Wie zu Zeiten Willy Brandts

Justiz Hessen will Anwärter auf das Richteramt vom Verfassungsschutz prüfen lassen. Das gab es schon einmal
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 32/2018

Bei vielen von denen, die direkt und unmittelbar betroffen sind, gibt es bist heute psychische Einschränkungen bis hin zur Depression.“ Das schreibt Jutta Rübke, Beauftragte zur Aufarbeitung des „Radikalenerlasses“, in ihrem Bericht für den niedersächsischen Landtag. Jener Erlass von 1972, unter dem Eindruck der Studierendenrevolte und der RAF, geht auf das Konto der Regierung Willy Brandt. Er sah vor, „nicht verfassungstreue Elemente“ aus dem Staatsdienst zu entfernen. Von den Berufsverboten betroffen waren zumeist linke Lehrer, Bahner und Briefträger. Als letztes Bundesland schaffte Bayern den Paragrafen 1991 wieder ab. Nun steht ein Comeback bevor.

Auf der Justizministerkonferenz Anfang Juni in Eisenach brachte die hessische Minister