Chance für die Transparenz

Strafverfolgung Julian Assange darf ausgeliefert werden, sagt der britische Supreme Court. Gut so. Die Vergewaltigungsvorwürfe gehören vor Gericht, sonst bleiben sie an Wikileaks hängen

Das Urteil des britischen Supreme Courts ist eine Niederlage für Julian Assange aber auch eine Chance für Wikileaks. Assange wird nun wohl nach Schweden ausgeliefert werden, um sich dort vor Gericht den Vergewaltigungs-Vorwürfen zu stellen. Gut so. Denn dann haben Aktivisten auf der ganzen Welt endlich wieder Zeit, sich um das zu kümmern, um was es Wikileaks in Wahrheit geht: Politik transparenter zu machen.

Denn eines ist sicher: Der Fall muss vor Gericht geklärt werden. Sonst wird immer etwas davon an Assange und damit auch an Wikileaks hängen bleiben. Sollten sich die Vorwürfe als wahr herausstellen, wäre es die Chance für Assanges Getreue, eine Organisation aufzubauen, die nicht allein von einer einzigen Personen dominiert wird – und damit auch unabhängig wird von den Stärken, Schwächen und Fehlern ihres Chefs.

Selbst wenn – wie von vielen befürchtet – in den USA ein Geheimverfahren wegen Spionage gegen Assange läuft, braucht der Australier wohl keine weitere Abschiebung zu befürchten. Zum einen müssten dem sowohl Schweden, als auch Großbritannien zustimmen. Zum anderen greift das schwedische Auslieferungsabkommen mit den USA nur bei Straftaten, die auch in Schweden mit mindestens einem Jahr Haft sanktioniert werden. Spionage gegen die Vereinigten Staaten von Amerika findet sich allerdings nicht im schwedischen Strafgesetzbuch.

Assange hat seine Verfahren immer wieder als politische Prozesse bezeichnet. Das hat seine Anhänger bei der Stange gehalten und die Gegner gesellschaftlicher Offenheit zu mehr Zurückhaltung gezwungen. Andererseits hat es dazu beigetragen, die Linie zwischen dem Vorwurf der sexuellen Gewalt und der Kriminalisierung von Wikileaks zu verwischen – und damit allen Aktivisten die Arbeit erschwert, die für mehr Transparenz arbeiten.

Das Verfahren in Schweden wird viel für Assanges persönliche Vertrauenswürdigkeit bedeuten. Es sagt allerdings nichts über die Möglichkeiten des Whistleblowing im Internet. Die liegen derzeit brach. Das Urteil des höchsten Gerichts Großbritanniens ist ein Schritt, das endlich zu ändern.

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