Geheimnisvolle Wege

Auslieferung Eigentlich hat Assange seinen Prozess vor dem britischen Supreme Court verloren. Doch seine Anwälte hegen noch Hoffnung. Wie es jetzt weitergeht

Julian Assanges Kampf gegen die Auslieferung an Schweden könnte in eine zweite Runde gehen. Obwohl sie den Einspruch gegen die Abschiebung des Wikileaks-Gründes mit fünf zu zwei Stimmen ablehnten, räumten die Richter des britischen Supreme Courts Assanges Anwälten zwei Wochen Bedenkzeit ein, ob sie einen zentralen Punkt des Urteils über die korrekte Interpretation internationaler Verträge anfechten – und die Wiedereröffnung des Verfahrens beantragen wollen. Zu dieser höchst ungewöhnlichen Entwicklung kam es, nachdem die Richter geurteilt hatten, dass der von einem schwedischen Staatsanwalt unterzeichnete Haftbefehl ausreichende Rechtskraft besitze. In der britischen Rechtstradition muss ein Haftbefehl eigentlich von einem unabhängigen Richter ausgestellt werden.

Assange, der in Schweden wegen des Vorwurfs sexueller Nötigung und Vergewaltigung gesucht wird, diesen aber bestreitet, war nicht im Gerichtssaal anwesend. Sein Anwalt Gareth Peirce ließ wissen, Assange sei im Londoner Verkehr stecken geblieben.

Der von Assanges Anwälten vorgebrachte Einwand bezieht sich auf Artikel 31.3 der Wiener Vertragsrechtskonvention. Dieser besagt, dass bei der Interpretation von Verträgen die aus dieser folgende Praxis mit berücksichtigt werden könne, nicht allein der reine Vertragstext. Assanges Anwälte sind der Auffassung, dass mehrere der sieben Richter sich bei ihrem Urteil, auf dieses Prinzip gestützt haben, ohne dass dies während der Verhandlung jemals thematisiert oder die Anwälte vorher hierüber informiert worden wären. Das aber ist problematisch, weil es womöglich dem Grundsatz widerspricht, dass alle für ein Urteil wesentliche Elemente offen verhandelt werden müssen. Es ist das erste Mal, das der Supreme Court eine mögliche Anfechtung eines seiner Urteile zugelassen hat, seitdem nicht mehr das House of Lords als oberstes Gericht des Landes fungiert.

Was wusste das Parlament?

Womöglich wird dann auch die Frage entscheidend, ob das britische Parlament bei der Einführung des Europäischen Haftbefehls ein Gesetz verabschiedet hat, dessen Folgen es falsch einschätzte. "Die Mehrzahl der Richter ist mittlerweile der Ansicht, dass das Parlament ernsthaft in die Irre geführt wurde, als es dem System des Europäischen Haftbefehls zustimmte“, sagte Peirce. „Das Parlament glaubte, eine „juristische Autorität“ sei ein Richter oder ein Gericht, aber die Mehrheit der Richter des Supreme Court legten ihrer Entscheidung die in Europa gängige Praxis zugrunde und richteten sich nach der Wiener Konvention, die vor Gericht aber nie zur Diskussion stand.“ Dem Supreme Court zufolge kann die Auslieferung Assange in keinem Fall vor dem 13. Juni stattfinden. Möglicherweise wird Assange parallel zur Beschwerde in Großbritannien beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gegen das Urteil klagen.

Vor dem Gerichtsgebäude hielten Unterstützer des Wikileaks-Gründers Plakate mit der Aufschrift "Free Assange" und "Free Bradley Manning" in die Höhe – letzteres ist der US-Soldat, dem vorgeworfen wird, die Kabelnachrichten an WikiLeaks weitergegeben zu haben. „Die Wahrheit über den Krieg zu offenbaren ist kein Verbrechen“, war auf einem anderen Plakat zu lesen.

Der australische Journalist und Assange-Unterstützer John Pilger erklärte: „Ich halte das Urteil nicht für einen Schlag gegen uns. Wir sind enttäuscht, aber es war eng. Drei der Richter (die gegen Assange geurteilt hatten), entschieden zu unseren Gunsten. Es herrschte Übereinstimmung darüber, dass das Parlament über dieses Gesetz falsch informiert war, in die Irre geführt worden war. Das Gericht ist jetzt überein gekommen, den Anwälten Assanges zu ermöglichen, über diesen Umstand noch einmal nachzudenken. Der Fall nimmt geheimnisvolle Wege und wir sind dabei, in ein weiteres geheimnisvolles Stadium dieses völlig unnötigen Prozesses einzutreten.“

Laut Jago Russell von Fair Trials International bringt das Urteil Julian Assange seiner Auslieferung an Schweden einen Schritt näher. Auch wenn Schweden zu Recht stolz auf sein Justizsystem sei, so sei im Falle einer Auslieferung sehr wahrscheinlich, dass Assange dort in Untersuchungshaft kommen und äußerst restriktive Auflagen erhalten würde.

Die rechtspolitische Sprecherin der Liberaldemokratischen Fraktion im Europaparlament, Sarah Ludford, sagte: „Ich unterstützte eine Reform des europäischen Haftbefehls absolut, um den Missbrauch in minder wichtigen Fällen oder im Stadium der Untersuchung zu unterbinden und zu verhindern, dass Leute im Ausland in Haft kommen, ohne dass überhaupt klar ist, ob es überhaupt zu einem Prozess kommt oder nicht.“

Der digitale Freitag

Mit Lust am guten Argument

Geschrieben von

Owen Bowcott, Esther Addley | The Guardian

Der Freitag ist Syndication-Partner der britischen Tageszeitung The Guardian

The Guardian

Verändern Sie mit guten Argumenten die Welt. Testen Sie den Freitag in Ihrem bevorzugten Format — kostenlos.

Print

Die wichtigsten Seiten zum Weltgeschehen auf Papier: Holen Sie sich den Freitag jede Woche nach Hause.

Jetzt kostenlos testen

Digital

Ohne Limits auf dem Gerät Ihrer Wahl: Entdecken Sie Freitag+ auf unserer Website und lesen Sie jede Ausgabe als E-Paper.

Jetzt kostenlos testen

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Unabhängiger und kritischer Journalismus braucht aber Unterstützung. Wir freuen uns daher, wenn Sie den Freitag abonnieren und dabei mithelfen, eine vielfältige Medienlandschaft zu erhalten. Dafür bedanken wir uns schon jetzt bei Ihnen!

Jetzt kostenlos testen

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden