Urheberrechtsreform der EU wird umgesetzt

Digital Das neue Urheberrecht wird deutsche und europäische Design und Branding Agenturen deutlich beeinflussen

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Vor allem grundrechtsrelevante Schrankennutzungen wie zum Beispiel Zitatfreiheit und Panoramafreiheit sollen vergütungspflichtig werden. Dieser Vorschlag wirft mehr Fragen auf, als er Antworten liefert. Die Urheberrechtsreform ist im Gange und wird mit Sicherheit die Marketing Welt beeinflussen, wie beispielsweise diese Design Agentur München. Die Bundesregierung hat beschlossen, zur Anpassung des Urheberrechts an die Anforderungen des digitalen Binnenmarktes ein Gesetz zu entwerfen. Nun muss der Gesetzentwurf Bundestag und Bundesrat passieren.

Dabei ist die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie, die hoch umstritten ist, in das deutsche Recht eher ein Kompromiss. Vom Kuchen sollen alle Beteiligten, also Nutzer, Urheber, Rechteinhaber und Intermediäre (zum Beispiel Plattformbetreiber) ein Stück bekommen. Bei dem Gesetzentwurf sind die größten Streitpunkte die Roter-Knopf-Regelung, der Upload-Filter sowie die Bagatellgrenzen.

Bislang hat eine andere Neuerung nicht so viel Aufmerksamkeit erregt: Bei dem Regierungsentwurf sollen nach Paragraf 5 Absatz 2 auf Plattformen die Schrankenbestimmungen, beispielsweise die Parodie- und Zitatschranke, vergütungspflichtig werden.

An einem einfachen Beispiel dieser Branding Agentur Berlin lässt sich verdeutlichen, was das genau bedeutet: In der Tagesschau in einem Interview mit Jens Spahn, bei dem als Hintergrundbild von dem Architekten Sir Norman Foster die Reichstagskuppel zu sehen ist, ist aktuell vergütungsfrei. Das ergibt sich aus einer Schrankenregelung der Panoramafreiheit. In der Regel steht das Urheberrecht von Bauwerken den Architekten zu. Allerdings umfasst die Panoramafreiheit Bauwerke, weshalb für ein solches Bild die Tagesschau keine Rechte einholen und keine Vergütung zahlen muss. Daher darf die ARD im Fernsehen das Interview mit der Reichstagskuppel im Hintergrund ausstrahlen und ebenfalls in die Mediathek stellen.

Die Vergütungsfreiheit würde sich nach dem Gesetzentwurf ändern: Sofern auf einer Plattform wie YouTube das Video mit dieser Reichstagskuppel hochgeladen wird, müsste als Diensteanbieter YouTube dann eine Vergütung an den Architekten Foster zahlen.

Das Urheberrecht ist ein Konzept, das fein aufeinander abgestimmt ist – und zwar von einem sehr komplexen Interessenausgleich. Dabei bekommt jeder etwas, allerdings muss jeder ebenfalls etwas geben. Auf den Plattformen entsteht durch die neue Vergütungspflicht eine große Komplexität. Diese Komplexität belastet die Wahrnehmung von Grundrechten und das Konzept der Schrankennutzung um macht sie kompliziert.

Es handelt sich bei dem Gesetzentwurf mehr um ein Paket von Gesetzentwürfen. Der Entwurf plant Änderungen im bestehenden Urheberrechtsgesetz (UrhG) und die Erstellung eines neuen Urheberrechts-Dienstanbieter-Gesetzes (UrhDaG), welches sich an die Anbieter der Upload-Plattformen richtet.

Dabei soll das UrhDaG sicherstellen, dass für Inhalte, die Upload-Plattformen den Nutzern zugänglich machen und beispielsweise für eine Google Ads remarketing Kampagne relevant sind, generell urheberrechtlich verantwortlich sind. Derzeit wird diskutiert, wie das im Detail funktionieren soll.

Plattformen müssen bislang Inhalte nur in den Fällen entfernen, in denen ihnen eine Urheberrechtsverletzung mitgeteilt wird. Nun ändert sich das: Wenn ein Nutzer auf YouTube ein Video hochlädt, muss die Plattform YouTube gewährleisten, dass durch dieses Video keinerlei Urheberrechte verletzt werden. Das bedeutet umgekehrt: Inhalte, die gesetzlich nicht erlaubt sind oder nicht lizenziert sind, müssen gelöscht werden und dürfen nicht mehr verfügbar sein. Da bei großen Plattformen solche Maßnahmen lediglich automatisch machbar sind, würde das in der Konsequenz die flächendeckende Einführung von sogenannten Upload-Filtern notwendig machen.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie muss bis zum 7. Juni 2021 in das deutsche Recht erfolgt sein. Es ist unklar, ob die Frist eingehalten werden kann. Hierbei hat schon die erste Debatte im Bundestag gezeigt, dass dieses Gesetz in der Politik sehr umstritten ist und der Redebedarf ist groß. Auch ist es ungewiss, wie die Plattformen auf all diese Regelungen reagieren wird. Irgendwann werden im Zweifel die Gerichte entscheiden müssen, in welcher Form die Schrankennutzung vergütet wird.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Thilo S. Pape

Ich grüße euch aus dem beschaulichen Brunnthal (bei München), schreibe enthusiastisch seit 6 Jahren auf meinem Blog über Politik, Kultur und Reisen..

Thilo S. Pape

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