Licht aus dank Lockdown: Corona-Hilfen für Soloselbstständige waren nicht zielführend

Pandemie Erste Gerichtsurteile in Nordrhein-Westfalen belegen: Die staatlichen Corona-Hilfen haben Soloselbstständigen und anderen Mini-Unternehmen teilweise die Geschäftsgrundlage entzogen
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 36/2022
Wie ein schlecht verkleideter Blender trat die Soforthilfe für Soloselbständige im Lockdown ins Rampenlicht
Wie ein schlecht verkleideter Blender trat die Soforthilfe für Soloselbständige im Lockdown ins Rampenlicht

Foto: Rene Traut/imago images

Die während des ersten Lockdowns gewährte finanzielle Unterstützung müssen Soloselbstständige und andere Mini-Unternehmen in Nordrhein-Westfalen nicht zurückzahlen. Entsprechende Bescheide sind rechtswidrig, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem wegweisenden Musterverfahren zugunsten dreier Betroffener. Geklagt hatten der Inhaber eines Schnellrestaurants, die Betreiberin eines Kosmetikstudios sowie ein Steuerberater, der seine Einkünfte überwiegend in der Aus- und Fortbildung erwirtschaftet. Tausende weitere Prozesse auch bei anderen regionalen Gerichten stehen aus; sie werden voraussichtlich mit ähnlichen Ergebnissen enden.

Das „größte Hilfsprogramm in der Geschichte des Landes“ (Selbstlob der Pressestel