Widerstand und Rebellion sind unsere Rechte?

Grundgesetz Art.20, Abs.4 Vielleicht ist es ja nunmehr an der Zeit, unsere gewaltfreien demokratischen Rechte zu nutzen und uns nicht mehr länger auf der Nase herumtanzen zu lassen und wehren uns?

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Ihre Freitag-Redaktion

Das Blumental Syndikat 2015-2017-31.

Gedanken aus dem Blumental.

Je nachdem in welchem Kulturkreis wir leben haben wir unsere Erfahrungen mit den gesellschaftlichen Systemen, die uns als globalisierte Gesetzmäßigkeiten erscheinen. Offensichtlich lassen sich die Hierarchien der bestehenden Verhältnisse nicht mehr mit friedlichen Mitteln ändern, ohne das es zu weiteren leidvollen Erfahrungen derer kommt, die sich gegen die sozialen Ungerechtigkeiten auflehnen wollen. Republiken, Revolutionen und Reformen dienen sich schamlos globalen Imperien an und Jeder weiß es.

Die Europäische Union zerfällt in ihre Einzelteile noch bevor sie es wirklich und wahrhaftig gegeben hat, den Rest fegt der Sahara Wind wie roten Sand hinweg. Das Geld das die Zentralbanken ausgeben ist das Papier nicht Wert, so gibt es auch nichts mehr zu verteilen außer Schulden an die, die arbeiten und ihre Steuern bezahlen. Hunderte Milliarden verschwinden auf nimmer wiedersehen in schwarzen Löchern, die eigentlich für die Bedürftigen sind und niemand in den Regierungen übernimmt dafür die persöhnliche Verantwortung geschweige, dass er je für sein Fehlverhalten haftet. Die Sogwirkung der Macht hat in nur wenigen Jahrzehnten ganze Volkswirtschaften und das Vetrauen der Bevölkerungen in die Zukunft dauerhaft irreparabel ruiniert.

In der Bundesrepublik gibt es ein im Grundgesetz fest verankertes Recht auf Widerstand ein Widerstandsrecht Art.20, Abs.4. Wenn Sie also der Ansicht sind das Ihre sozialen Grundrechte oder die Ihrer Angehörigen eingeschränkt oder verletzt werden, dann geben Sie sich bitte endlich einen Ruck, machen Sie Ihrem Ärger Luft, wehren Sie sich und schreiben Sie keine Hass E-Mail, sondern in höflicher aber bestimmender Form persönlich einen Brief an den amtierenden Bundespräsidenten per Postbrief an die folgende Adresse, Bundespräsidialamt, Spreeweg 1, in 10557.Berlin.

Auf der Internet Kontaktadresse des Bundespräsidenten von 2015 steht das folgende Zitat, "Gern können Sie sich mit einem Anliegen, einer Frage oder einer Anregung an den Bundespräsidenten oder das Bundespräsidialamt wenden". Also tun Sie das was Ihnen sowieso zu steht beschweren Sie sich, Sie haben ein natürliches Anrecht auf schriftliche Antworten Ihrer Fragen und Verbesserungsvorschläge.

Es zählt nur was Sie schwarz auf weiß ind den Händen halten. Lassen Sie sich nicht von netten Internet Präsentationen der Bundesregierung per E-Mail beschwichtigen, die mit einem Klick gelöscht werden können, bleiben Sie wachsam gegenüber den Parteien und leisten Sie Widerstand, es geht schließlich um das was Ihnen wichtig ist in Ihrer Lebensqualität. Wenn Sie also inerhalb einer angemessenen Zeit keine zufriedenstellenden ehrlichen Antworten erhalten, dann schreiben Sie noch einmal und setzen Sie eine Frist.

Sollte dies immer noch nicht fruchten, wenden Sie sich bitte auch nur schriftlich und nicht per E-Mail an die paritätischen Wohlfahrtsverbände und das Bundesverfassungsgericht, bitten Sie um Unterstützung bei der Lösung Ihres Anliegen, gehen Sie weiter bis zum einreichen einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht.

Wenn Ihr Einkommen auf dem Niveau von Hartz IV. oder der Grundsicherung liegt und Ihr Anliegen gerechtfertigt ist, können Sie bei jedem Amtsgericht Prozesskostenhilfe beantragen, was wiederum auch Ihr gutes Recht ist. Wenn hunderttausende Briefe jeden Monat von der Regierung beantwortet werden müssen, wird wohl endlich ein Ruck durch Deutschland gehen.

Ansonsten gibt es auch das Recht am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klagen gegen die Bundesregierung einzureichen.

Das Blumental Syndikat 2015-2017-31.

In Erinnerung an das Buch "Der Kleine Prinz" von dem französischen Pionier der Lüfte Antoine de Saint-Exupéry.

Mir, Shalom, Paix, Frieden, Peace & Love.

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Geschrieben von

Frank Mögling

Mein Thema ist der Artikel 2 des Grundgesetz, das Recht auf die "Freie Entfaltung der Persönlichkeit"

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