Richtiges Ergebnis, falsche Begründung

Wikileaks Die Entscheidung, Julian Assange wegen seiner psychischen Verfassung nicht an die USA auszuliefern, ist human – Whistleblower schützt sie aber nicht
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Julian Assange: Es kann nicht sein, dass das US-Militär straffrei agieren kann
Julian Assange: Es kann nicht sein, dass das US-Militär straffrei agieren kann

Foto: Dan Kitwood/Getty Images

Julian Assange darf nicht wegen Spionage und Hacking an die USA ausgeliefert werden. Diese Entscheidung der britischen Richterin Vanessa Baraitser ist ein Sieg. Allerdings basiert er nicht auf Grundlage der Prinzipien, die die Auslieferung eigentlich verbieten sollten. Rechtlich wird das Urteil damit begründet, dass „die Auslieferung wegen psychischer Belastung vernichtend wäre“. Der WikiLeaks-Gründer leidet an einer „wiederkehrenden depressiven Störung“. Es sei davon auszugehen, dass er in einem Hochsicherheitsgefängnis inhaftiert wird, in dem nicht verhindert werden kann, dass Assange „einen Weg findet, Selbstmord zu begehen“.

Ohne die Korrektheit von Baraitsers juristischem Urteil anzweifeln zu wollen, war das zwar die richtige