Turbulenzen voraus

Flugdatenabkommen Die EU-Kommission lobt das nachgebesserte Flugdatenabkommen mit den USA als Fortschritt im Datenschutz. Dabei ist es vor allem ein Versuch, die Europäer zu täuschen

Schon mal in den USA gewesen? Womöglich weiß kein Mensch, was Sie auf dem letzten Flug dorthin gegessen haben. Vielleicht weiß niemand, neben wem Sie ge­sessen haben, welche Nummer Ihre Kreditkarte damals hatte, mit wie viel Gepäck Sie verreist sind. Wahrscheinlich wissen Sie selbst all das nicht mehr. Eines aber ist sicher: Für die Beamten des US-Heimatschutzministeriums ist es nur eine Sache von Minuten, all das herauszufinden.

An diese Behörde leiten europäische Fluggesellschaften spätestens nach dem Start einer Maschine fast alle persönlichen Daten weiter, die sie von Kunden haben, die in die Vereinigten Staaten wollen. Obwohl die Daten dort 15 Jahre gespeichert bleiben, hat kein EU-Bürger das Recht, sie einzusehen, zu kon­trollieren oder gar zu korrigieren. Die US-Regierung hat 2007 erklärt, dass für Informationen von Flugreisenden das normale Datenschutzrecht nicht gilt.

Es kann also nur besser werden, wenn das Passagierdatenabkommen der EU mit den USA überarbeitet wird. So dachten selbst dessen Kritiker – bis jetzt. Doch nun zeigt sich in den von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström veröffentlichten Plänen, dass angebliche Verbesserungen nur Kosmetik sind: Das neue Abkommen ist vor allem der Versuch, die Europäer zu täuschen.

Zwar sollen die USA die Daten künftig nach sechs Monaten „depersonalisieren“ – also die Klarnamen durch Pseudonyme ersetzen – um Missbrauch durch Ermittler zu erschweren. Zudem werde nach fünf Jahren der Zugang zu dem Datensatz weiter beschränkt, nach zehn Jahren sei eine Speicherung nur noch erlaubt, wenn Terrorverdacht vorliege. Malmström preist all das als Gewinn für den Datenschutz, und die EU-Kommission hat sich jetzt dieser Linie angeschlossen.

Doch ist der angebliche Fortschritt nur Schein. Schließlich kann eine „depersonalisierte“ Datei den US-Behörden nur helfen, wenn Beamte bei Bedarf schnell die Klarnamen den Datensätzen zuordnen können. Auch wenn Malmström es lieber verschweigt: Genau das ist vorgesehen. Das Auftreten von ein paar politischen Turbulenzen – immerhin müssen Europaparlament und Mitgliedstaaten dem neuen Abkommen noch zustimmen – wäre in diesem Fall durchaus im Sinne der Flugreisenden.

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