„Viele haben jetzt Angst“

Die Sozialarbeiterin Renate Stark von der Caritas hilft seit 19 Jahren Menschen in Not. Sie sagt: Gemeinsames Sorgerecht darf es nur geben, wenn der Staat den Unterhalt eintreibt

Der Freitag: Welche Konsequenzen wird das Sorgerechts-Urteil haben?

Renate Stark: Die Leute werden noch häufiger vor Gericht ziehen als heute. Bisher streiten Paare vor dem Familiengericht meist um die Höhe des Unterhalts und das Recht, wer das Kind wie häufig sehen darf. Nun gibt es einen Streitpunkt mehr und viele Männer werden jetzt klagen wollen. Wobei ja selbst viele Väterorganisationen erst einmal zur Geduld raten. Schließlich will die FDP einführen, dass das Sorgerecht automatisch beiden Elternteilen zugesprochen wird. Deshalb sagen viele Berater: Wartet bis das neue Gesetz da ist.

Was wird dann geschehen?

Ich bekomme jetzt schon Anrufe von Alleinerziehenden, auch von alleinerziehenden Vätern, die bisher schon Auseinandersetzungen wegen des Sorgerechts hatten. Viele haben jetzt Angst, dass sie sich bald mit noch mehr Jura auseinandersetzen müssen, anstatt sich ums Kind zu kümmern. Man muss ja auch sehen: Meistens geht es bei der Frage nach dem Sorgerecht nicht um das Wohl des Kindes, sondern um das Gefühl der Gleichberechtigung und die eigene Machtposition.

Können Sie ein Beispiel nennen?

Ich hatte eine 18-Jährige in der Beratung, die war schwanger und wollte mit dem Kindsvater das gemeinsame Sorgerecht vereinbaren. Der habe ich zugeredet, dass sie damit lieber noch ein Jahr warten soll. Das rate ich jungen Paaren immer, wenn sich ein Kind ankündigt. Das gemeinsame Sorgerecht können sich die beiden immer noch aussuchen, wenn sie erfahren haben, wie sie zusammen als Paar mit dem Baby klarkommen.

Wie ging es weiter?

In diesem Fall wurde das Kind epileptisch, der Vater war sofort überfordert und ist von dannen gerast. Wenn die beiden damals das gemeinsame Sorgerecht gehabt hätten, hätte die Mutter trotz des kranken Kindes bei jedem neuen Medikament dem Vater hinterherrennen müssen, damit er unterschreibt. Viele Arzneien sind bei Kindern noch nicht voll ausgetestet und dann brauchst du beide Unterschriften, sonst macht der Arzt sich strafbar.

Das ist aber bei Geschiedenen auch so – die in der Regel das gemeinsame Sorgerecht haben. Ist es gerecht, Ehemänner gegenüber ledigen Vätern zu bevorzugen?

Klar leben wir heute in einer anderen Welt als früher. Aber gemeinsame Verantwortung heißt nach wie vor, das Kind gemeinsam zu tragen, also zum Beispiel den Unterhalt zu zahlen. Deutschland ist in Europa das Land, das staatliche Unterhaltsvorschüsse am seltensten von den Vätern zurückfordert. Woanders wird säumigen Zahlern einfach das Auto weggenommen oder sie bekommen zumindest ein Pfandsiegel draufgeklebt. Wer unverheirateten Paaren automatisch das gemeinsame Sorgerecht geben will, muss solche Dinge mitregeln. Alles andere würde ich aus meiner Erfahrung in der Sozialberatung als sehr schwierig empfinden. Sicher: Es gibt viele Un­verheiratete, die alles gut meistern. Aber die Gesetze braucht man ja nicht, wenn sich die Leute einig sind, sondern dann, wenn es Konflikte gibt.

Renate Stark, 52, ein Kind, berät als Sozialarbeiterin der Caritas-Station in Berlin Prenzlauer Berg seit 19 Jahren Frauen und Männer, die in soziale Not geraten sind


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