Geleakt: Handelskammer gegen Leistungsschutzrecht

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Das Projekt iRights.info hat den Entwurf eines "Eckpunktepapiers zu Fragen der digitalen Welt" des Deutschen Industrie- und Handelskammertags geleakt. Darin spricht sich der Wirtschaftsverband gegen ein weit gefasstes Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Internet aus, wie es die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag plant.

In dem Papier heißt es:

"Eine eventuelle Einführung neuer Leistungsschutzrechte darf nicht zu neuen Belastungen für die Wirtschaft beitragen und muss zu einem fairen Interessenausgleich zwischen Schutzrechtsinhabern, der Öffentlichkeit und der Wirtschaft führen."

Viele Presseverleger arbeiten darauf hin, dass von ihnen im Internet veröffentlichte Texte grundsätzlich kostenpflichtig sind, selbst wenn andere Anbieter - zum Beispiel von Suchmaschinen - die Inhalte neu zusammenstellen und präsentieren. Das aber könnte zu erheblichen Kosten für Selbstständige führen, die Computer mit Internetanschluss nutzen.

Schon im September hatte der Bundesverband der Deutschen Industrie, der Zentralverband des Deutschen Handwerks und zahlreiche andere Wirtschaftsverbände in einer gemeinsamen Erklärung gewarnt:

"Um eine dauerhafte Kostenbelastung zu vermeiden, wären Unternehmen und Selbständige in Deutschland gezwungen, auf allen internetfähigen Geräten umfangreiche Zugangssperrungen für Verlagsseiten des In- und Auslands durchzuführen."

Selbst wenn das Kostenargument offenbar zu einem ansehlichen Hebel gegen das Ansinnen von Verlegern und Regierungskoalition anwächst - viele Blogger und Journalisten kritisieren die geplante Novelle freilich aus anderen Gründen. Sie fürchten unter anderem schlechter gestellt oder gar enteignet zu werden. Schließlich würde in vielen Fällen das Leistungsschutzrecht eines Verlages alle Rechte an einem Text umfassen. Anders als der Verlag und vor allem anders als heute hätte der Autor nichts davon, wenn andere seine Werke nutzten.

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