Der Spielraum unserer Freiheit

Vernunft Ist es legitim, das Grundrecht auf Gesundheit über alle anderen Rechte zu stellen? Der Philosoph Thomas Rudhof-Seibert versucht eine Antwort
Die eigene Freiheit hat sich vor der Freiheit der anderen zu verantworten
Die eigene Freiheit hat sich vor der Freiheit der anderen zu verantworten

Foto: Philippe Lopez/AFP/Getty Images

Der Ausnahmezustand ist ein Verhältnis zwischen Menschen, ein gesellschaftliches Verhältnis, das wir vor kurzem noch für unmöglich gehalten hätten. Es hängt an einer Bedrohung, die unfassbar bleibt: einem Virus. Ihm widersetzen wir uns im Shutdown des globalen gesellschaftlichen Lebens, verdichtet im Shutdown des Nahkontakts zwischen uns. Möglich wird das durch die Aussetzung der Grundrechte, mit denen wir uns gegenseitig versichern, formell frei und gleich zu sein. Was damit verloren ist, zeigt sich im Allernächsten: im Verbot der freien Begegnung. Es zeigt sich auch im Politischen: im Verbot der freien Versammlung und Demonstration. Für diese Einschränkung von Rechten gibt es einen Grund. Sie geraten in Konflikt mit unserem Recht auf freien und gleichen Zugang zu Gesundheit. Ein Konflikt von Rechten ist kein Sonderfall, sie stehen in einer Gesellschaft beständig miteinander in Konflikt. Und dennoch ist genau dieser Konflikt in jedem Einzelfall ein Skandal: weil er die Freiheit des Einzelnen einschränkt, die auch für Marx und Engels die Bedingung der Freiheit aller ist (nicht andersherum). Zeit also für eine grundsätzliche Besinnung: Was geschieht gerade mit uns? Und was mit der Freiheit?

Wir sind frei. Uns Modernen ist das so selbstverständlich, dass wir oft vergessen, was es eigentlich bedeutet. Denn natürlich sind wir frei, wenn uns zu tun erlaubt ist, was wir tun wollen. Diese Freiheit sehen einige derzeit eingeschränkt, sofern es uns, ein Beispiel von vielen, nicht mehr erlaubt ist, zur Schule gehen. Eine Demonstration zu veranstalten. Uns zu frei bewegen. Doch betreffen diese Beschränkungen zunächst nur die Anfänglichkeit der Freiheit, die Freiheit in ihrer Negativität, als Willkür.

Eigentlich frei sind wir erst, wenn wir uns frei zu dieser Freiheit verhalten. Tun wir das, wird uns abverlangt zu verstehen und einzugestehen, dass wir einander in unserer Freiheit gleich sind – alle, ausnahmslos. Deshalb hat sich meine Freiheit vor der Freiheit der Anderen zu verantworten. Trotzdem bleibt die konkrete Ausformung Freiheit aller im Verhältnis meiner Freiheit, in meinem Leben, für mich mein Einzelfall, mein unwiderruflich und unaufhebbar Einziges, Unvergleichliches. Sich frei zur Freiheit zu verhalten heißt also, in die unauflösliche Spannung des Einzigen, des Besonderen und des Allgemeinen gleichzeitig gesetzt zu sein und diese Spannung frei austragen zu sollen. Unauflöslich ist sie, weil sie sich an jeder Grenze neu entzündet: die Grenze bleibt der Skandal jeder Freiheit.

Weil das wiederum für alle Einzelfälle der Freiheit gilt, haben wir uns vor allen unseren Rechten Grundrechte gegeben. Deren Sinn liegt allein darin, Freiheit zu ermöglichen und ihren Gebrauch unter anderen Freiheiten zu regeln. Wir haben das auch in unsere höchsten Rechte, die Menschenrechte, übersetzt, deren Vielzahl von dem singulären Recht geregelt wird, Rechte zu haben, also in der Gegenseitigkeit aller frei zu bleiben.

Das alles steht auf dem Spiel, wenn wir uns das Recht nehmen lassen, einander frei zu begegnen, uns frei zu versammeln und frei zu demonstrieren, wer wir eigentlich sind und sein wollen. Sagt man jetzt, dass hier die allgemeine Freiheit (konkret: einander frei vor Ansteckung zu schützen, also vernünftig zu sein) zu Recht der Freiheit im Einzelfall vorausgeht, ist damit nichts gelöst: weil zuletzt immer der Einzelfall zählt. Jede Einzelne muss frei sein können, immer. Das ändert sich auch nicht, wenn man sagt, dass hier zwei wesentliche Rechte im Widerstreit liegen: unser Recht auf freien und gleichen Zugang zu Gesundheit und unser Recht auf die Freizügigkeit unserer Wege, Begegnungen und Versammlungen.

Kein Recht, die biopolitische Herrschaft zu stürzen

Nun unterliegt die Entscheidung über den Ausgang des Widerstreits der Rechte dem Staat, also der Polizei, die Bußgelder auferlegt, Festnahmen vornimmt und ihre Befugnisse dabei, wie so oft, gewalttätig überschreitet. An dieser Stelle zeigt sich, dass unsere Freiheiten und Rechte bislang „nur“ Freiheiten und Rechte unter bürgerlich-kapitalistischer Vergesellschaftung sind. Die aber war immer schon biopolitisch reguliert, also von einer Macht durchherrscht, die Leben macht und sterben lässt – die sterben lässt, um Leben zu machen. Ihr problematischer Charakter verdichtet sich in den finstersten Geschehnissen des Ausnahmezustands: dem Verreckenlassen der jetzt zu Gesundheitsgefährdern reduzierten Geflüchteten auf Moria und dem Durchpeitschen des absoluten Abtreibungsverbots in Polen. Für die Erhaltung des Lebens in den Tod gestoßen die einen, für die Erhaltung des Lebens zum Gebären verurteilt die anderen. Das geschieht, während uns allen das Recht genommen ist, einander frei zu begegnen, uns frei zu versammeln und frei gegen rassistische, patriarchale und biopolitische Herrschaft zu demonstrieren, um sie zu stürzen.

Daran ist jede einzelne Prozedur inakzeptabel. Problematischer aber ist, was diese Prozeduren aus uns machen. Alle Biopolitik tendiert darauf, uns, die wir uns eigentlich als frei und gleich anerkennen sollen, auf nacktes Leben zu reduzieren. Das tat Biopolitik schon immer, das tat sie in ihren menschheitsverbrecherischen Exzessen, und das tut sie im globalen Social Distancing so systematisch wie kaum zuvor.

Problematisch ist Biopolitik besonders da, wo sie auf unser freies Mittun setzt. In dem aber liegt, was von Paulus bis zu Jean-Paul Sartre der „Pfahl im Fleisch“ der Freiheit genannt wurde: die Versuchung der Freiheit, sich selbst abzuwählen. Oft geschieht dies im Namen des Allgemeinen, heute unter Berufung auf die Gesundheit der Anderen. Dürfen wir uns diesem Namen und dieser Berufung weder entziehen noch beugen, kommt alles darauf an, zu wem wir uns dabei machen, im Einzelfall wie im Gemeinsamen, in Moria, im Umgang mit der polnischen Regierung. Und unter der Forderung, Produktion und Konsum auch dann wieder hochzufahren, wenn im eifrigen „Lebenmachen“ – gestorben wird. Angesichts dessen, was im Ausnahmezustand auf einmal alles möglich wurde, sollten wir den Spielraum des Möglichen nicht vergessen. Den Spielraum unserer Freiheit.

Thomas Rudhof-Seibert ist Philosoph, freier Autor und Menschenrechtsreferent von medico international

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