Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, nach dem jeder von einem Suchmaschinenbetreiber verlangen kann, Links zu Texten mit unliebsamen Informationen nicht mehr zu listen – selbst wenn diese zutreffen, nicht gegen Gesetzte verstoßen und an anderer Stelle weiterhin öffentlich zugänglich sind – stellt einen gefährlichen Schritt in die falsche Richtung dar.
Seit das Urteil ergangen ist, gehörten Berichten zufolge angeblich ein Ex-Politiker, der erneut kandidieren will, ein Mann, der wegen Besitzes von kinderpornografischen Fotos verurteilt wurde und ein Arzt, der negative Patientenkommentare entfernen lassen wollte, zu den ersten, die sich an Google gewandt haben. Die Persönlichkeitsrechte sind universell und müssen geschützt werden, aber dieses Urteil schießt über das Ziel hinaus und ist viel eher dazu angetan, den Mächtigen und Einflussreichen dabei zu helfen, Geschichtsklitterung zu betreiben als dem Einzelnen mehr Einfluss auf seine Online-Identität zu geben.
Vergangenen Juni äußerte der Generalanwalt der EU die Auffassung, die Unterdrückung von legitimen, für jeden frei zugänglichen Informationen in Suchmaschinen laufe letztlich auf Zensur hinaus. Das Urteil, das aufgrund der Klage eines Spaniers gesprochen wurde, der die Links zur Versteigerung seines Hauses gelöscht sehen wollte, ermöglicht es Einzelpersonen, bei Suchmaschinenbetreibern – ein Begriff, der neben Google durchaus auch Facebook, Microsoft, Baidu, Yandex, DuckDuckGo und weitere umfassen könnte – die Löschung von Inhalten bzw. der Listung von Links zu beantragen, die sie für „unangemessen, unbedeutend oder nicht mehr länger von Bedeutung“ halten.
Das bringt Unternehmen in die nahezu unmögliche Position, entscheiden zu müssen, welche Informationen dieser vagen Bestimmung entsprechen. Suchmaschinenbetreibern die Verantwortung zu geben, zu entscheiden, was in öffentlichem Interesse ist und was nicht, ist nicht nur gefährlich, sondern schlichtweg nicht praktikabel: Allein bei Google gibt es im Monat über 100 Milliarden Suchanfragen, deren Ergebnisse nun theoretisch bei Verlangen auf ihre Angemessenheit und Relevanz, anstatt auf ihre Richtigkeit und Rechtmäßigkeit hin überprüft werden müssten.
Die Bürde, die das Gericht den Online-Diensten damit auferlegt, würde den Nutzen und die Bedeutung des Internets für alle Nutzer mindern und verändern, insbesondere in Europa. Der Schutz der Informationsvermittler, nicht deren Anstiftung zur Zensur, war es, der zu Innovationen im Netz, von Suchmaschinen bis hin zu sozialen Medien, geführt hat.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass mehrheitlich genau jene politischen und ökonomischen Eliten die Möglichkeit zur Löschung von Informationen nutzen werden, über die der Öffentlichkeit am allerwenigsten Suchergebnisse vorenthalten werden sollten. Die Suchmaschinenbetreiber werden unter Druck stehen, alles zu löschen, was von ihnen verlangt wird, und die finanziellen Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung im Falle aus ihrer Sicht unberechtigter Forderungen scheuen.
Zu den besorgniserregendsten Auswirkungen des Urteils zählt zweifelsohne aber der Einfluss auf politische Äußerungen und Prozesse. Potentielle Kandidaten für öffentliche Ämter haben nun ein Mittel zur Hand, um sich ihre Suchergebnisse maßzuschneidern und sicherzustellen, dass die Öffentlichkeit nur noch Schmeichelhaftes über sie zu lesen bekommt. Das Urteil ist nicht auf peinliche Bilder in sozialen Medien beschränkt, die man gerne gelöscht sehen würde, sondern gilt auch für Nachrichten, Berichte und andere Dinge von entscheidender Bedeutung für eine aufrichtige Darstellung der Geschichte.
Das Urteil nimmt zwar Informationen aus, die für „rein journalistische Zwecke“ aufgearbeitet werden, ohne aber diese Formulierung näher zu erläutern. In einer Zeit, in der immer mehr Menschen Zugang zu Informationen mit Nachrichtenwert haben und andererseits auch über die Möglichkeiten verfügen, diese zu veröffentlichen, ist das höchst problematisch. Diese eng gefasste Ausnahmebestimmung kann die journalistische Praxis nicht ausreichend beschützen. Suchmaschinen sind für professionelle wie für Bürgerjournalisten gleichermaßen zu einem unschätzbaren Hilfsmittel geworden und tragen darüber hinaus dazu bei, die Reichweite unabhängiger Medien zu vergrößern. Es steht zu befürchten, dass sowohl die Produktion wie auch der Konsum journalistischer Produkte Schaden nimmt.
Es fehlen auch Ausnahmeregelungen für all die zahllosen andere Gruppen, die das Netz zu Recherchezwecken nutzen, wie etwa Historiker und andere Wissenschaftler. Die Debatte, wo im Licht vor dem Hintergrund dieses Urteils die Grenze zwischen Privatleben und öffentlichem Interesse liegt, wird sich sehr lange hinziehen.
Das Urteil hat globale Auswirkungen, da europäische Entscheidungen häufig von anderen Ländern übernommen werden. Der vorbildliche Schutz von Persönlichkeitsrechten und Daten in Europa hat hat zu der Etablierung weltweiter Normen beigetragen. Dieses Urteil hingegen gerät mit dem Recht auf Redefreiheit in Konflikt und riskiert, auch in anderen Gegenden der Welt öffentliche Informationen dem Zugang der Öffentlichkeit zu entziehen: Googles Transparency Report über die Aufforderungen zur Entfernung von Inhalten führt auf, wie Regierungsvertreter auf der ganzen Welt versuchen, Suchergebnisse und andere Online-Inhalte, die ihre Position bedrohen, zu entfernen. Wir bewegen uns damit auf ein gesteuertes, beschränktes Internet zu, in dem Suchanfragen in Europa in dramatischem Maße andere Ergebnisse liefern werden als anderswo auf der Welt. Sollte das international Schule machen, könnte dies eine Fragmentierung des freien und offenen Netzes bedeuten.
Auch wenn das Urteil des Gerichtes endgültig ist, besteht noch immer die Möglichkeit, die Datenschutzbestimmungen der EU zu revidieren, eine besser Lösung für die wahren Bedrohungen der Persönlichkeitsrechte zu finden und gleichzeitig das Recht auf Redefreiheit zu schützen. Selbst die erbittertsten Verteidiger der Privatsphäre sollten diese Gelegenheit nicht ungenutzt verstreichen lassen.
Mark Howard Stephens ist ein britischer Anwalt, der sich auf Medien- und Urheberrecht sowie Menschenrechte spezialisiert hat
Was ist Ihre Meinung?
Kommentare einblendenDiskutieren Sie mit.