Kein Sieg für die Persönlichkeitsrechte

Recht auf Vergessen Das Urteil des EuGH ist nicht – wie vielerorts behauptet – ein Sieg für den Schutz der Privatsphäre, sondern eine ernsthafte Bedrohung für die Meinungsfreiheit
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Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, nach dem jeder von einem Suchmaschinenbetreiber verlangen kann, Links zu Texten mit unliebsamen Informationen nicht mehr zu listen – selbst wenn diese zutreffen, nicht gegen Gesetzte verstoßen und an anderer Stelle weiterhin öffentlich zugänglich sind – stellt einen gefährlichen Schritt in die falsche Richtung dar.

Seit das Urteil ergangen ist, gehörten Berichten zufolge angeblich ein Ex-Politiker, der erneut kandidieren will, ein Mann, der wegen Besitzes von kinderpornografischen Fotos verurteilt wurde und ein Arzt, der negative Patientenkommentare entfernen lassen wollte, zu den ersten, die sich an Google gewandt haben. Die Persönlichkeitsrechte sind universell und müssen geschützt werden, a