Mit Strafrecht gegen den Terror

Eine gefährliche Illusion IS-Rückkehrer, NSU & co.: unser Strafrecht ist zur Reduzierung der Terrorgefahr nicht geeignet

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Der Umgang mit dem IS-Rückkehrer Ebrahim B. (vgl. Bericht in der Süddeutschen Zeitung v. 16.07.2015) zeigt noch einmal deutlich auf, was etwa am Fall Beate Zschäpe und der NSU schon seit längerem beobachtet werden kann: es ist eine sehr gefährliche Illusion zu glauben, terroristischer Gewalt könnte ausgerechnet mit dem Strafrecht wirksam begegnet werden.

Was soll mit unserem Strafrecht erreicht werden, und was wird tatsächlich damit erreicht? Strafen sollen dem Betroffenen zunächst vor allem weh tun. Damit soll seine Schuld vergolten werden. Für die Zukunft ist damit nichts gewonnen. Das Leid von Opfern oder deren Angehörigen wird so nicht beseitigt oder geheilt. Nach allem, was man aus der psychologischen Forschung weiß, ist es für Geschädigte allenfalls eine sehr geringe Genugtuung, wenn jemand auch leiden muss, der einem Leid zugefügt hat. Mit einer Bestrafung soll zudem der Täter selbst und auch andere potentielle Täter abgeschreckt werden. Grundsätzlich ist es möglich, Menschen durch eine drohende schmerzhafte Reaktion von bestimmten Handlungen abzuhalten. Allerdings zeigen kriminologische Studien, dass es zur Abschreckung ganz wesentlich auf eine Gefahr der unmittelbaren Entdeckung und Reaktion ankommt. Unter anderem deshalb gibt es ja in Gefängnissen vergleichsweise wenig Gewalt, weil jeder Inhaftierte weiß, dass sie sofort aufgedeckt und verfolgt wird. Gerade der Fall des NSU-Terrors zeigt, dass von einer unmittelbaren Aufdeckung der Taten nicht die Rede sein kann. Auch will es ja bis heute noch nicht einmal gelingen, den RAF-Mord an Generalbundesanwalt Buback, einem der höchsten Repräsentanten des Staates, überzeugend aufzuklären. Abschreckungsgesichtspunkte spielen zudem desto weniger eine Rolle, desto stärker Taten gefühlsgesteuert sind. Gerade schwerste Gewalttaten bis hin zur Tötung eines Menschen sind meist Ausdruck größter Wut. Das kann jeder leicht an sich selbst beobachten: wenn man ärgerlich, wütend oder gar hasserfüllt ist, neigt man zu Verhalten, das man in gelöster Bestimmung als unvernünftig bezeichnen würde. Bei Terroristen gehört der Hass gleichsam zum Grundpegel ihrer Stimmung. Einen Teil ihrer Berechtigungsgrundlage beziehen sie subjektiv zudem gerade daraus, dass der Staat mit Gewalt gegen sie vorgeht. Jemanden, der sich dem IS oder anderen Terrorgruppen anschließen will, um sich vielleicht auch selbst in die Luft zu sprengen, kann man mit der Androhung einer Gefängnisstrafe nicht davon abhalten. Eher werden Menschen abgeschreckt, die dem Terror abschwören und zurückkommen wollen.

Gefängnisstrafe soll die Allgemeinheit auch schützen vor dem, der in Haft ist. Das gilt gerade bei terroristischen Netzwerken angesichts der Tatsache, dass auch kriminelle Verbindungen nach außen nie ganz unterbunden werden können, nur sehr eingeschränkt und auch nur für die beschränkte Zeit der Haft. Bei Terrorgruppen kommt dazu, dass in der Regel gleich einer Hydra neue Köpfe entstehen, wenn alte unschädlich gemacht werden. Ein Vergleich lässt sich mit der Mafia ziehen. In Italien ist es z.B. bis heute trotz härtester Strafen und Haftbedingungen für führende Köpfe nicht gelungen, das unheilvolle Wirken der Mafia einzudämmen. Es wäre auch sehr ambitioniert, zu glauben, dass in Deutschland die RAF und ihr Terror vor allem durch den Einsatz staatlicher Gewalt zum Erliegen gebracht wurden.

Mit der Gefängnisstrafe sollen Täter zudem resozialisiert, d.h. (wieder) in die Gesellschaft integriert werden. Es liegt auf der Hand, dass eine Integration durch einen manchmal jahrzehntelangen Ausschluss aus der Gesellschaft fast gänzlich unmöglich gemacht wird. Eine Resozialisierung gerade durch eine Gefängnisstrafe ist nicht möglich, allenfalls in Ausnahmefällen trotz einer solchen Strafe. Hinzu kommt eine weitere Absurdität unseres Strafrechts: Straftäter werden mit Straftätern zusammengesperrt. Sie verbringen Monate, Jahre, Jahrzehnte zusammen auf engstem Raum mit anderen Straftätern. Es ist in der Verhaltensforschung völlig unbestritten, dass das Lernen von anderen, auch im Erwachsenenalter, einen ganz wesentlichen Einfluss auf das eigene Verhalten hat. Es nimmt daher kaum Wunder, dass etwa die Terroristen von Paris erst im Gefängnis radikalisiert worden sind. Dort lernen eben Straftäter von Straftätern.

Strafen, gerade Gefängnisstrafen, sollen schließlich auch das Vertrauen der Allgemeinheit in Recht und Gesetz stärken. Dieses Vertrauen kann aber nur entwickeln, wer nicht genauer hinsieht. Die Morde der NSU konnten nicht verhindert werden. Statt dessen wird im Prozess gegen Beate Zschäpe jetzt monatelang um Fragen wie die gestritten, wo welcher Anwalt sitzen darf. Die mutmaßlichen Haupttäter hat nicht der Staat gerichtet, sie haben es selbst getan. Und soll das der deutsche Beitrag im Kampf gegen den IS-Terror sein, dass wir die, die umkehren und ihm abschwören, einsperren?

Was aber sollten wir statt dessen tun? Zunächst ist es wichtig, anzuerkennen, dass das Strafrecht keine existenziellen sozialen Probleme lösen kann. Wenn es so konzipiert und eingesetzt würde, dass die Probleme nicht noch vergrößert würden, wäre schon viel gewonnen. Das ist ein sehr schmerzhafter Prozess der Erkenntnis, denn der instinktive Wunsch nach Vergeltung ist menschlich, und die Politik gibt ihm nur allzu gerne nach. Und wenn wir mit großem Brimborium nach monate- oder jahrelangen Verfahren einzelne Täter zu harten Strafen verurteilen, gibt uns das das wohlige Gefühl, konsequent und gleichwohl rechtsstaatlich gegen Gewalt und Terror vorzugehen. Dieses Gefühl aber hat einen hohen Preis. Der Preis ist die tatsächliche Sicherheit. Die können wir nur vergrößern, wenn wir langfristig, d.h. über eine Legislaturperiode hinaus, denken, wenn wir globaler, d.h. über den Kreis deutscher Wähler hinaus, denken, und wenn wir tiefer, d.h. über die Befriedigung massenmedialer Bedürfnisse hinaus, denken. Sonst verhalten wir uns, indem wir im Kleinen unseren Drang nach Gerechtigkeit ausleben, wenn wir im Großen keine schaffen können, wie das Kind, das im dunklen Keller ein Geldstück verloren hat, es aber im hellen Wohnzimmer sucht, da es dort weniger Angst hat.

Der Syrien-Rückkehrer Ebrahim B. hat es gut auf den Punkt gebracht, wenn er sagt, er hätte sich jeder Gruppe angeschlossen, die ihn aufgefangen hätte, als er auf der Suche nach Identifikation ins Straucheln geriet. Darum geht es. Für junge Menschen, gerade auch solche aus sozial benachteiligten Familien oder solchen im Immigrationshintergrund, müssen möglichst viele positive Identifikationsmöglichkeiten geschaffen werden. In die Schaffung solcher Möglichkeiten sollten wir Ressourcen investieren. Der Mensch will dazugehören, sonst wird er aggressiv. Und eine Reform des Strafrechts, die diese Bezeichnung wirklich verdiente, hätte mehr zum Inhalt, als den Mord umzubenennen und immer neue Straftatbestände gegen Doping u.a. einzuführen. Sie würde das Strafrecht deutlich reduzieren und an seinem sozialen Nutzen orientieren, statt an einem kurzfristigen und oberflächlichen Ausagieren archaischer Triebe.

Nicht einmal Journalisten dürfen Ebrahim B. am Ende des Interviews die Hand geben. Das ist viel mehr als ein Zeichen strafprozessualer Zwanghaftigkeit und Paranoia. Es ist Ausdruck des fundamentalen Unsinns unseres Strafrechts, Menschen, die umkehren wollen, um (wieder) Teil unserer Gesellschaft zu sein, nicht die Hand zu reichen, sondern sie auch noch gerade damit zu bestrafen, indem man sie wegsperrt und ausschließt. So wird keine Gewalt und kein Terror verhindert, sondern provoziert.

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