Bürgermeister Herbert Krüger wusste sich nicht mehr zu helfen. Vertreter des Energiekonzerns EnBW hätten ihm angeboten, ein Festzelt für ein Volksfest in seiner Gemeinde Neckart-enzlingen aufzustellen, berichtet er. Im Gegenzug habe er sich dafür einsetzen sollen, dass der Konzern auch weiterhin das örtliche Stromnetz betreiben darf. Das Festzelt sei ihm erst für das Jahr 2015 zugesichert worden, damit es nicht in Verbindung mit dem Netzvergabeverfahren im vergangenen Jahr gebracht werde. Krüger ging das zu weit – er wandte sich an die Staatsanwaltschaft Stuttgart. Diese hat nun Anklage wegen versuchter Bestechung erhoben.
Wer betreibt in Zukunft das Stromnetz? Das ist nicht nur eine technische Frage. Es geht um die Energiewende in Deutschland &
tschland – und um ein Milliardengeschäft. Die vier großen Energiekonzerne – Eon, Vattenfall, RWE und EnBW – kämpfen erbittert um ihre Marktmacht. Und sie sind klar im Vorteil. Denn die geltenden Gesetze begünstigen sie.Signal aus BerlinWer das Netz betreiben will, braucht dafür in Deutschland eine Erlaubnis, eine sogenannte Konzession. Diese wird für bis zu 20 Jahre vergeben. Bislang halten die vier großen Energiekonzerne die meisten Konzessionen. Allerdings wurden seit 2007 bereits 200 Stromnetze durch kommunale Unternehmen übernommen. Auf die Privatisierungen in den neunziger Jahren folgt nun der Trend zur Rekommunalisierung.Die Zeit für einen Rückkauf ist günstig, denn in den kommenden drei Jahren laufen die meisten Verträge aus. Zudem sind die Zinsen für Kommunen historisch niedrig. Das erleichtert die Finanzierung. An diesem Sonntag entscheiden die Berliner in einem Volksentscheid darüber, ob sich die Stadt um die Netzkonzession bewerben soll (siehe Spalte links). Es wäre ein Signal: Wenn der Rückkauf in der größten Stadt Deutschlands klappt, warum dann nicht überall?Die Kommunen könnten mit eigenen Netzen eine Schlüsselrolle bei der Energiewende spielen. „Kommunale Energieversorgungsunternehmen haben deutlich mehr Motivation, die Energiewende voranzutreiben“, sagt Kurt Berlo, Energieexperte am Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie. Die großen Unternehmen kümmerten sich vor allem um die Rendite ihrer Anleger und investierten wenig in die Stromnetze vor Ort – obwohl der Umstieg auf erneuerbare Energien ganz wesentlich von sogenannten intelligenten Stromnetzen abhängt. Diese können zum Beispiel Schwankungen ausgleichen, die bei der Produktion von Ökostrom auftreten.Einträgliches GeschäftDer Netzbetrieb erfordert Investitionen. Trotzdem kann er sich für Kommunen lohnen. Hat die Stadt ihr Netz selbst übernommen, fließen die Gewinne des Netzbetreibers nicht mehr in Richtung Konzernzentrale ab, sondern direkt in die Stadtkasse. Und ein Verlust ist faktisch ausgeschlossen, weil ein Netzbetreiber keine Konkurrenz hat und das Geschäft mit den Netzentgelten ganz einträglich ist.Die Gegner eines Rückkaufs befürchten, dass ein städtischer Netzbetreiber die Versorgungssicherheit nicht garantieren könne. Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt jedoch vor, dass bei der Konzessionsvergabe alle Bewerber in puncto Versorgungssicherheit geprüft werden. Wer die nicht garantieren kann, hat ohnehin keine Chance, die Konzession zu bekommen.Die großen Konzerne kämpfen gegen die Konkurrenz der Städte. Wird da auch bestochen, zum Beispiel der Bürgermeister Herbert Krüger in Neckartenzlingen? EnBW bestreitet dies. Bei den Konzernen setzt man lieber auf sogenanntes „Sponsoring“. Das kann als Anreiz dienen – oder als Drohung. Zum Beispiel, wenn der alte Netzbetreiber ankündigt, den örtlichen Sportverein nicht mehr zu unterstützen, falls er die Konzession verliert. Vor allem klamme Kommunen wollen oft nicht auf die Finanzspritze verzichten. „Bei sehr vielen Kommunalpolitikern sind die umfangreichen Sponsoring-Aktivitäten der Energiekonzerne hochwillkommen“, schreibt Kurt Berlo vom Wuppertal Institut in einer Studie zusammen mit einem seiner Kollegen. Mit anderen Worten: Es passiert selten, dass ein Bürgermeister ein Festzelt ablehnt, wenn eine Konzession neu ausgeschrieben wird.Vorteile der Konzerne im Gesetz angelegtEs kommt aber noch schlimmer: Der Vorteil der Energiekonzerne ist schon im Energiewirtschaftsgesetz angelegt. An den entscheidenden Stellen ist es zu schwammig formuliert. Bei einer Netzübernahme müssen die neuen Betreiber „eine angemessene wirtschaftliche Vergütung“ zahlen, heißt es dort bloß. Die Energiekonzerne verlangen nun regelmäßig horrende Summen.Normalerweise berechnen sie den Sachzeitwert des Netzes, der sich an der Frage orientiert: Wie teuer wäre es, das Netz neu zu errichten? Für das Berliner Netz schätzt Vattenfall diesen Wert auf bis zu drei Milliarden Euro. Ein Gutachten, das der Berliner Senat in Auftrag gegeben hat, geht hingegen von einem Kaufpreis von rund 400 Millionen Euro aus. Dieser Preis basiert auf dem Ertragswert, also der Summe, die das Stromnetz in den nächsten 20 Jahren voraussichtlich einspielt.Damit folgt das Gutachten einem Musterurteil des Bundesgerichtshofs. Schon 1999 hatte das Gericht entschieden, dass die bayerische Gemeinde Kaufering das örtliche Stromnetz zu einem Betrag zurückkaufen kann, der einen „wirtschaftlichen Netzbetrieb“ ermöglicht. Der Verkaufspreis darf demnach nicht die erwarteten Einnahmen übersteigen. Auch das Bundeskartellamt sieht das so. Trotzdem fordern die Altkonzessionäre regelmäßig den Sachzeitwert. Damit verstoßen sie gegen geltendes Recht.Ein brutales Gerichts-ChaosDie Kommunen müssen sich jedoch auf einen jahrelangen Rechtsstreit einstellen. Bis zu 500.000 Euro fielen in der Regel an Prozesskosten an – je nach Netzgröße auch deutlich mehr, berichtet Johannes van Bergen. Er ist Geschäftsführer der Stadtwerke Schwäbisch Hall und hat schon mehr als 20 Netzübernahmen in ganz Deutschland begleitet. „Es gibt in Deutschland ein brutales Gerichts-Chaos“, sagt er. Das schreckt viele Kommunen ab.Selbst der Vattenfall-Konzern räumt ein, dass die alten Netzbetreiber im Vergabeverfahren die besseren Karten hätten. „Das ist aber unabhängig davon, ob der Netzbetreiber ein privates und kommunales Unternehmen ist“, sagt ein Sprecher.Lohnende GerichtsprozesseWegen der aktuellen Gesetzeslage kann sich ein Rechtsstreit für die Energieriesen sogar lohnen. Verhandlungen und Gerichtsverfahren können sich bis zu fünf Jahre hinziehen. In dieser Zeit dürfen die Noch-Betreiber fleißig Netzentgelte kassieren. Die Konzessionsabgaben an die Stadt hingegen brauchen sie nur bis maximal ein Jahr nach offiziellem Vertragsende zu zahlen. So steht es im Energiewirtschaftsgesetz. Dadurch entgehen den Kommunen in den Prozessjahren teilweise Millionenbeträge, was ein enormes finanzielles Risiko darstellt.Bürgermeister Herbert Krüger und seine Gemeinde Neckartenzlingen haben sich im Vergabeverfahren vorerst gegen EnBW durchgesetzt. Mit den Reutlinger Stadtwerken hat ein kommunales Unternehmen das Netz übernommen. Der Bürgermeister ist erleichtert: „Ich bin froh, dass die Demokratie gewonnen hat.“