Corona-Maßnahmen der Bundesregierung

Unterstützung Die wirtschaftlichen Hilfen der Bundesregierung stehen in der Kritik. Interessant sind aber die Hilfen, welche auch die Digitalisierung fördert.

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Die beschlossenen Corona-Maßnahmen der Bundesregierung haben dazu geführt, dass viele Bereiche weiterhin nicht unerhebliche Einschränkungen hinnehmen müssen, sodass die Betroffenen weiterhin finanziell unterstützt werden. Die Überbrückungshilfe 3 als zentrales Programm der Bundesregierung unterstützt Unternehmen, Solo-Selbststände, Freiberufler, kurzfristig Beschäftige aus Kultur und Kunst, gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen, welche von einem Umsatzrückgang, bedingt durch Corona, betroffen sind. Die Förderung ist großzügiger und die Beantragung einfacher. Die bis anhin geltende Höchstgrenze des Umsatzes von 750 Millionen Euro für Unternehmen, welche vom Lockdown betroffen sind, entfällt,. Kosten für Marketing und Werbung werden in der Höhe der entsprechenden Ausgaben im Jahr 2019 gefördert. Des Weiteren können Solo-Selbständige seit dem 16. Februar 2021 im Rahmen der neuen Überbrückungshilfe 3 die Neustarthilfe beantragen. Damit wird der besonderen Situation der Betroffenen Rechnung getragen. Unternehmen, welche in der Veranstaltungs- und Kulturbranche tätigt sind, können zudem die Ausfallkosten für den Zeitraum von März bis Dezember 2020 geltend machen. Das Sonderprogramm KfW läuft im gewohnten Rahmen weiter.

Webseite mit Überbrückungshilfe 3 optimieren und
Digitalisierungskosten zurückerhalten -
Berechtigung und prozentuale Auszahlung

Berechtigt für den Bezug der Überbrückungshilfe 3 sind Solo-Selbstständige, Freiberufler sowie Unternehmen, wenn der Umsatz, aufgrund von Corona, im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021, verglichen mit dem Referenzmonat im Jahr 2019, um mindestens 30 Prozent eingebrochen ist.

Das Förderungsprogramm dient hauptsächlich zur Deckung der monatlichen Fixkosten. Die Förderungshöhe beträgt bei 30 bis 50 Prozent Umsatzrückgang 40 Prozent, bei 50 bis 70 Prozent Umsatzrückgang 60 Prozent und bei über 70 Prozent sind es 90 Prozent. Seit dem 1. April 2021 besteht zudem die Möglichkeit, unverkäufliche saisonbedingte Ware bis zu 100 Prozent als Fixkosten abzuschreiben.

Frist für einen Antrag

Am 31. August 2021 wird die Antragsfrist ablaufen.

Konkreter Ablauf

Die Dokumentation muss inklusive Digitalisierungskonzept lückenlos vorliegen. Der Antrag kann nicht selbst gestellt werden und erfolgt in der Regel über den Steuerberater. Aufgrund der hohen Auslastung werden neue Mandate oft abgelehnt. Alternativen zum Steuerberater sind Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Anwälte.

Möglichkeiten nach der Förderung

In vielen Fällen kann mit der Unterstützung eine Schließung des Unternehmens abgewandt werden, trotzdem handelt es sich lediglich um eine Hilfe zur Überbrückung, sodass alle Freiberufler, Selbstständige und Unternehmer kreativ werde und überlegen müssen, wie sie die Digitalisierung vorantreiben können. Webseiten, Online-Shops und Unternehmen, welche in der digitalen Welt nicht präsent sind, haben langfristig gesehen kaum eine Überlebenschance gegenüber Mitbewerbern, sodass sich folgende Fragen stellen:

  • wie professionell ist der Webauftritt?
  • wie gut ist die Sichtbarkeit auf den Suchmaschinen?
  • wie kann das Angebot unabhängig von Dienstleistern erweitert werden?

Möglichkeiten, das Geschäftsfeld auszubauen, bieten sich für nahezu jede Branche. Eine optisch ansprechende und strukturierte Webseite reicht nicht aus, diese muss von potenziellen Kunden auch gefunden werden und bedeutet, dass sie bei den Suchmaschinen so weit oben wie möglich erscheinen muss. Bereits auf der zweiten Seite der Suchmaschine kann sich die Sichtbarkeit verlieren. Jeder Tag, an welchem das Unternehmen nicht gefunden wird, bedeutet einen finanziellen Verlust. Die Webseite muss bezüglich Inhalt und Technik zur Erreichung von guten Rankings bei Suchmaschinen optimiert werden. Mit und insbesondere ohne Erfahrung zum Thema Suchmaschinenoptimierung (SEO) empfiehlt sich eine professionelle Beratung, welche sich in der Regel bereits nach einigen Wochen auszahlt.


Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Thilo S. Pape

Ich grüße euch aus dem beschaulichen Brunnthal (bei München), schreibe enthusiastisch seit 6 Jahren auf meinem Blog über Politik, Kultur und Reisen..

Thilo S. Pape

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