Kalte Daten, heiße Gemüter

Quick-Freeze Die Justizministerin agiert am Kabinettstisch als Datenschutz-Aktivistin. Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung sind dennoch unzufrieden – und beweisen damit Weitblick

Die Gegner eines neuen Vorratsdaten-Gesetzes könnten sich glücklich schätzen: Mit Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP haben sie eine Verfechterin ihrer Sache mit am Kabinettstisch sitzen. Und die hat jetzt auch noch einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den vom Verfassungsgericht erlaubten Rahmen nicht einmal annähernd ausnutzt. Die Speichergegner sind dennoch nicht froh, sie lehnen den Vorschlag der Justizministerin sogar ab. Auch wenn es auf den ersten Blick nicht den Anschein hat: Sie haben Recht damit.

Telefon- und Internetfirmen sollen laut dem Entwurf die Verbindungsdaten ihrer Kunden statt sechs Monate künftig bloß noch wenige Tage auf Vorrat speichern. Polizei und Behörden sollen die Daten nur bei einem konkreten Verdacht auf Zuruf „einfrieren“ lassen können – bis ein Richter entscheidet, ob die Beamten sie auch anschauen dürfen. Andernfalls wird alles wieder gelöscht.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar selbst hat dieses so genannte Quick-Freeze-Verfahren in die Debatte geworfen. Schließlich entstünden damit keine riesigen Datenbestände, die Begehrlichkeiten bei Polizeien und Geheimdiensten wecken könnten.

Das ist zwar richtig, verkennt aber, dass Deutschland gegen geltendes EU-Recht verstoßen würde, sollte es seinen Telekom-Firmen nur eine Mindestspeicherfrist von wenigen Tagen vorschreiben. Die derzeit gültige EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung schreibt vor, dass jedes Mitglied die Daten mindestens sechs Monate aufheben muss. Entsprechend chancenlos ist das Ansinnen, eine Mindestspeicherfrist von nur wenigen Tagen im nun anstehenden Gesetzgebungsverfahren durchzusetzen.

Insofern haben die organisierten Speichergegner vom Arbeitskreis Vorrat Weitblick bewiesen, als sie am Montag von Leutheusser-Schnarrenberger forderten, lieber auf eine Novelle der EU-Richtlinie zu drängen, statt dem Wunsch der Unions-Innenminister nach einer schnellen Neuregelung nachzugeben. Wie lange der deutsche Staat in welchen Informationen seiner Bürger herum schnüffeln darf, entscheidet sich nicht in Berlin oder Karlsruhe, sondern in Brüssel.

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