Wenn Sie für dieses Wochenende irgendwelche Halloween-Partys oder Veranstaltungen geplant haben, sollten Sie sich gut überlegen, wie Sie diese nennen. Ich selbst betreibe bei mir zu Hause jeden Samstagabend mit Hilfe meiner Teenager-Tochter ein Untergrouns-Restaurant. Für Halloween haben wir voller Vorfreude Abende vorbereitet, die ganz im Zeichen von Harry Potter stehen sollten – mit Butterbier, Kürbispasteten und allem, was sonst so dazugehört.
Einigermaßen verblüfft war ich, als ich am Freitag letzter Woche einen Brief von der Rechtsabteilung von Warner Bros., dem Harry-Potter-Verleiher, erhielt, in dem ich angehalten wurde, die Veranstaltung abzusagen, da sie die „Rechte der Firma Warner Bros. verletzen“ würde.
Immerhin hatte R
merhin hatte „Warner selbstverständlich nichts dagegen einzuwenden, wenn Sie eine allgemeine Zauberer/Halloween-Party veranstalteten“. Na, das zieht bestimmt. Reservieren Sie einen Tisch für meine „Allgemeine Zauberer-Nacht“.Seit ich über das Vorkommnis gebloggt und in der vergangenen Woche im britischen Observer darüber berichtet habe, hat es eine Flut von Reaktionen gegeben. Über Twitter, Facebook, meinen Blog und per E-Mail äußerten jede Menge Menschen Empörung über den „Dunklen Lord“, wie einige Warner Bros. nannten. Ein Harry-Potter-Blogger schrieb: „Halloween gehört doch nicht WB, trotzdem scheinen die um diese Jahreszeit mit Klagen nur so um sich zu schmeißen.“Verstoßen Kinder gegen das Urheberrecht?2008 hat Harry-Potter-Autorin J.K. Rowling einen Fan vor Gericht gezerrt, um ihn daran zu hindern, ein Harry-Potter-Lexikon zu veröffentlichen. Nach eigener Aussage tat sie dies, um „das Recht jedes Autoren, das eigene Werk zu schützen" zu verteidigen. "Dieses Buch ist schwerer Raub an 17 Jahren harter Arbeit, die ich geleistet habe.“ Das kann ich voll und ganz nachvollziehen und hoffe, dass Rowling selbst vor hat, eine Enzyklopädie zu verfassen. Aber sich von der Figur zu einer Veranstaltung inspirieren zu lassen, ist doch nun wirklich eine völlig andere Sache. Harry Potter und die anderen Charaktere der Bücher sind inzwischen Teil der Populärkultur. Meine Tochter ist mit den Geschichten groß geworden. Überall im Internet finden sich die Versuche von Eltern und Fans, die Harry-Potter-Gerichte für Kindergeburtstage nachzukochen. Dieses Halloween werden sich zahllose Kinder Narben auf die Stirn malen, um auszusehen wie ihr Lieblings-Zauberer. Verstoßen die alle gegen das Urheberrecht?Bei Warner ist man wohl auf mich aufmerksam geworden, weil ich im Internet Karten für die Veranstaltung verkauft habe. Meiner Meinung nach sollten die sich, nun ja, nicht so anstellen. In mein Wohnzimmer passen weniger als 30 Leute, und man kann nun wirklich nicht sagen, dass es sich bei dem Event um zynische Geldmacherei handelt. Ich nehme maximal 25 Pfund Eintritt pro Person – das deckt gerade mal so meine Ausgaben für sämtliche Zutaten und Requisiten, viel übrig bleibt da nicht. Aber Warner Bros. haben eben das Gesetz auf ihrer Seite und sind offensichtlich der Meinung, selbst in solch geringfügigen Angelegenheiten ihre Stärke demonstrieren zu müssen.Die Idee zu dem Themenabend entstand durch Rowlings wunderbare und ausführliche Beschreibungen von den Banketten in den Harry-Potter-Büchern. Für mich ist es ganz klar, dass jeder Fan den Wunsch verspürt, diese nachzuempfinden. Dank Warner Bros. muss ich nun mein gesamtes Menü neu zusammenstellen. Dafür könnte ich Ihre Hilfe gebrauchen.Ich möchte mich an dieser Stelle nicht allzu tief in die Diskussion um Patente auf Rezepte begeben. Aber Kochen ist ein Prozess, der sich ständig weiterentwickelt und ich glaube nicht, dass alle Gerichte, die in den Büchern und Filmen vorkommen „Besitz“ von Warner Bros. sind. Da wäre zum Beispiel das umstrittene Butterbier, auf welches in dem Brief ausdrücklich Bezug genommen wurde.Butterbier haben schließlich die Tudors erfundenIch weiß nicht, ob Warner die Rechte auf das Getränk als eines jener „zugehörigen Merchandise-Rechte“ betrachtet, die sie im Folgenden erwähnen. Zunächst hatte ich daran gedacht, meinen Drink in „I can’t believe it’s not butterbeer“ umzutaufen, aber schon nach kurzer Recherche erfuhr ich, dass Butterbier ursprünglich einmal eine Rezeptur des britischen Adelsgeschlechtes Tudor war. Das kann ich dann doch wohl ohne weiteres übernehmen?Kommen wir zu den Kürbis-Pasteten. Warner würde doch wohl sicher nicht auf die Idee kommen, hierauf das Urheberrecht zu beanspruchen. Rezepte für Pasteten – auch Kürbispasteten – findet man zuhauf in Kochbüchern. Dumbledores Lieblingssüßigkeiten – Pfefferminz- und Zitronenbrausebonbons – stammen aus der Welt der Muggles. Auch meine Schokoladenfrösche gehen sicher in Ordnung – immerhin gibt es schon seit Jahren Froschförmchen.Bei genauer Betrachtung könnte sich meiner Meinung nach nur ein Gericht auf meiner Speisekarte als problematisch erweisen: Die Cauldron Cakes. Im Englischen gibt es kein Gericht diesen Namens. Vielleicht könnte ich sie in Le-Creuset-Kuchen umtaufen. Problematisch könnte außerdem ein Getränk sein, das ich „Feuerkelch“ genannt habe. Das könnte mich wohl ins Gefängnis, wahrscheinlich nach Askaban selbst bringen. Für die beiden Speisen brauche ich Alternativen. Irgendwelche Ideen?