ohne Erfolg. Der Oberste Gerichtshof der USA verwarf am Tag der Hinrichtung mit fünf zu vier Stimmen eine erneute Anhörung. Um 21.49 Uhr war Gary Graham tot.
Zurück blieb nach der Wut vor allem ein Gefühl der Leere. Als ich am nächsten Morgen wieder ins Büro kam, hatte ich folgende Nachricht auf meinem Anrufbeantworter: "Yeah! Yeah! He is dead. And your folks are next. And I drink my bear. Yeah!". Ich löschte die Nachricht und ging an meine Arbeit.
Am 1. März 2005 hat nun das Oberste Gericht der USA äußert knapp mit fünf gegen vier Stimmen entschieden: Hinrichtungen von Jugendlichen seien als "grausame und unmenschliche" Strafe verfassungswidrig. Damit wurde das Mindestalter für Hinrichtungen in den USA von 16 auf 18 Jahre angehoben, was über 70 zum Tode Verurteilte vor der Exekution bewahrt. Nachdem im Juni 2002 die Todesstrafe für geistig Behinderte abgeschafft wurde, ist dies für die Vereinigten Staaten die zweite weitreichende Einschränkung des staatlich verordneten Tötens von Menschen in den vergangenen Jahren. Es kommt hinzu, dass sowohl die Zahl der Vollstreckungen als auch der Verurteilungen zur Höchststrafe seit fünf Jahren rückläufig ist. Beachtet man zudem, dass in Illinois die Todesstrafe durch ein Moratorium ausgesetzt und in New York 2004 für verfassungswidrig erklärt wurde, sind erstmals seit Jahrzehnten Zeichen für einen verhaltenen Wandel auf diesem Feld der amerikanischen Rechtsprechung zu erkennen.
Aufschlussreich an der Entscheidung des Obersten US-Gerichts ist daher auch, dass die Urteilsbegründung auf die Bedeutung der internationalen Ablehnung von "capital punishment" für Minderjährige Bezug nimmt, so dass die Frage zulässig erscheint, ob die generelle Ablehnung der Todesstrafe beispielsweise in Europa nicht doch langfristig einen positiven Einfluss auf die US-Justiz haben könnte. Am Beispiel der Todesstrafe für Jugendliche lässt sich das verdeutlichen: Sie wird von mehreren internationalen Konventionen wie der UN-Konvention über die Rechte des Kindes und die Amerikanische Konvention über Menschenrechte* geächtet.
Die USA haben diese Dokumente wohl unterzeichnet, sich aber bisher in ihrer Hinrichtungspraxis davon nicht beeindrucken lassen. Seit 1990 existierten neben den USA nur noch sieben weitere Staaten, in denen auch minderjährige Straftäter in derart drakonischer Weise verurteilt werden konnten: Es waren China, Kongo, Jemen, Iran, Pakistan, Nigeria und Saudi-Arabien, wobei zuletzt in den USA mehr Jugendliche hingerichtet wurden als in all diesen Staaten zusammen. Nachdem inzwischen in fünf der genannten Länder gegen Jugendliche keine Todesstrafen mehr verhängt werden durften oder entsprechende Gesetzesnovellierungen auf den Weg gebracht waren, blieben die USA - bis zum Beschluss des Obersten Gerichts - weltweit fast der einzige Staat, in dem noch Minderjährige exekutiert wurden.
Dennoch, es gibt Umstände, die auf einen Rückgang der Hinrichtungen in den USA hoffen lassen. So bewirken Institutionen wie der Weltgerichtshof, dass zusehends eine internationalen Gerichtsbarkeit Gestalt annimmt, die ihre eigenen Normen setzt. Ebenso wichtig erscheint zudem, dass in den USA selbst die Front der Todesstrafenbefürworter bröckelt. Nachdem allein seit dem Jahr 2000 36 Todeskandidaten unter zum Teil beachtlichem Medienecho für unschuldig erklärt worden sind, ergeben Umfragen, bei denen es um die Alternative Todesstrafe oder lebenslänglich ohne Bewährung geht, heute ein nahezu ausgeglichenes Resultat.
Die jüngste Entscheidung der Obersten Gerichts in Washington könnte ein Schritt auf dem langen Wege sein, um auch in den USA eines Tages die Todesstrafe in allen Bundesstaaten zu ächten. Gary Graham wird diese Perspektive nichts mehr nützen - doch für 3.455 Todeskandidaten wäre es noch nicht zu spät.
* Bezieht sich auf eine Vereinbarung der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) aus dem Jahr 1969, die seit 1978 in Kraft ist.
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