Leichenfledderer des Literarischen

Copyright Bei vielen Autoren laufen siebzig Jahre nach ihrem Tod die Rechte an ihren Werken ab. Jetzt beginnt die Stunde der Leichenfledderer und unverdienten Profiteure

Vor kurzem jährte sich zum siebzigsten Mal der Todestag von Joseph Roth. Damit sind die Rechte an seinem Werk „frei“. Die Geier warten bereits. In seinem Herbstprogramm kündigt der Diogenes Verlag mehrere Werke Roths an, die mit der Ausgabe bei Kiepenheuer Witsch konkurrieren werden. Ob die Edition etwas zu bieten hat, was KiWi mangelt, wird zu überprüfen sein. Vorerst muss man vermuten, dass sich zwei Verlage um eine Beute streiten. Joseph Roth, der sie produziert hat, ist in Armut gestorben.

Etwas anders verhält es sich mit Ödön von Horváth. Auch der ist vor siebzig Jahren gestorben, wie Joseph Roth im Pariser Exil, wie dieser tragisch, wenn auch auf andere Weise – an einem herabstürzenden Ast und nicht am Alkohol. Bislang war Suhrkamp „sein“ Verlag. Nun hat Reclam mit einer neuen Edition begonnen. Ihr Betreuer Klaus Kastberger konnte nachweisen, dass die bisher vorliegende Ausgabe von Traugott Krischke in mehrerer Hinsicht fehlerhaft ist. Und damit eröffnet sich ein ganz anderes Problem.

Es gibt Nachlassverwalter, Editoren, auch Übersetzer, die unter dem Schutz der Siebzigjahressperre für manche verstorbenen Autoren ein Quasi-Monopol haben und denen eine Kritik, die sich der Mühe einer Überprüfung nicht unterziehen will, blind vertraut. Urteile werden von anderen übernommen, verbreiten sich lawinenartig, und auf einmal hat da jemand ein Prestige, das ihm, würde man genauer hinsehen, nicht gebührt.

Archivare mit verringerter Arbeitszeit

Oft verdankt sich das Prestige lediglich der Verankerung eines Projekts in einer akademischen Institution. Es ist bedauerlich, dass die Öffentlichkeit sich immer noch von Titeln einschüchtern lässt, dass sie nicht weiß, wie wenig Begabung nötig ist, um solch einen Titel zu erwerben, was für mittelmäßige, denkfaule, unoriginelle Typen zum Teil an Hochschulen lehren und angeblich forschen. Sie sind oft nicht mehr als (schlechte!) Archivare mit einer verringerten Arbeitszeit. Was sie weitaus intelligenteren Menschen voraushaben, ist lediglich ein Elternhaus, in dem ein Bücherschrank stand und wo man Nachhilfelehrer bezahlen konnte, wenn das Früchtchen im Gymnasium zu scheitern drohte. Später werden sie Herausgeber fremder Werke und Kompilatoren von Sammelbänden oder kleiden längst bekannte Tatsachen in eine neue Terminologie, um sie als eigene Erkenntnisse zu verkaufen. So können die frei werdenden Rechte nach siebzig Jahren manche Seifenblase zum Platzen bringen.

Was die Medien im Übrigen von der Forschung halten, wird ersichtlich, wenn 3sat im Jahr 2009 eine Dokumentation von 1998 ausstrahlt, in der Wissenschaftler mehrfach benennen, was man noch nicht erklären könne. Offenbar gehen die Redakteure davon aus, dass die Wissenschaft innerhalb von elf Jahren keine Fortschritte mache, keine neuen Erkenntnisse liefere. Sie werden ihre Gründe haben.

Der Schwindel deckt ja massive wirtschaftliche Interessen. So mancher, der sich um einen verstorbenen Autor verdient zu machen scheint, sichert sich mit dessen gefledderter Leiche in Wahrheit seinen Posten, öffentliche Gelder und, wie erwähnt, eine unüberprüft weitergegebene Anerkennung. Ganze Gesellschaften schmücken sich mit den Namen von Toten, die sich nicht mehr wehren können, und dass sie in deren Sinn tätig sind, behaupten lediglich ihre monopolistischen Nachlassverwalter, denen bestochene Nutznießer ihre Bedeutung gerne bestätigen.

Konkurrenz der Profitinteressen

Sie sind schlimmer noch als die gescholtenen Witwen und Kinder von Schriftstellern, denn sie verteidigen nicht, was sie für den guten Ruf eines Verwandten halten, sondern einzig und allein ihren Arbeitsplatz und ihre Privilegien. Und das, im Namen des Verstorbenen, häufig gegen dessen Interessen, die er, da er eben verstorben ist, nicht mehr vertreten kann. Bis dann die Siebzigjahrmarke die Archive öffnet und der Schwindel auffliegt.

Das Thema berührt sich mit der zurzeit heftig diskutierten Copyright-Problematik. Doch so richtig und wichtig es ist, die Rechte lebender Autoren zu schützen, so fragwürdig ist die Kontrolle von Nachlässen durch inkompetente oder eigennützige Schlüsselbesitzer. Wenn das Ende der Siebzigjahrfrist zu einer Zerstörung dieses Zustands führt und nicht nur zu einer Konkurrenz der Profitinteressen, dann kann die Öffentlichkeit sich nur darauf freuen, wenn es eintritt. Der siebzigste Todestag: er wäre das Datum, das in den Medien zu feiern wäre.

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