Mutter per Gesetz

Ehe für alle Wann ist mein Kind mein Kind? Ein Jahr nach der Öffnung ist die Gleichstellung noch lange nicht erreicht
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 26/2018
Mutter per Gesetz

Collage: der Freitag; Material: Getty Images

Natürlich war der Jubel groß, als der Bundestag vor nunmehr einem Jahr die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare beschloss. Doch bei aller Freude wurde in queeren Medien noch am Tag der Entscheidung der Haken benannt: Der Gesetzesentwurf des Bundesrates schafft keine völlige rechtliche Gleichstellung – abgesehen vom Adoptionsrecht bleibt das Recht der Elternschaft unangetastet. Denn wenn eine der Frauen in der gleichgeschlechtlichen Ehe ein Kind bekommt, wird ihre Ehefrau nicht automatisch auch rechtliche Mutter, wie dies in der Ehe zwischen Mann und Frau der Fall ist. Die Ehepartnerinnen sind immer noch gezwungen, ein langwieriges Adoptionsverfahren zu durchlaufen.

Seit der Einführung der Lebenspartnerschaft 2001 fand eine schrittweise Anpassun