Nuancen

Linksbündig Warum darf Horst Dreier nicht Verfassungsrichter werden?

Im Amerikanischen bedeutet der Ausdruck "to bork someone": jemanden angreifen, um ihn für ein öffentliches Amt unmöglich zu machen. Robert Bork, der die Amerikaner zu diesem Wort inspirierte, sollte einst Richter am US-Supreme Court werden, doch die Demokraten verhinderten seine Kandidatur mit wilden Attacken und einem von Gregory Peck gesprochenen Fernseh-Spot. In dem Wort "to bork" schwingt mit, dass die Vorwürfe krass überzogen sind. Deutsche Übersetzung? Vielleicht "jemanden dreiern".

Horst Dreier - renommierter Staatsrechts-Professor aus Würzburg - soll auf SPD-Ticket ans Bundesverfassungsgericht. Daraus wird wohl nichts mehr werden, denn aufmerksame Leser seiner Grundgesetz-Kommentierung stellten fest: Dieser Jurist relativiert die Absolutheit der Menschenwürde, er schließt Folter in Extremsituationen nicht von vorn herein aus. Bei so einem herben Vorwurf muss die Beweisführung schon sehr stabil sein. Kurz gesagt: das ist sie nicht. Dreier interpretiert das Recht auf hohem Niveau und macht es sich nicht einfach. Seinen fein ziselierten Formulierungen ein simples Bekenntnis zu entnehmen, dass die Menschenwürde nicht mehr "unabwägbar" ist, ist nicht möglich. Ein klares Bekenntnis des Gegenteils freilich lässt sich auch nicht entnehmen. Dreier differenziert, er schaut genauer hin, und das auch bei Themen - Folterverbot und Stammzellforschung vor allem -, bei denen früher gar nicht erst hingeschaut wurde. Doch die Zeiten haben sich in der Rechtswissenschaft genauso geändert wie in der Politik: Ein Links-Rechts-Schema gibt es nicht mehr, seit Jahrzehnten hingenommene Glaubenssätze sind brüchig geworden, der Blick ist geschärft für die Nuancen einer Sache.

Mit einer solchen Genauigkeit und Gewissenhaftigkeit im Einzelfall wäre Horst Dreier als Richter eigentlich ein Top-Kandidat. Aber für Dreier geht es nicht um irgendeinen Richterjob, sondern um die Präsidentschaft des Bundesverfassungsgerichts, und das verlangt nach Spagat-Turnern: Denn einerseits entscheidet das Karlsruher Gericht Einzelfälle, aber andererseits hat jeder dieser Einzelfälle politische Sprengkraft: Was das Verfassungsgericht niederschreibt, ist Politik im Urteilsstil. In Berlin und an den Gerichten dieser Republik hat man sich danach zu richten. Bei einer solchen Bürde ist es natürlich hilfreich, wenn man weiß, wie die derzeit drei Damen und 13 Herren in den roten Roben ticken. Bei wertkonservativen Hardlinern wie Paul Kirchhof oder bei einer linken Ex-Ministerin wie Christine Hohmann-Dennhardt sind Überraschungen selten. Ein Kasuist wie Dreier hingegen ist kein sicherer Kantonist.

Nichts gegen unsichere Kantonisten! Sie sind das Salz im Eintopf der gefestigten Demokratie. Doch beim Thema Folterverbot - darf da einer, der Bundesverfassungsrichter werden will, zumindest abstrakt die Gewissheiten auf den Prüfstand stellen?

Im Grunde nicht. Aber. Oder genauer: ein klitzekleines Aber, zumindest, gestützt auf drei Punkte, scheint angebracht. Erstens ist auch ein Bundesverfassungsrichter in erster Linie Richter, nicht Politiker, und seine Aufgabe ist es, allen Aspekten eines Falls gerecht zu werden. Zweitens: Wer Gewissheiten wie das Folterverbot jahrzehntelang tradiert, ohne sie neu zu legitimieren, liefert sie den Totengräbern des Rechtsstaats aus. Denn Glaubenssätze sind leichte Beute: Ist der Glaube erst erschüttert, braucht sich um Argumente niemand mehr zu scheren. Drittens, schließlich, ist noch einmal an Robert Bork zu denken. Bork scheiterte, weil er in der Frage der Abtreibung den falschen Ton getroffen hatte. Die causa Dreier darf nicht dazu führen, dass künftig - wie in den USA - Kandidaten zu einzelnen Themen von starken Lobbys "richtige" Aussagen abverlangt werden. Dann wäre dem unschönen "borken" auch in Deutschland die Tür geöffnet. "Jemanden zu dreiern" - das ist gerade noch hinnehmbar.

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