Noch ist es nicht in trockenen Tüchern, das neue Gentechnikgesetz der Verbraucherministerin. Kaum aber hatte Renate Künast die Eckpunkte ihrer Novelle präsentiert, überschlugen sich schon landesweit die Reaktionen. Vor allem von Umwelt-, Verbraucher- und Bauernverbänden hagelte es Kritik - was zunächst überrascht, bekennt sich der Entwurf doch ausdrücklich zu "Wahlfreiheit" und "Haftungsregelungen gemäß dem Verursacherprinzip". Auch Renate Künast gibt sich mehr als zufrieden: "Das Gesetz ist ein Durchbruch, und ich freue mich auch persönlich über diesen Erfolg", sagte sie der Berliner Zeitung. Sie habe damit der "Macht des Faktischen" etwas entgegengesetzt, das heißt dem unaufhaltbaren Einzug der Grünen Gentechnik n
ntechnik nach Europa beziehungsweise Deutschland. Was also ist auszusetzen am lange angesetzten Künastschen Wurf?Mit guter fachlicher PraxisDer Teufel steckt wie so oft im Detail. Tatsächlich ist in der Novelle entsprechend dem Verursacherprinzip vorgesehen, bei gentechnischer Verschmutzung solche Landwirte in die Pflicht zu nehmen, die auf die neue Technologie setzen. Kann ein konventionell oder ökologisch arbeitender Bauer seine kontaminierte Ernte nicht mehr als "öko" oder "gentechnikfrei" verkaufen, so hat er die Möglichkeit, den gentechnisch anbauenden Landwirt aus der Nachbarschaft auf Schadenersatz zu verklagen. Kommen mehrere Landwirte als Verursacher in Betracht, greift eine gesamtschuldnerische Haftung. Um herauszufinden, wer in seiner Nachbarschaft Gentechnik einsetzt, erhält der geschädigte Bauer Zugang zu einem eigens eingerichteten Standortregister.Die Haftungsregelung sehen Umweltverbände mit Skepsis. "Das würde eine Mehrbelastung für all diejenigen Landwirte bedeuten, die gentechnikfrei anbauen wollen, weil sie im Schadensfall den teuren Nachweis führen müssen", beklagt Henning Strodthoff, Gentechnik-Experte bei Greenpeace. Außerdem biete das geplante Anbaukataster keinesfalls ausreichend Transparenz über Gentechnikanbau in der Nachbarschaft, weil es den Landwirten nur bei Nachweis eines "berechtigten Interesses" zugänglich sei. Auch Heike Moldenhauer vom Referat Landnutzung des Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) sieht die Informationspflichten der Landwirte im Gesetzentwurf nur mangelhaft berücksichtigt. "Angeblich soll die gute fachliche Praxis alles regeln - bloß ist bislang unklar, was darunter zu verstehen ist", so Moldenhauer. Immerhin aber sei es als Erfolg zu bewerten, dass eine gentechnische Kontamination als Schaden definiert wurde.Anders als die Umweltverbände sorgt sich der Deutsche Bauernverband (DBV) um solche Landwirte, die künftig auf Gentechnik setzen wollen. Der Ansatz der gesamtschuldnerischen Haftung käme einem unkalkulierbaren Risiko gleich, meint der DBV. Schließlich könnten Landwirte auch dann zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie die gute fachliche Praxis einhalten und etwa für Sicherheitsabstände sorgen. Sollte die Haftung tatsächlich derart "verschuldensunabhängig" geregelt werden, müsse der DBV allen Landwirten dringend vom Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen abraten.Eingeschränkte WahlfreiheitVerbraucherschützer hingegen befürchten, dass sich zusätzliche Kosten durch Grüne Gentechnik auf die Produktpreise auswirken und daher zu Lasten der Konsumenten gehen. Auch die Kennzeichnungsregeln stoßen ihnen bitter auf, die Vorsitzende der Verbraucherzentrale Bundesverband, Edda Müller, bezeichnet sie gar als "Mogelpackung". Da tierische Lebensmittel wie Fleisch oder Milch selbst dann nicht gekennzeichnet werden müssten, wenn die Tiere mit gentechnisch verändertem Soja gefüttert würden, sei die Wahlfreiheit der Verbrauchers eingeschränkt. Die Aussage von Renate Künast, dass es keine Anhaltspunkte für eine Gesundheitsgefährdung durch gentechnisch veränderte Lebensmittel gebe, hält Müller für "erstaunlich". Schließlich sei bislang kaum erforscht, wie sich die Gentechnik auf die menschliche Gesundheit auswirkt.Ab April 2004 sollen EU-weit Lebens- und Futtermittel gekennzeichnet werden, wenn sie mehr als 0,9 Prozent zufällige gentechnische Verunreinigungen enthalten oder eines ihrer Bestandteile den Schwellenwert überschreitet. Laut Künast entscheiden künftig die Verbraucher darüber, ob sie Waren mit oder ohne Gentechnik wollen. Doch selbst wenn Handel und Lebensmittelhersteller gekennzeichnete Produkte vermeiden: Nach absolut gentechnikfreier Ware wird der Verbraucher langfristig nicht mehr greifen können, sondern bestenfalls nach Produkten mit wenig Gentechnik.Das dürfte sogar für Bioware gelten. Denn darüber, was auf deutschen Äckern wächst und später auf dem Teller landet, entscheiden vor allem die europäischen Schwellenwerte für gentechnisch verunreinigtes Saatgut. Die Mitgliedsstaaten der EU konnten sich in dieser Frage noch nicht einigen. Je nachdem wie viel unbeabsichtigte Verschmutzung sie tolerieren wollen, wird eine Grundkontamination von Saatgut - und daher auch von daraus resultierenden Lebensmitteln - auf Dauer ohnehin nicht mehr zu vermeiden sein, da diese nicht zu kennzeichnen wäre. Damit aber hätte die "Macht des Faktischen" gesiegt, egal wie sehr das neue Gentechnikgesetz vorgibt, die Wahlfreiheit von Landwirt und Verbraucher zu garantieren.Freiwillig gentechnikfreiDass sich viele Bauern lieber nicht auf das neue Gentechnikgesetz verlassen, zeigt sich an der regen Gründung von gentechnikfreien Zonen. Obwohl mittlerweile zur größten genfreien Region Deutschlands herangewachsen, ist beispielsweise das Modellprojekt in der Uckermark nordöstlich von Berlin noch lange nicht abgeschlossen. "Wir verzeichnen nahezu täglich neue Unterschriften und Beteiligte", sagt Rudi Vögel von der Landesanstalt für Großschutzgebiete in Brandenburg. An der Initiative sind auch das Bundesamt für Naturschutz sowie das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung beteiligt. Auf einer landwirtschaftlichen Fläche von 12.500 Hektar haben sich in der Uckermark bislang 21 biologische und konventionelle Betriebe aus Ackerbau und Tierhaltung zusammengeschlossen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern und in der Rhön existieren bereits Selbstverpflichtungen zu gentechnikfreien Gebieten. Umweltschützer treiben die Entwicklung voran: Die Faire Nachbarschaft des BUND soll es Landwirten ermöglichen, gemeinsam auf Gentechnikfreiheit zu setzen und damit Schadensfälle beziehungsweise Erlöseinbußen im Voraus zu vermeiden. Selbst auf Länderebene bewegt sich etwas. So beteiligt sich Schleswig-Holstein an einer europäischen Initiative, in der Regionen aus Frankreich, Spanien, Österreich, Griechenland, Italien und Wales kooperieren. Sie wollen selbst darüber bestimmen, inwieweit gentechnisch verändertes Saatgut bei ihnen angebaut werden darf.Noch dieses Jahr soll das neue Gentechnikgesetz endgültig stehen. Bis zum Beschluss im Bundeskabinett feilt das Verbraucherministerium an den entscheidenden Details. Je nachdem wie diese ausfallen, wird Renate Künast mit dem Widerstand der Länder im Bundesrat rechnen müssen. Neben Bayern und Mecklenburg-Vorpommern hat auch Sachen-Anhalt den Entwurf kritisiert. Doch was auch immer bei dem künftigen Gerangel um das Gesetz herauskommt: Im Zweifel werden Landwirte und Verbraucher die Suppe Grüne Gentechnik auslöffeln müssen.