Im Netz der Aufklärer

Netzgeschichten Das Internet ist bloß eine Anhäufung von unbestätigten Informationen? So ein Quatsch. Aber das schöne am Netz ist ja, dass es nicht nur dieses Vorurteil selbst widerlegt

Ein Vorteil des Internets ist ja, dass sich damit manche an sich hartnäckigen Vorurteile ganz schnell widerlegen lassen. Das mögen jene Menschen nicht glauben, die das Internet immer noch als einen chaotischen Haufen von bloß teilweise bestätigten Informationen sehen. Diese Skeptiker irren sich aber. Hier ein paar aktuelle Beispiele:

Vorurteil I: Für etwas sein ist ­schwerer, als gegen etwas zu sein

Ziemlicher Unsinn, wie die Gegner von Internetsperren zurzeit erfahren. Trotz der erfolgreichsten Petition der deutschen Parlamentsgeschichte haben der Bundestag und in der vergangene Woche auch der Bundesrat das so genannte Zugangserschwerungsgesetz verabschiedet. Von 1. August an werden nun Stoppschilder vor Ekel-Webseiten auftauchen.

Für alle, die sich damals schnell auf der Petitionsseite eingetragen haben, heißt das: Jetzt beginnt der harte Teil der Kampagnenarbeit. Der Arbeitskreis gegen Internetsperren macht es vor. Er hat Bundespräsident Horst Köhler einen offenen Brief geschrieben. Darin fordert er Köhler auf, das Gesetz nicht zu unterschreiben – einfach „weil es offenkundig nicht verfassungskonform“ sei.

Vorurteil II: Menschen suchen auf ­Seiten wie Facebook neue Freunde

Hat das US-amerikanische Martkforschungsinstitut Anderson Analytics gerade widerlegt. Laut einer Studie mit 11.000 Teilnehmern kommunizieren zwei Drittel der Mitglieder von Netzwerk-Seiten nur mit Menschen, die sie ohnehin schon kennen. Bloß jeder Zehnte gibt an, jeden als Freund zuzulassen, der sich auf Facebook oder StudiVZ bei Ihnen meldet. Ebenfalls interessant: Anders als arbeitgeberfinanzierte Schätzungen nahelegen, loggen sich offenbar nur 15 Prozent der Netzwerker während der Arbeitszeit ein.

Vorurteil III: Geheimdienste arbeiten intransparent

Gilt zumindest nicht mehr für den deutschen Verfassungsschutz. Der sucht auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes ganz offiziell „Observanten/innen“ mit einer Internet-Stellenanzeige. Aufgabenbeschreibung: verdeckte Beobachtung von „interessanten Personen, Sachverhalten oder Einrichtungen“. Anforderungen: Teamfähigkeit, Flexibilität, deutsche Staatsangehörigkeit, Bereitschaft zum Schichtdienst, zum „Tragen von Schutzwesten“ und zum „Führen von Schusswaffen“. Bezahlt wird nach Tarifgruppe E5, Einstiegsgehalt: 1843 Euro plus Sicherheitszulage. Bewerbungsschluss ist der 17. Juli 2009.

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