Der Freitag: Mehrere Gutachter haben während des Kachelmann-Prozesses Zweifel an den Vorwürfen gegen den Wettermoderator geäußert. Kommt es eigentlich selten oder häufig vor, dass Frauen Männer zu Unrecht beschuldigen, sie vergewaltigt zu haben?
Monika Frommel: Eine Studie von Kriminologen des Bayerischen Landeskriminalamts kommt zu dem Ergebnis, dass etwa jeder fünfte Vergewaltigungsvorwurf zumindest sehr zweifelhaft ist.
Sind damit nicht einfach nur jene Anzeigen gemeint, an denen die Beamten scheitern, weil die Fälle unklar sind?
Nein, die Polizei hat recht eindeutiges Fallmaterial, sie spekuliert da nicht.
Aus welchen Gründen beschuldigen Frauen Männer einer Vergewaltigung, die so nicht stattgefunden hat?
Es gibt zwei klassische Motive. Das
Aus welchen Gründen beschuldigen Frauen Männer einer Vergewaltigung, die so nicht stattgefunden hat?Es gibt zwei klassische Motive. Das erste lässt sich unter dem Stichwort Münchhausen-Syndrom fassen: Manche psychisch labilen Menschen haben den starken Drang, Aufmerksamkeit auf sich zu lenken. Sie verletzen sich selbst oder bezichtigen zu diesem Zweck jemand anderen einer Straftat. Das geht manchmal so weit, dass diese Leute sogar den Stress auf sich nehmen, den ein Prozess verursacht.Weitaus häufiger kommt es aber vor, dass eine Frau sich subjektiv stark verletzt fühlt oder wirklich sexuell gedemütigt oder gekränkt wurde und sie dann bei der Strafanzeige übertreibt. Manche unverantwortlichen Opferanwälte legen den Frauen auch hypothetische Fallbeschreibungen vor, bei denen eher mit einem Schuldspruch zu rechnen ist. Die Frauen versuchen dann, ihre eigene Geschichte an diesen Vorbildern auszurichten.Bedeutet das, Frauen, die wegen sexueller Übergriffe zur Polizei gehen, stehen grundsätzlich unter dem Verdacht der Falschaussage?Aber nein, normalerweise reagieren die Ermittlungsbehörden professionell und gehen respektvoll mit einer Zeugin um, die sich als Vergewaltigungsopfer meldet. Dazu gehört aber auch, dass ein Staatsanwalt genau prüft, wie glaubhaft die Aussage einer solchen „Opferzeugin“ ist. Oft wird vergessen, dass das nicht nur im Interesse des Beschuldigten liegt, sondern auch im Interesse der Frau.Erklären Sie das bitte.Nehmen wir an, dass es zu einem sexuellen Übergriff kommt, für den es keine weiteren Zeugen gibt und der eine Frau emotional schwer verletzt. Oft steht in einem solchen Prozess dann Aussage gegen Aussage und das Gericht muss entscheiden, wem es glaubt. Der Glaubhaftigkeit der Aussage kommt also entscheidende Bedeutung zu. Ich halte es da für unverantwortlich, eine Opferzeugin einem Prozess auszusetzen, wenn ihre Glaubwürdigkeit darin so leicht angegriffen werden kann, wie jetzt etwa im Prozess gegen Kachelmann.Wie meinen Sie das?Egal, wie ein Vergewaltigungsprozess ausgeht: Es kann in jedem Fall etwas hängenbleiben – am Angeklagten, aber auch an der Frau. Und ich denke, die Gutachter-Schlacht im Kachelmann-Prozess war für die Nebenklägerin eine Katastrophe, ein Horrortrip. Das wäre nicht passiert, wenn der Staatsanwalt nicht ausgesprochen untypisch vorgegangen wäre.Worauf spielen Sie an?Kachelmann hätte zum Beispiel niemals so früh in Untersuchungshaft kommen dürfen. Damit hat sich der Staatsanwalt selbst unter Zeitdruck gesetzt, weil er mit einem Angeklagten im Gefängnis in sechs Monaten die Anklage schreiben muss. So blieb keine Zeit, die Vorwürfe im Vorfeld angemessen zu prüfen. Nicht umsonst haben wir in Deutschland ein System, das Untersuchungshaft vermeidet, wenn das möglich erscheint. Der Prozess zeigt: Übereifer schadet allen. Er hat gleich zwei Menschenleben zerstört. Das ist nicht Aufgabe der Justiz.Aber es ist doch die Aufgabe eines Gerichts, ein Urteil zu fällen.Gerade in Vergewaltigungsfällen gibt es manchmal auch gute Gründe, ein Strafverfahren einzustellen.Wann ist das der Fall?Eine Einstellung ist für die Beteiligten etwa dann besser, wenn ein Freispruch aus Mangel an Beweisen unumgänglich erscheint, der Verdacht aber nicht zugleich ausgeräumt werden kann.Eine vergewaltigte Frau wird diesen Schluss kaum akzeptieren. Schließlich kommt ihr Peiniger so garantiert ohne Strafe davon.Es ist falsch zu glauben, das Strafrecht biete die einzige Möglichkeit, bei sexuellen Übergriffen juristisch vorzugehen. Viele Opferanwälte lassen ihre Mandantinnen im Unklaren, dass das Strafrecht die Grenzen dessen, was als Vergewaltigung gilt, zu Recht verhältnismäßig eng zieht. Das Zivilrecht bietet da flexiblere Hilfsmittel, Schmerzensgeldforderungen etwa, oder Unterlassungsklagen. Damit können Klagen schon dann erfolgreich geführt werden, wenn Übergriffe – aus welchen Gründen auch immer – kaum erfolgreich strafrechtlich verfolgt werden können. Insbesondere bei Beziehungsdelikten bietet das Zivilrecht mittlerweile bessere Alternativen.