Zur Nichtigkeit des Berliner Mietendeckels

Recht Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen. Erste Anmerkungen zu einem eklatanten Fehlurteil
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Nachdem der Mietendeckel gestern gekippt wurde, fanden sich Tausende Demonstrant*innen am Berliner Hermannplatz ein, um gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu protestieren
Nachdem der Mietendeckel gestern gekippt wurde, fanden sich Tausende Demonstrant*innen am Berliner Hermannplatz ein, um gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu protestieren

Foto: Stefan Zeitz/IMAGO

Das Bundesverfassungsgericht hat zum Berliner Mietendeckel gesprochen, und zwar in Gestalt des Zweiten Senats, dessen Zuständigkeit wohl durch das Überwiegen der kompetenzrechtlichen Frage gegeben war. Berichterstatter war der frühere CDU-Minister Peter Huber; es handelte sich vorwiegend um eine abstrakte Normenkontrolle, die die Fraktionen der Union und FDP angestrengt hatten. Die Entscheidung ist überraschend klar und eindeutig ausgefallen (7:1 in der Begründung, einstimmig im Ergebnis). Darin liegt ein Problem. Abermals fällt ein tiefer Schatten auf die Judikatur des Zweiten Senats, der sich in immer deutlicherer Weise als politökonomisch uninformiert und naiv erweist, in juristischer Hinsicht als handwerklich schwach.

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