Kunst und Knete

Versicherung Die Künstlersozialkasse besteht als berufsbezogene Absicherung seit 1983 für Künstler und Publizisten. Leider ist sie längst nicht mehr auf dem aktuellen Stand

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Die Menschen in Deutschland profitieren von einer großen historischen Errungenschaft. Die Krankenversicherung ist eine sozialpolitisch logische Konsequenz aus der Industrialisierung und noch heute profitieren wir von dieser inzwischen über ein Jahrhundert alten Idee. Tatsächlich war der Nutzen derart einleuchtend und sinnvoll für die ganze Gesellschaft eines Landes, dass die gesetzliche Krankenversicherung als eine der fünf Säulen der Sozialversicherung schnell in Europa Schule machte.

Die gesetzliche Krankenversicherung: Tradition seit 1883

Trifft uns eine Krankheit oder Verletzung, erhalten wir eine vergleichsweise hochwertige medizinische Versorgung und müssen uns danach in der Regel nicht über die Kosten den Kopf zerbrechen. Mit einem regelmäßigen monatlichen Beitrag beteiligen wir uns alle am großen Topf der Krankenversicherung und erhalten im Gegenzug die finanzielle Absicherung im Krankheitsfall. Obwohl dieses System durch zweifelhafte Reformen und Reförmchen inzwischen ausgehöhlt wurde bzw. genauer gesagt: unnötig verkompliziert wurde, gilt der Grundsatz der allgemeinen Krankenversicherung nach wie vor. Denn ganz gleich ob privat oder gesetzlich versichert – wer aus bestimmten Gründen aus dem regulären Tarif fällt, den fängt der Notfalltarif auf.

Während viele Arbeitnehmer dabei aufgrund der Versicherungspflichtgrenze automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, haben die Hochlohngruppen und Selbständige auch die Möglichkeit, die private Krankenversicherung (PKV) zu wählen oder den gesetzlichen Grundtarif durch eine private Zusatz-Krankenversicherung (PZKV) zu ergänzen.

Standard-Tarif oder Berufs-KV?

Für bestimmte Berufsgruppen gibt es hingegen noch spezielle Sicherungssysteme, die sich auf der einen Seite nicht an der gesetzlichen Krankenversicherung beteiligen, auf der anderen Seite branchenbedingt bedarfsgerechte Spezialversicherungen anbieten können. Dies lässt sich vergleichend erklären mit den Knappschaften, die je nach Branche verpflichtend sind und unterschiedliche Pflichtbeiträge verlangen (in der Regel zwischen einem und zwei Prozent des Bruttolohns), aber dafür speziell zugeschnittene Unfallversicherungen für die wirklich schweren Fälle von betriebsbedingten Unfällen anbieten.

Vereinfacht gesagt sind die Tarife der regulären Krankenversicherungen zugeschnitten auf eine breite Zahl von Krankheiten und Verletzungen und den entsprechenden Behandlungsmethoden, damit diese Tarife bei möglichst viele Menschen anwendbar sind.

Spezialbehandlung im Ausnahme-Ernstfall

In bestimmten Berufen ist die Gefahr bestimmter Erkrankungen oder Verletzungen besonders hoch, während andere Krankheitsbilder so gut wie nie vorkommen. So kommt es bspw. in der chemischen Industrie häufiger zu einer Verätzung mit einer Lauge als etwa eine Erkrankung an Masern. Man kann also in dieser Spezialversicherung für die chemische Branche die Kosten für Impfungen gegen Kinderkrankheiten komplett einsparen und sich auf die optimale Behandlung von Verätzungen in Fachkliniken, bei der Reha und Nachversorgung konzentrieren.

Branchen-KV rühren im eigenen Topf

So gibt es inzwischen auch branchenspezifische Krankenversicherungen, die sich auf berufsbedingt besonders häufige und teilweise komplexe Krankheiten oder Verletzungen spezialisiert haben. Die angesprochenen Berufsgruppen sind dabei in der Regel Selbstständige, Freiberufler oder Akademiker. So gibt es etwa eine Krankenversicherung nur für Anwälte, Notare und Richter, die Deutsche Anwalts- und Notarversicherung (DANV), für die Berufsgruppe der Journalisten und Redakteure das Versorgungswerk der Presse, allgemein bekannt als Presseversorgung.

KSK 2015: die Hürden des kleingedruckten

Aus gegebenem Anlass schauen wir uns heute die Künstlersozialkasse (KSK) an: Sie hat zu Beginn des Jahres ihren Tarifkatalog überarbeitet und damit etwas Verwirrung gestiftet. Zudem ist die KSK als Beispiel einer Spezialversicherung für Künstler und Publizisten wohl für die Leserschaft des „Freitags“ am interessantesten.

In der Regel liegt der Spezialversicherung auch ein spezielles Ausnahmegesetz zugrunde. Im Fall der KSK ist dies das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG). Es definiert und entscheidet, wer unter welchen Voraussetzungen Zugang zur Spezialversicherung für Künstler und Publizisten erhält.

Da diese Gesetze nicht für jeden Laien direkt verständlich sind, bietet etwa die KSK ein Zugangsformular an. Das Dokument ist mal eben 23 Seiten lang – sieben Seiten zum Ausfüllen, dazu sechs Seiten Hinweise für alle 28 Punkte auf der Liste, ergänzt durch weitere zehn Seiten mit Erläuterungen und Informationen dazu, wie man etwa die Referenzen einzureichen hat:

Eingebetteter MedieninhaltGrafik: Ansicht des KSK-Antragsformulars für Künstler und Publizisten; Quelle: www.kuenstlersozialkasse.de

Dezentrale Töpfe = die Tarifkosten steigen

Das vermittelt doch im ersten Moment den Eindruck einer unnötig komplizierten Struktur, damit an dieser ersten Hürde bereits ein Großteil der Bewerber scheitern. Dieser leicht elitäre Hauch sorgt übrigens immer wieder für kontroverse Diskussionen der Berufs-KV: Bringen diese wirklich den gewünschten Effekt? Sind sie nicht gar eine Belastung der Solidargemeinschaft insgesamt, weil viele einzelne Töpfe einfach teurer sind als ein großer? Sollten nicht eher Spezialtarife für Anwälte, Journalisten und Künstler bei der regulären GKV geschaffen werden, um die Besserverdiener zurück in den großen Topf zu holen?

Änderungen bei deutschen KV 2015

Zur Jahreswende wurde erneut eine verhältnismäßig einschneidende Beitragsreform im Gesundheitssystem durchgesetzt, die den einheitlichen Beitragssatz aller gesetzlichen Krankenkassen aufhebt. Künftig sinkt der Grundbeitrag für die Versicherten von 15,5 auf 14,6 Prozent des Einkommens und wird von Arbeitgeber und Arbeitnehmern jeweils zur Hälfte übernommen. Zusätzlich können die Krankenkassen künftig jedoch eigene Zusatzbeiträge erheben, die vom Arbeitnehmer allein getragen werden.

Auch wenn den Daten des GKV-Spitzenverbandes zufolge aktuell zahlreiche Krankenkassen im Endergebnis ihre Beiträge durch einen geringeren Zusatzbeitrag effektiv sogar gesenkt haben, könnten die Kosten für die Versicherten künftig wieder ansteigen, sobald die Versicherer diese Kostenschraube der Zusatzbeiträge wieder für sich entdecken. Da der Kostendruck für die Verbraucher derzeit sehr hoch und das Image der Versicherungswirtschaft nicht das beste ist, werden die Unternehmen sich vermutlich vorerst allein schon aus marketingpsychologischen Gründen zurück halten.

In der privaten Krankenversicherung steigen die Beiträge um drei bis sieben Prozent pro Jahr, je nach Versicherung und Berechnungsgrundlage. Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung wurde zum Jahr 2015 von bisher 295,65 Euro auf 301,13 Euro pro Monat angehoben.

Eingebetteter MedieninhaltKarikatur: KSK; Quelle: www.timoessner.de

Die Künstlersozialkasse KSK

„Kunst ist das Gewissen der Menschheit“, erklärte der Dramaturg und Lyriker Christian Friedrich Hebbel und brachte damit die Bedeutung von Kunst für die Gesellschaft auf den Punkt. Ob der Mann damit auch an das Gewissen der Gesellschaft für die Kunstschaffenden appellieren wollte, ist nicht überliefert. Fest steht und bekannt ist, dass die finanzielle Situation vieler Künstler unterhalb des Starlevels auch heute noch oftmals sehr schwierig ist und viele Kreative daher auf Unterstützung auf dem schwierigen Weg zur finanziellen Unabhängigkeit in ihrem Schaffensfeld angewiesen sind. Dabei ist nicht die Rede von Almosen, sondern von einem Sicherheitsnetz, das im Schadensfall greift und vor dem Ruin bewahren soll.

Bundesstelle für Künstler und Kreative

Viele Künstler arbeiten auf freiberuflicher Basis, die Einnahmen schwanken oft, während sie die Beiträge zur Sozialversicherung trotzdem komplett und rechtzeitig selbst entrichten müssen. Das kann gerade in Monaten mit wenig Aufträgen und niedrigem Einkommen sehr schwierig sein. Vor diesem Hintergrund wurde in Deutschland 1983 die Künstlersozialkasse (KSK) ins Leben gerufen. Sie sollte es freischaffenden Künstlern erleichtern, die Beiträge für ihre Sozialversicherung (ohne Arbeitslosenversicherung) aufzubringen, indem die KSK wie ein Arbeitgeber die Hälfte der Kosten übernimmt.

Die KSK ist entgegen eines weitverbreiteten Missverständnisses keine Krankenkasse oder Sozialversicherung, sondern gehört als Unterabteilung zur Unfallkasse des Bundes. Als solche ist sie lediglich für die Prüfung von Beitrittsanträgen, die Aufstockung und Weiterleitung der Versicherungsbeiträge sowie in einigen Fällen neuerdings auch für die Kontrolle von Unternehmen bezüglich ihrer Zahlungspflicht zuständig. Mitglieder der KSK können also auch weiterhin ihre Krankenkasse frei wählen.

Zugang nur für Künstler und Publizisten

Die Besonderheit der KSK liegt in ihrer Eigenschaft als Branchenversicherung. Dabei gelten recht strenge Auflagen für den Zugang.

Die Tätigkeit als Künstler oder Publizist muss selbständig und erwerbsmäßig ausgeübt werden. Das Mindestjahreseinkommen von 3.900 Euro (325 Euro im Monat) ist noch relativ freundlich ausgelegt. Man darf höchstens einen festangestellten Mitarbeiter beschäftigen, die Zahl der Hilfskräfte auf 450-EUR-Basis ist nicht begrenzt.

Außerdem gelten noch einige weitere Voraussetzungen, die sich im Einzelnen aus dem Zugangsbogen (siehe oben) ergeben. In jedem Fall durchläuft der Bewerber zunächst ein längeres Antragsverfahren mit Ausziehen und Gummihandschuh-Untersuchung und es wird bei weitem nicht jeder Antragssteller auch Mitglied der Künstlersozialkasse.

Beiträge der KSK-Versicherten

Im Gegensatz zu Angestellten zahlen die Versicherten der KSK nur Beiträge für die Rentenversicherung, die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung. Die Arbeitslosenversicherung ist für Selbständige ausgenommen. Aktuell liegen die Beitragssätze auf folgendem Niveau, wobei der Versichertenanteil jeweils die Hälfte beträgt:

Rentenversicherung: 18,7 Prozent

Krankenversicherung: 14,6 Prozen (plus Zusatzbeitrag)

Pflegeversicherung: 2,35 Prozent bzw. 2,60 Prozent für Kinderlose
(plus 0,25 Prozent Versichertenanteil für Kinderlose)

Gesamt: 17,825 Prozent Versichertenanteil
(plus 0,25 Prozent für Kinderlose)

Beispiel-Rechnung für Künstlersozialabgabe

Ein Texter hat in einem Jahr einen Verdienst von 26.000 Euro erzielt. Darunter auch einen Großauftrag mit einem Volumen von 10.500 Euro. Er zahlt somit an die KSK (26.000 Euro x 0,17825 =) 4.634,50 Euro plus evtl. Zusatzbeitrag seiner Krankenkasse.

Den gleichen Beitrag zahlt die KSK für seine Sozialversicherung. Tatsächlich spart der Texter also seinen halben Krankenversicherungsbeitrag (1.898 Euro pro Jahr) und seinen halben Beitrag für die Pflegeversicherung (305 Euro). Er zahlt allerdings zusätzlich in die Rentenversicherung ein (2.431 Euro). Wie bereits gezeigt, zahlt er inklusive gesetzlicher Altersvorsorge mit 228 Euro Differenz etwas mehr ein als ein Nicht-KSK-Mitglied. Dafür hat er im Alter einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente.

Das Unternehmen, welches ihm den Großauftrag erteilt hat, muss (10.500 Euro x 0,052 =) 546 Euro an die KSK abführen.

Da das Unternehmen in unserem Beispiel als Verlag auch noch mit anderen Textern zusammenarbeitet, kommt im Jahr insgesamt sogar ein Auftragsvolumen von 145.000 Euro zusammen; ergibt eine KSK-Abgabe in Höhe von 7.540 Euro.

Hinzu kommen Kosten für die jährliche Erhebung und die Aufzeichnungspflichten. Ferner müssen künftig entsprechende monatliche Vorauszahlungen geleistet werden, was bis zu einer erfolgreichen Verwertung zunächst einen Negativposten in der Geschäftsbilanz darstellt.

Zahlungspflicht für Unternehmen

Obwohl Künstler Selbständige sind und einem Verwerter eine normale Rechnung stellen, ist dieser zusätzlich verpflichtet, einen Beitrag an die KSK abzuführen. Dazu muss jährlich bis zum 31.03. eine Aufstellung der Zahlungen an Künstler und Publizisten für das jeweilige Vorjahr erstellt und die KSK versendet werden. Aktuell liegt der Beitrag bei 5,2 Prozent auf alle Zahlungen und Sachleistungen (Nettobeträge), die im Zuge der Verwertung an den Künstler oder Publizisten gezahlt werden. Dieser Beitrag musste in den vergangenen Jahren oft nach oben korrigiert werden:

Eingebetteter MedieninhaltGrafik: Veränderung der KSK-Abgabe 2000-2015; Quelle: Künstlersozialkasse.de

Dieser bürokratische Mehraufwand für Künstler und ihre Kunden ist einer der größten Kritikpunkte an den Spezialversicherungen. Denn der ungewohnte Überbau kann auf viele potentielle Auftraggeber abschreckend wirken – in der Regel will man einfach das kreative Produkt kaufen und sich nicht zusätzliche Büroarbeit aufhalsen.

Vor- und Nachteile der KSK für Mitglieder und Unternehmen

Den deutlichsten Vorteil einer Spezialversicherung haben die Versicherungsnehmer: Mitglieder der KSK können ihre Beiträge für die Sozialversicherung deutlich senken. KSK-Mitglieder zahlen dabei mit einem leicht höheren Beitrag von etwa einem Prozent automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung ein, was ein deutlicher Vorteil gegenüber regulären privaten Sozialversicherungen bedeutet. Darüber hinaus werden die Beiträge von einer zentralen Stelle regelmäßig eingezogen, so dass der Verwaltungsaufwand für Künstler deutlich geringer ausfällt. Diese beiden Faktoren sind vermutlich der wichtigste Grund dafür, dass die Mitgliederzahlen der KSK seit Jahren kontinuierlich steigen: 2013 wurden insgesamt 179.593 Mitglieder verzeichnet, alle Segmente (Wort, bildende Kunst, Musik, darstellende Kunst) wachsen etwa proportional gleichmäßig zu einander. Ein weiterer Grund könnte sein, dass freiberufliche Künstler es oft schwer haben, sich selbst zu vermarkten und harte Lehrjahre mit manchmal unbezahlten Rechnungen durchleben müssen. Als Mitglied der KSK hat man einen großen Namen im Rücken, wird dementsprechend anders wahrgenommen und behandelt. Zudem haben sich Künstleragenturen, Eventveranstalter und Manager längst an die Strukturen der KSK gewöhnt und sind heute routinierter im Umgang mit den ungewöhnlichen Auflagen.

Dennoch tragen die verwertenden Unternehmen die schwerwiegendsten Nachteile. Ein Mitarbeiter muss sich in die Bestimmungen der KSK einlernen und den bürokratische Mehraufwand ausführen, eine Übersicht der Einnahmen zu erstellen und an die KSK zu melden. Zu diesen indirekten Kosten kommen die zusätzlichen direkten in Form der Künstlersozialabgabe.

Das unbekannte Risiko: automatische Abgabepflicht

Was übrigens viele nicht wissen – sowohl Künstler als auch Verwerter sind grundlegend abgabepflichtig:

„Allgemein lässt sich sagen: Alle Unternehmen, die durch ihre Organisation, besondere Branchenkenntnisse oder spezielles Know-how den Absatz künstlerischer Leistungen am Markt fördern oder ermöglichen, gehören grundsätzlich zum Kreis der künstlersozialabgabepflichtigen Personen.“
– Quelle: Künstlersozialkasse

Der Beitrag an die KSK ist also unabhängig von einer KSK-Mitgliedschaft des jeweiligen Künstlers oder Publizisten zu berappen. So kommt es also nicht selten vor, dass ein Verwerter eine Abgabe für den Versicherungsbeitrag eines Künstlers zahlt, der davon überhaupt nicht profitiert. Damit hat sich die KSK den zweifelhaften Ruf einer „GEMA für Kreative“ eingehandelt und vielen ist nicht klar, ob sie abgabe- bzw. beitragspflichtig sind, aus Versehen oder unbewusst schon über Jahre KSK-Gelder unterschlagen haben und wo überhaupt die Grenze ist, ab wann man ein Vollzeit-Künstler oder -Publizist ist.

Fazit zur KSK

Zusammenfassend lässt sich die Künstlersozialabgabe aus drei verschiedenen Perspektiven betrachten: Für Unternehmen ist es ganz eindeutig eine zusätzliche finanzielle und bürokratische Belastung. Mit den zudem durch Aufzeichnungsfristen wird zudem eine weitere Hürde geschaffen, die für Aufwand im geschäftlichen Alltag sorgt.

Künstler und Publizisten haben hingegen eine sehr günstige Absicherungsmöglichkeit, was in einem relativ unsicheren Berufsfeld auf jeden Fall einen deutlichen Vorteil darstellt.

Aus staatlicher Sicht ist die KSK sehr vorteilhaft, weil alle Mitglieder in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Unterm Strich lässt sich festhalten, dass hinter dem System der Künstlersozialabgabe sicherlich ein guter Gedanke steckt, der längst nicht obsolet ist – denn Kreative, Künstler und Publizisten kämpfen auch heute noch mit der regelmäßigen finanziellen Absicherung.

Ein kleines Update wär’ schon gut

In seiner derzeitigen Form sorgt das Konstrukt jedoch dafür, dass unnötiger Aufwand entsteht, der für Künstler und Verwerter gleichermaßen zusätzliche Hürden aufstellt. Es drängt sich der Gedanke auf, dass die Struktur auf einen aktuellen Stand der Marktrealität angepasst werden sollte.

Man muss ja nicht gleich die Spezialversicherungen auflösen und als Tarife in der gesetzlichen Krankenversicherung umgewandelt werden, wie manchmal gefordert wird. Der Vorteil läge in der Zusammenführung der Beiträge und Leistungen zurück in einen Topf, was natürlich sinnvoll ist – je mehr mitmachen, desto geringer sind die Kosten pro Nase. Die Branchen- bzw. Berufsversicherungen haben sich bewährt und bezahlt gemacht.

Aufwand runter, Künstler rein

Im Fall der KSK sollte allerdings der bürokratische Aufwand für Künstler beim Zugang und für Verwerter bei den Nachweisen deutlich reduziert werden, um einen Anreiz zum Mitmachen auf breiter Flur zu schaffen. Beinah 180.000 registrierte KSK-Mitglieder sind im ersten Moment beeindruckend. Wenn man sich allerdings vor Augen führt, wie vielseitig und abwechslungsreich die Kunst- und Kulturszene in Deutschland ist, erscheint die Zahl doch fragwürdig: Wie viele Künstler sind bislang noch nicht Mitglied, würden davon profitieren und sollten es sogar sein?

Eine gesetzliche Abgabepflicht ist grundlegend ein gut gemeinter Versuch, eine Kulturabgabe zu etablieren und daher bestimmt nicht falsch. Wird man jedoch zum Straftäter, wenn man als Künstler aktiv ist und Geld verdient, seine KSK-Beiträge aber nicht berappt, weil man schlicht nichts von der Zahlungspflicht weiß? Ich wusste bis vor Kurzem noch nichts von dieser Pflicht. Es könnte allerdings auch schwierig werden, im Nachhinein Beiträge einzufordern. Denn erstens hab ich als Künstler nicht die Möglichkeit, eventuell ausstehende Beträge der letzten Jahre mal so eben nachzuzahlen. Darf ich dann meinen Beruf nicht mehr ausüben? Zweitens müsste ich dann alle Kunden der vergangenen Jahre und zukünftig dazu bekommen, sich mit dem komplizierten System der KSK-Abgabe auseinander zu setzen und längst abgeschlossene Bilanzjahre wieder aufzurollen. Wie lange soll das zurück gehen? Drei Jahre? Fünf? Zehn?

Zugangsbeschränkungen aktualisieren, technische Möglichkeiten nutzen

Zudem sollten die Zugangsbeschränkungen verändert werden und die betroffenen Berufsbezeichnungen exakter aufgeführt werden. Bislang werden auf der Webseite der Künstlersozialkasse allgemeine Berufsgruppen genannt, die grundlegend alle beitragspflichtig sind. Als Karikaturist und freier Redakteur bin ich allerdings auch Journalist im weitesten Sinne. Wo ist die Grenze, ab wann ich verpflichtet bin, mich als KSK-Mitglied zu registrieren oder beim Presseversorgungswerk anzumelden?

A propos Grenze: Die Zugangsbeschränkung eines Jahreseinkommens von mindestens 3900 Euro – also 325 Euro im Monat – empfand ich regelrecht als lächerlich. Die Lebenswirklichkeit in Deutschland zeigt: Entweder man kann von seiner Kunst leben, dann macht man aber als Künstler deutlich mehr als 4000 müde Mücken im Jahr. Oder man muss nebenbei in einem 450- bzw. 850-Euro-Job arbeiten, um über die Runden zu kommen – dann fällt man allerdings aus dem Raster, weil man die künstlerische Tätigkeit nicht mehr hauptberuflich ausführt. Oder man ist ALGII-Empfänger und nebenbei Künstler - dann ist sogar die Grundsicherung höher und man bekommt eh alle Einnahmen seiner Kunst vom HartzIV-Satz abgezogen.

Ferner verlangt die Künstlersozialkasse, dass grundlegend einfach ALLES gemeldet wird, was im weitesten Sinne als kreative Arbeit bezeichnet werden kann. So muss zum Beispiel jede Erstellung einer Webseite und sogar Änderungen an Webseiten der KSK gemeldet werden. Hutabgabe für Straßenmusiker? Na klar, gibt’s da eine Regelung! Fischerchöre beim Hafenfest? Auf jeden Fall! Ich bin mal gespannt, wie sie das kontrollieren wollen.

Es zeigt sich also abschließend, dass die KSK ebenso wie andere branchenbezogene Fachversicherungen sicherlich ihre Existenzberechtigung haben, aber von Zeit zu Zeit aktualisiert werden sollten. Mit den heute verfügbaren technischen Möglichkeiten wäre etwa eine entbürokratisierte, zentrale Verwaltung über die Webseite der Künstlersozialkasse für alle Mitglieder – Künstler und Verwerter – ein richtig sinnvoller Weg, um viel unnötigen Aufwand zu vermeiden. Gleichzeitig sollte die Prüfung der Bewerber schneller und konsequenter durchgeführt werden, damit wirklich alle Künstler und Publizisten unter einem Dach vereint und verwaltet werden. Nur so ist eine berufsbezogene Versicherung sinnvoll – ohne langfristig ein zweigleisiges System aus parallel existierenden, jedoch ungleichen Bürokratiemonstern zu züchten.

Quellen:

http://www.kuenstlersozialkasse.de/

http://shop.lexware.de/kuenstlersozialabgabe-ebook

http://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/krankenkassen-reform-was-sich-ab-2015-aendern-soll/150/3093/220717

http://www.gkv-spitzenverband.de/service/versicherten_service/krankenkassenliste/krankenkassen.jsp

http://www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge/versicherung/gkv-gegen-pkv-irgendwann-kommt-der-hilfeschrei-/7134260-3.html

http://www.focus.de/finanzen/steuern/gesetzesaenderungen-2015-sparer-steuerzahler-familien-aufgepasst-das-aendert-sich-im-neuen-jahr_id_4357382.html

http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/kuenstler_und_publizisten/faqfuerkuenstlerundpublizisten.php

http://www.presseversorgung-berlin.de/krankenversicherung_journalisten_medienschaffende.htm

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Timo Essner

Flensburger Jung, zweisprachig aufgewachsen, dritter Sohn von Literaten.Karikaturist und freier Redakteur in diversen Publikationen on- und offline.

Timo Essner

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