Justiz Vor 50 Jahren wurde ein internationales Rechtssystem geschaffen, um Investoren zu schützen. Heute streichen Firmen damit Milliarden an Schadenersatz ein
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Luis Paradas Büro liegt nur vier Blöcke vom Weißen Haus entfernt an der K Street, Washingtons Lobbymeile, auch „Straße zum Reichtum“ genannt. Parada, 55 Jahre alt, sanfte Stimme, stammt aus El Salvador. Er zählt zu der Handvoll Rechtsanwälte weltweit, die sich darauf spezialisiert haben, Staaten in Gerichtsverfahren gegen multinationale Konzerne zu verteidigen. Er arbeitet in einem unübersichtlichen, aber zunehmend einflussreicheren Sektor des internationalen Rechts. Dieser erlaubt es ausländischen Investoren, Regierungen auf Milliarden von Dollar zu verklagen.
Noch vor 15 Jahren war der Bereich eine kleine Nische. Doch seither sind Hunderte von Klagen gegen mehr als die Hälfte der Staaten der Welt erhoben worden, weil deren Regierung
Regierungen angeblich die Geschäfte ausländischer Wirtschaftsunternehmen beeinträchtigten. 2006 löste Ecuador einen Ölfördervertrag mit der in Houston ansässigen Firma Occidental Petroleum auf. Occidental zog vor ein internationales Schiedsgericht, und 2012 erging das Urteil, dass Ecuador die Rekordsumme von 1,8 Milliarden Dollar zu zahlen habe – was in etwa dem jährlichen Gesundheitshaushalt des Landes entspricht. Ecuador hat beantragt, das Urteil zu annullieren.Die meisten internationalen Freihandelsabkommen räumen Investoren das Recht ein, das Instrument der sogenannten Investor-Staat-Streitbeilegung zu nutzen, wenn sie sich von Regierungen bedrängt fühlen. In Europa ist dieses Schiedsgerichtssystem einer der großen Streitpunkte bei den Verhandlungen zum geplanten Transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP. Frankreich und Deutschland haben klargestellt, dass sie diese Form der Investor-Staat-Streitbeilegung aus dem Vertrag ausklammern möchten. Mittlerweile will das auch die EU-Kommission. Ob sie sich damit durchsetzen können, ist aber offen. Ein Blick auf die Geschichte und Praxis dieser Form der Investor-Staat-Streitbeilegung zeigt aber, welche gravierenden Folgen ein Freihandelsabkommen mit Schiedsgerichten haben könnte.Paradas erster Fall war Ende der 90er Jahre die Verteidigung Argentiniens gegen den französischen Versorgungskonzern Vivendi. Die Firma hatte gegen Preisgrenzen für die Wasser- und Abwasserversorgung in der Provinz Tucumán geklagt. Damals unterlag Argentinien und musste mehr als 100 Millionen US-Dollar zahlen. Nun sitzt Parada an seinem bisher größten Fall. Er ist Teil des Anwaltsteams, das eine Klage gegen El Salvador abschmettern soll – es geht um die Erlaubnis, nach Gold zu graben.Eine Frage der SouveränitätAngestrengt wurde das Verfahren 2009 von der kanadischen Firma Pacific Rim (mittlerweile aufgekauft von der australischen Minengesellschaft Oceanagold): Man habe zig Millionen Dollar in mineralische Erschließungsaktivitäten investiert. Doch als dabei wertvolle Gold- und Silbervorkommen entdeckt worden seien, habe die Regierung die für den Abbau nötigen Lizenzen aus politischen Gründen verweigert. Anfangs bezifferte der Konzern seine Forderungen auf 300 Millionen Dollar, mittlerweile hat er sie auf 284 Millionen gesenkt – was immer noch mehr ist als die Gesamtsumme der internationalen Hilfsgelder, die vergangenes Jahr an El Salvador gingen. Die Regierung hält dagegen, dass der Konzern weder Umweltgenehmigungen vorweisen konnte noch vollständige Besitzrechte an dem Gebiet hat, um das es geht: Viele Bauern in der Cabañas-Region lehnen es ab, ihr Land zu verkaufen.Jedes Jahr am 15. September feiern Tausende Salvadorianer den Tag, an dem weite Teile Mittelamerikas die Unabhängigkeit von Spanien erlangten. Feuerwerk wird gezündet, Blaskapellen ziehen durch die Dörfer. 2014 aber hatte das Fest in San Isidro, Cabañas, einen anderen Charakter. Hunderte versammelten sich zum Protest gegen die geplante Goldmine. Bei der Förderung wird oft Zyanid eingesetzt, um das Gold vom Erz zu trennen. Die Sorge um sauberes Grundwasser hat eine Massenbewegung hervorgebracht. Auf dem Hauptplatz des Ortes wurden farbige Banner mit der Forderung entrollt, Oceanagold solle seine Klage gegen das Land fallen lassen und sich aus der Gegend zurückziehen.Am selben Tag packte Luis Parada in Washington seine Notizen zusammen und machte sich auf in die Pennsylvania Avenue, in einen der Konferenzräume im Gebäude J der Weltbank. Dort hat das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) seinen Sitz, die Hauptinstanz für Klagen von Firmen gegen Staaten. Ähnliche Schiedsgerichte gibt es in London, Paris, Hongkong und Den Haag.Das Datum der Anhörung sei bewusst gewählt gewesen, sagt Parada. In El Salvador gelte das Verfahren als Test für die Souveränität des Landes im 21. Jahrhundert, und so habe er den Unabhängigkeitstag für die Verhandlung vorgeschlagen: „Letztlich geht es bei diesem Fall um die Frage, ob ein ausländischer Investor eine Regierung zwingen kann, nach seinen Wünschen Gesetze zu ändern, anstatt dass sich der Investor an die Gesetze des Landes hält.“Konzerne nutzen das Instrument keineswegs nur, um Ersatzansprüche für die Enteignung von Land und Produktionsstätten geltend zu machen. Sie verklagen Regierungen auch wegen umweltrechtlicher Bestimmungen oder Sozialgesetzen, durch die sie sich in ihren Rechten beeinträchtigt sehen. Und neben Geldern, die sie bereits investiert haben, klagen sie Gewinne ein, die ihnen vermeintlich entgangen sind. Die Zahl der gegen Regierungen angestrengten Verfahren am ICSID in Washington liegt derzeit bei etwa 500, wobei im Schnitt jede Woche ein neuer Fall hinzukommt. Es geht um so hohe Schadenersatzsummen, dass auch Investmentfonds Lunte gerochen haben: Forderungen von Firmen gegen Staaten gelten mittlerweile als Vermögenswerte, in die investiert werden kann. Oder sie dienen als Hebel für millionenschwere Darlehen. Immer häufiger setzen Konzerne den Verweis auf das ICSID auch als Drohung ein, um staatliche Maßnahmen gegen ihre Aktivitäten schon im Keim zu ersticken.„Ich hatte keine Ahnung, dass es so kommen würde“, sagt Parada. Er sitzt in einem Besprechungszimmer mit gläsernen Wänden im Büro seiner Kanzlei und sucht nach Worten, um zu beschreiben, was auf seinem Spezialgebiet geschehen ist. „Außer Kontrolle“, sagt er schließlich. „Ich glaube, das System der Schiedsgerichte zwischen Investoren und Staaten wurde mit den besten Absichten erdacht, aber in der Praxis ist es völlig außer Kontrolle geraten.“Ortswechsel: Das Dorf Moorburg in der Elbmarsch zählt seit Jahrhunderten zum Hamburger Stadtgebiet. Hinter einer Kirche aus dem 16. Jahrhundert und üppigen Blumenwiesen speien zwei riesige Schlote unablässig grauen Rauch in den Himmel. Sie gehören zum neuen Kohlekraftwerk Moorburg, das 2009 Gegenstand eines 1,4-Milliarden-Euro-Rechtsstreits zwischen dem schwedischen Energiegiganten Vattenfall und der Bundesrepublik Deutschland war: ein Musterbeispiel dafür, wie dieses mächtige internationale Rechtssystem, geschaffen zum Schutz westlicher Investoren in Entwicklungsländern, heute auch genutzt wird, um europäische Regierungen unter Druck zu setzen.Seit den 80er Jahren haben deutsche Investoren in Washington Dutzende von Staaten verklagt, darunter Ghana, die Ukraine und die Philippinen. Beim Vattenfall-Prozess fand sich die Bundesrepublik dann erstmals selbst auf der Anklagebank wieder. Darin liegt einige Ironie, gilt Deutschland doch als eine Art Großvater der Schiedsgerichte zwischen Firmen und Staaten. Eine Gruppe deutscher Geschäftsleute war es, die Ende der 50er ein erstes Modell vorlegte, um in den neuen Staaten, die mit dem Ende der Kolonialherrschaft entstanden, ihre Investitionen zu sichern. Angeführt vom damaligen Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Hermann Abs, nannten sie ihren Plan eine „internationale Magna Charta“ für Privatanleger.DurchgeboxtIn den 60er Jahren griff die Weltbank diese Idee mit dem Argument auf, ein solches System könne den ärmeren Ländern der Welt dabei helfen, ausländisches Kapital anzuziehen. Der damalige Weltbankpräsident George Woods sagte: „Ich bin überzeugt, dass jene, die ein einladendes Umfeld für internationale Anleger schaffen – und das heißt, den Investoren Chancen auf Profite bieten –, ihre Entwicklungsziele schneller erreichen als andere.“Bei ihrer Jahrestagung 1964 in Tokio verabschiedete die Weltbank eine Resolution zur Einrichtung einer Gerichtsbarkeit für Streitfälle zwischen Investoren und Staaten. In der Präambel für das ICSID heißt es, dessen Anliegen sei die „internationale Zusammenarbeit für Wirtschaftsentwicklung“. Von Beginn an stieß das System aber auf Widerspruch: Ein Block von Entwicklungsländern warnte, damit werde staatliche Souveränität untergraben. 21 Länder, darunter fast alle Staaten Lateinamerikas, stimmten gegen den Entwurf. Doch die Weltbank ließ sich nicht beirren. Der US-Juraprofessor Andreas Lowenfeld, der an den frühen Verhandlungen beteiligt war, merkte dazu an: „Es war das erste Mal, dass die Weltbank eine Resolution gegen so viel Widerstand durchboxte.“ Das Abkommen trat am 14. Oktober 1965 in Kraft.Erklärtes Ziel des ICSID ist nach wie vor die weltweite Entwicklungsförderung. So sagt Meg Kinnear, die amtierende Generalsekretärin der Institution: „Wenn Investoren wissen, im Streitfall können sie sich an eine faire, überparteiliche Instanz wenden, stärkt das ihr Vertrauen erheblich. Und es liegt auf der Hand, dass Investitionen Arbeitsplätze schaffen, Einkünfte, technologischen Fortschritt und dergleichen.“Zu spät erkannten Regierungen, um welchen Preis sie sich das Vertrauen der Investoren erkauft hatten. Das Kraftwerk Moorburg war schon seit Jahren umstritten, als Vattenfall vor Gericht zog. Anwohner und Umweltgruppen wehrten sich gegen den Bau, wegen des Klimawandels und der drohenden Verschmutzung der Elbe gab es Widerstand. 2008 erhielt Vattenfall für Moorburg eine Wassernutzungserlaubnis, unter strikten Auflagen zum Schutz der Fischbestände. Dagegen klagte der Konzern vor einem Hamburger Gericht. Als ausländischer Investor aber konnte er zugleich das ICSID anrufen. Die Auflagen, argumentierte Vattenfall, seien derart streng, dass sie eine Verletzung des Energiecharta-Vertrags darstellten, eines Investitionsschutzabkommens. Unter diesen Bedingungen könne das Kraftwerk nicht wirtschaftlich arbeiten, was einer Enteignung gleichkomme.„Für uns war das eine totale Überraschung“, sagt Jens Kerstan, der Fraktionsvorsitzende der Hamburger Grünen. „Wir wussten von Verträgen, die deutsche Unternehmen im Ausland, vor allem in Diktaturen, schützen sollten – aber dass ein europäischer Konzern Deutschland verklagen kann, war uns völlig neu.“Der Rechtsstreit wurde 2011 mit einem Vergleich beigelegt, nachdem Vattenfall vor dem Hamburger Gericht eine neue Wassernutzungsgenehmigung mit deutlich niedrigeren Auflagen erstritten hatte. Nun klagt allerdings die Europäische Kommission vor dem Gerichtshof der EU gegen Deutschland, weil die Genehmigung des Kraftwerks Moorburg europäisches Umweltrecht verletze und geschützte Fischarten bedrohe.Und ein Jahr nach Ende des Moorburg-Prozesses zog Vattenfall erneut gegen Deutschland vor Gericht, nun wegen des beschlossenen Atomausstiegs. Über dieses laufende Verfahren sind bisher wenige Informationen an die Öffentlichkeit gelangt, obwohl es um 4,7 Milliarden Euro gehen soll, die der Konzern von den deutschen Steuerzahlern haben will.Mehr als 3.000 VerträgeRund ein Drittel der abgeschlossenen Fälle vor dem ICSID endeten mit Vergleichen. Diese können, wie wiederum das Beispiel Vattenfall zeigt, für die Investoren sehr profitabel sein. Mittlerweile sind weltweit über 3.000 internationale Handelsabkommen in Kraft, die ausländischen Unternehmen bei Konflikten mit Regierungen den Rückgriff auf die Investor-Staat-Streitbeilegung gestatten. Die Fälle werden üblicherweise von drei Schiedsrichtern angehört, von denen jede Seite einen bestimmt, während sich auf den dritten beide einigen müssen. Das Urteil ergeht per Mehrheitsbeschluss, ist bindend und nicht anfechtbar. Es gibt keine Berufungsinstanz, lediglich eine sehr eingeschränkte Annullierungsoption. Wenn verurteilte Staaten nicht zahlen, können ihre Vermögenswerte in fast allen Ländern der Welt beschlagnahmt werden. Der Konzern ist dann berechtigt, vor örtlichen Gerichten Vollstreckungsanordnungen zu erwirken. Zwar kann kein Tribunal einen Staat zwingen, seine Gesetze zu ändern, oder Genehmigungen für klagende Konzerne aussprechen. Doch die Höhe der Kosten, die bei einem Schiedsgerichtsverfahren drohen, bringt viele Regierungen zum Einlenken.In Guatemala zeigen interne Dokumente, wie das Risiko einer solchen Klage die Regierung davon abbrachte, eine umstrittene Goldmine zu schließen. Weder Proteste in der Bevölkerung noch eine Empfehlung der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte wogen schwerer als die Furcht, dass der Eigentümer der Mine, der kanadische Konzern Goldcorp, gegen Guatemala das ICSID einschalten und sich auf das zentralamerikanische Freihandelsabkommen CAFTA berufen könnte. Je größer die Forderungen der Investoren werden, desto höher ihre Chance auf ihr Vetorecht über Regierungsentscheidungen.Selbst wenn die Konzerne vor dem Schiedsgericht unterliegen, können sie aus dem Verfahren noch Vorteile ziehen. 2004 trat in Südafrika ein neues Gesetz zur Rohstoffförderung in Kraft. Um Unrechtsregelungen des Apartheidregimes zu überwinden, wurden unter anderem sämtliche bisherigen Förderrechte aufgekündigt. Um die Rechte neu beantragen zu können, mussten sich Unternehmen zu mindestens 26 Prozent im Besitz schwarzer Südafrikaner befinden. Zwei Jahre später strengte eine italienische Investorengruppe, die große Teile der südafrikanischen Granitindustrie kontrolliert, eine Klage an: Durch die neue Regelung sei sie rechtswidrig enteignet worden. Sie forderte 350 Millionen Dollar Schadenersatz.Die Kläger beriefen sich auf zwei Investitionsverträge aus den späten 90ern, als Nelson Mandela Präsident war. Diese Verträge aber, erklärt Jason Brickhill, Anwalt einer Johannesburger Menschenrechtsorganisation, galten dem südafrikanischen Staat „eher als diplomatische Gesten denn als Rechtsverpflichtungen mit weitreichenden Konsequenzen“. Damals seien Regierungsvertreter nach Europa eingeladen worden, „und es gab alle Arten von Gesprächen über die südafrikanische Wirtschafts- und Handelspolitik, verbunden mit der Erwartung, dass ein Investitionsabkommen geschlossen würde. Aber die Südafrikaner erkannten nicht wirklich, zu was sie sich da verpflichten sollten.“Peter Draper, ein ehemaliger Beamter im südafrikanischen Handelsministerium, sagt es unverblümter: „Wir haben den Laden verkauft, ohne kritische Fragen zu stellen oder uns wenigstens Raum für politisches Handeln zu lassen.“ Das Gerichtsverfahren zog sich über vier Jahre hin und endete dann abrupt, indem die italienische Gruppe ihre Forderungen fallen ließ und mit 400.000 Euro zu den Kosten beitrug, die dem südafrikanischen Staat entstanden waren. Die Regierung feierte dies als „erfolgreichen Abschluss“, auch wenn sie ihrerseits auf fünf Millionen Euro Prozesskosten sitzen blieb.Den größeren Sieg hatten aber die Investoren verbucht. Unter dem Druck des laufenden Verfahrens konnten sie einen beispiellosen Handel mit der südafrikanischen Regierung herausschlagen und mussten anstelle der vorgeschriebenen 26 Prozent nur fünf Prozent ihrer Eigentumsrechte an schwarze Südafrikaner übertragen. „Keine andere Minengesellschaft in Südafrika ist derart großzügig behandelt wurden“, brüstete sich ein Investoren-Anwalt.Vermutlich ließ sich die Regierung auf diesen Handel ein, der dem Geist der Reparationsbemühungen nach Ende der Apartheid widersprach, um eine Flut weiterer Klagen abzuwenden. „Sie dachten, wenn wir diesen Prozess verlieren, gehen wir den Bach runter“, mutmaßt ein anderer Anwalt der Investoren. „Deshalb freuten sie sich über den Vergleich.“ Und seine Mandanten, fügt er hinzu, „waren mit dem Ergebnis äußerst zufrieden“.Einige Staaten versuchen sich derzeit aus den Fesseln der Investor-Staat-Streitbeilegung zu befreien. Einer davon ist Bolivien, wo in der Stadt Cochabamba im Jahr 2000 Massenproteste gegen eine drastische Erhöhung der Wasserabgaben losbrachen. Das zuständige Versorgungsunternehmen war im Besitz des US-Baukonzerns Bechtel. Angesichts der Proteste entzog die bolivianische Regierung dem Unternehmen die Lizenz und handelte sich damit eine Klage auf 50 Millionen Dollar ein. Nach einer groß angelegten Kampagne zur Abweisung dieser Forderung willigte die Firma im Jahr 2006 in eine symbolische Zahlung in Höhe von knapp einem Dollar ein.Aussteigen ist schwierigDie bolivianische Regierung aber zog aus dem Prozess die Konsequenz, sämtliche Abkommen aufzukündigen, die ausländischen Investoren Klagemöglichkeiten vor Schiedsgerichten einräumten. Doch so leicht kommt man aus dem System nicht wieder heraus. Die meisten dieser internationalen Verträge umfassen Auslaufklauseln, laut denen die Vereinbarungen selbst nach einer Kündigung noch zehn oder sogar 20 Jahre wirksam bleiben.Im Jahr 2010 verstaatlichte Boliviens Präsident Evo Morales den größten Energieversorger des Landes, Guaracachi. Der britische Kraftwerkskonzern Rurelec, der indirekt 50 Prozent der Firmenanteile hielt, zog daraufhin mit einer Kompensationsforderung von 100 Millionen Dollar vor den Haager Schiedsgerichtshof. 2014 verurteilte dieser Bolivien zu einer Zahlung von 35 Millionen Dollar an Rurelec, die nach Monaten weiterer Verhandlungen schließlich auf 31 Millionen Dollar verringert wurde. Rurelec feierte das Ergebnis mit einer Reihe von Pressemitteilungen. In einer Stellungnahme des Geschäftsführers heißt es: „Traurig macht mich nur, dass es so lange gedauert hat, zu einer Einigung zu gelangen. Alles, was wir wollten, waren freundliche Verhandlungen und ein Handschlag von Präsident Morales.“Selbst Staaten, die sich beim Weltbanktreffen 1964 noch gegen die Einführung der Schiedsgerichte zur Wehr setzten, haben seither Dutzende von Abkommen unterzeichnet, mit denen sie sich dem System unterwerfen. Angesichts der über 3.000 in Kraft gesetzten Verträge dieser Art hat sich eine ganze Branche von Experten entwickelt, die für die Konzerne ausloten, wie sich ihr Zugang zu den Schiedsgerichten am besten nutzen lässt. Ein lukratives Geschäft: Allein die Prozesskosten liegen pro Fall bei durchschnittlich acht Millionen Dollar, gelegentlich auch bei 30 Millionen. Die Schiedsrichterhonorare beginnen bei 3.000 Dollar Tagessatz, plus Spesen.Während die Staaten in solchen Verfahren auf keinerlei Rechtshilfe zurückgreifen können, stehen den Konzernen immer mehr Drittfinanzierer zur Verfügung, die bereit sind, ihnen – üblicherweise gegen einen Anteil am erwarteten Profit – den Prozess zu bezahlen. Vor allem seit der weltweiten Finanzkrise wächst die Zahl der Investmentfonds, die sich auf Schiedsgerichtsverfahren spezialisieren. Sie behandeln die Forderungen von Firmen gegen Staaten als eine neue „Anlageklasse“, und immer öfter wirft schon das laufende Verfahren Gewinne ab.Burford Capital, einer der größten Fonds mit dieser Spezialität, hat seine Büros im fünften Stock eines unscheinbaren Ziegelbaus unweit des Bahnhofs East Croydon in London. Selten legen es Konzerne offen, wenn sie sich ihre Prozesse von so einem Drittinvestor finanzieren lassen. Doch im Fall Rurelec gegen Bolivien feierte Burford mit einer triumphalen Pressemitteilung sein „bahnbrechendes Engagement“. In diesem Fall lief es nicht auf eine Gewinnbeteiligung hinaus, sondern der Fonds hatte Rurelec, mit der Forderung an Bolivien als Sicherheit, ein Darlehen von 15 Millionen Dollar gewährt. „Rurelec brauchte kein Kapital, um Anwälte zu bezahlen, sondern um das Geschäft auszuweiten“, sagt Burford dazu. „Dies ist ein gutes Beispiel dafür, dass eine Prozessfinanzierung weit mehr bedeuten kann als bloß Hilfe bei den Gerichtskosten. In vielen Fällen stellt sie eine effiziente Alternative dar, um Unternehmen bei der Verwirklichung ihrer strategischen Ziele zu unterstützen.“ Auch für Burford lohnte sich die Sache: Der Fonds meldete aus dem Rechtsstreit einen Gewinn von elf Millionen Dollar.Ein Hauptargument für die Einführung der Schiedsgerichte war, dass sie ein „neutrales Forum“ für Konflikte zwischen Investoren und Staaten böten und dass die Investoren dafür auf ihr Recht verzichteten, ihre Herkunftsländer um diplomatische Unterstützung zu ersuchen. Doch im Fall Rurelec belegen die Dokumente, dass die britische Regierung aktiv zugunsten des Konzerns in das Verfahren eingriff. Eine E-Mail an den britischen Botschafter in Bolivien, deren Absender unkenntlich gemacht wurde, enthält die Worte „Lobbyarbeit für Rurelec: ja“. In einer Mail des Botschafters selbst steht: „Unsere Lobbyarbeit für Rurelec auf höchster Ebene hat zu zeigen geholfen, wie ernst uns der Schutz der Interessen unserer Unternehmen ist.“El Salvador musste für seine Verteidigung gegen Pacific Rim beziehungsweise Oceanagold bisher über zwölf Millionen Dollar ausgeben, und selbst wenn das Land die 284-Millionen-Dollar-Forderung des Konzerns abschmettern kann, wird es diese Kosten möglicherweise nie zurückerhalten. Seit Jahren verlangen salvadorianische Protestgruppen von der Weltbank eine öffentliche Überprüfung des ICSID, bisher vergebens. Einige Reformvorschläge für das System der Investor-Staat-Streitbeilegung sind bereits im Umlauf: etwa die Einführung einer Verlierer-zahlt-Regel für die Prozesskosten oder einer Möglichkeit, gegen umstrittene Urteile Berufung einzulegen.2014 schaltete David Morales, El Salvadors Ombudsmann für Menschenrechte, eine ganzseitige Anzeige in einer großen Zeitung und rief darin die Regierung auf, sämtliche internationalen Investitionsabkommen entweder grundlegend neu zu verhandeln oder zu kündigen. Auch Luis Parada, der Anwalt, der das Land in dem Prozess vertritt, hält dies für den richtigen Schritt: „Die Vorteile, die Staaten aus solchen Abkommen ziehen, stehen in keinem Verhältnis zu den Risiken, die sie sich mit der Schiedsgerichtsbarkeit einhandeln.“Kein zählbarer GewinnSo hat es auch Südafrika entschieden. Kurz nach dem Vergleich im Streit mit den Granitunternehmern begann das Land seine Investitionsabkommen aufzukündigen. Xavier Carim, vormals hoher Beamter im südafrikanischen Wirtschaftsministerium und heute Repräsentant seines Landes bei der Welthandelsorganisation in Genf, sagt dazu: „Was uns störte, war, dass ein Schiedsgericht, bestehend aus drei Leuten, eine auf demokratischem Weg zustande gekommene gesetzliche Regelung in Südafrika in Frage stellen konnte. Es war offenkundig, dass diese Gerichte die Investitionsabkommen sehr großzügig auslegten und dass Investoren allein deshalb gegen Regierungsmaßnahmen klagten, weil sie sich von so einem Verfahren hohe Profite erhoffen konnten.“Bevor sie aber anfing, Verträge zu kündigen, gab die südafrikanische Regierung eine interne Studie in Auftrag, um zu ermitteln, ob die Abkommen überhaupt zu erhöhten Investitionen führten. „Es war kein Zusammenhang zu erkennen“, sagt Carim. „Wir verzeichneten sehr hohe Investitionen aus den USA, Japan, Indien und noch einigen weiteren Staaten, mit denen wir keine solchen Abkommen haben. Firmen treffen die Entscheidung, ob sie Geld im Ausland anlegen wollen, nicht danach, ob mit dem betreffenden Land ein bilaterales Investitionsabkommen besteht, sondern danach, ob die Anlage Gewinn verspricht.“ Brasilien etwa hat sich der Investor-Staat-Streitbeilegung komplett verweigert und kein einziges derartiges Abkommen unterzeichnet. Dennoch fällt es dem Land nicht schwer, ausländische Investoren anzuziehen.Parada spricht von einem „breiten Konsens entschlossener Staaten“, dessen es bedarf, um das System der Schiedsgerichte zu bändigen: „Diejenigen, die es geschaffen haben, sind die Einzigen, die es auch reparieren könnten. Bisher sehe ich noch keine kritische Masse von Staaten mit dem politischen Willen, das zu tun. Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf.“Placeholder authorbio-1
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