Versagen im Kampf gegen Korruption bei Ärzten

Bestechung Rot-Grün hat im Bundesrat ein Gesetz zur Bekämpfung korrupter Ärzte als unzureichend abgelehnt. Eine sinnvolle Lösung für Patienten und ehrliche Ärzte ist nicht in Sicht

Man stelle sich vor, ein Pharma-Unternehmen vereinbart eine Vergütung für einen niedergelassenen Arzt, wenn dieser im Gegenzug eine bestimmte Anzahl an Medikamenten des Herstellers verschreibt. Kann der Arzt dann noch ausschließlich im Sinne des Patienten handeln? Wohl kaum. Bei Amtsträgern nennt man dieses Vorgehen Bestechung und es wird strafrechtlich verfolgt. Ärzte brauchen sich in diesem Fall jedoch nicht vor der Staatsanwaltschaft zu fürchten. Laut Gesetz können sie gar nicht bestechlich sein.

Das kommt einem Freibrief für korrupte Ärzte gleich. Damit bleiben verdeckte Provisionen und sogenannten Kick-Back-Verträge unbestraft. Dass sie nicht unter den Paragrafen 299 im Strafgesetzbuch fallen, der die Bestechlichkeit von Amtsträgern regelt, hatte der Bundesgerichtshof im März vergangenen Jahres geurteilt. In dem Urteil forderte der BGH den Gesetzgeber auf, diesen Missstand zu beseitigen. Doch der Gesetzesvorschlag der Bundesregierung scheiterte heute im Bundesrat an den Gegenstimmen der Länder.

Seit dem Gerichtsurteil haben sich allein bei AOK und Ersatzkassen wie der Techniker Krankenkasse mehr als 1000 Verdachtsfälle angehäuft. Hinweisen dürfen die Kassen nur mithilfe der Staatsanwaltschaft nachgehen. Da aber laut Gesetz kein strafbares Verhalten vorliegt, verlaufen die Ermittlungen im Sand.

Die Vorstellung von massenweise korrupten Ärzten ist erschreckend. Verbände, Ärztekammern und Politiker beteuern zwar immer wieder, dass korrupte Ärzte Einzelfälle darstellen. Doch was heißt das für die Patienten? Selbst wenn es sich um Einzelfälle handelt - ob ein Patient an einen korrupten Mediziner gerät, kann der einzelne nicht einschätzen. Verschreibt mir mein Arzt ein Medikament, weil es das beste für mich ist? Oder verdient er daran am meisten? Mit diesen Fragen stehen Patienten alleine da.

Am Ziel vorbei

Grund dafür ist die uneinheitliche Regelung der Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen. Bislang ist es so: Angestellte Ärzte, zum Beispiel in einem Krankenhaus, fallen unter die Bestechlichkeitsregelung im Strafgesetzbuch. Niedergelassene Ärzte fallen - egal ob sie Kassen- oder Privatpatienten behandeln - nicht darunter, weil sie als Freiberufler gelten.

Die Regierungsparteien wollten dies nun ändern - und sind zwei Tage vor der Bundestagswahl an der Bundesratsmehrheit von SPD und Grünen gescheitert. Das riecht nach Wahlkampftaktik der Opposition, ist es aber nicht. Jedenfalls nicht ausschließlich. Bei näherer Betrachtung ist das Gesetz schlicht stümperhaft.

Der Entwurf der Regierung sieht vor, das Sozialgesetzbuch so anzupassen, dass niedergelassene Ärzte als korrupt gelten können. Das klingt logisch, greift aber zu kurz. Denn das Sozialgesetzbuch regelt nur das Verhältnis von Ärzten zu Kassen- und nicht zu Privatpatienten. Es könnten also nur Kassen-Ärzte strafrechtlich verfolgt werden können, wenn sie sich bestechen lassen.

Umgekehrtes Zweiklassen-System

Das hätte gleich zwei kuriose Auswirkungen. Erstens stünden mit dem Gesetz der schwarz-gelben Koalition die Privatpatienten - also die eigene, potentielle Wählerschaft - als Verlierer da. Sie wären die einzigen, die nicht vor bestechlichen Ärzten geschützt wären. Ein Zweiklassensystem - ausnahmsweise mal umgekehrt.

Zweitens wäre die Bestechlichkeit von Medizinern kaum mehr zu überprüfen. Viele Ärzte behandeln sowohl Kassen- als auch Privatpatienten. Hat ein Arzt einen nach dem Sozialgesetzbuch unzulässigen Kick-Back-Vertrag abgeschlossen, wechselt er zwischen Strafbarkeit und Straflosigkeit - je nach Patient.

Das SPD-regierte Hamburg hatte bereits im April einen Gesetzesvorschlag in den Bundesrat eingebracht. Dieser scheiterte im Bundestag. Die Opposition befürwortet darin eine Änderung des Strafgesetzbuches. Alle Mitarbeiter im Gesundheitswesen sollten demnach wegen Bestechlichkeit verurteilt werden können. Doch damit würde sie nach Meinung von Experten in die Selbstständigkeit der Ärzte eingreifen. Und damit auch in ihr Selbstverständnis und die Therapiefreiheit. Das ist ein Angriff auf das Unternehmertum der Ärzte. Dem Patienten könnte das egal sein, den Ärzten wohl kaum.

Beide Vorschläge sind erst einmal vom Tisch. Zum Glück, möchte man sagen. Im Bundesrat wurde zwar der Vermittlungsausschuss angerufen. Doch wegen des Endes der Legislaturperiode muss nach dem 22. September ein komplett neuer Gesetzgebungsprozess angestoßen werden. Hoffentlich nehmen sich die Parteien dem Problem diesmal ernsthaft an. Genug Bedenkzeit hatten sie ja bereits.

der Freitag digital zum Vorteilspreis

6 Monate mit 25% Rabatt lesen

Geschrieben von

Timo Stukenberg

Kölner Journalistenschüler und VWL-Student. Lieblingsthemen: Gesundheit und Datenjournalismus.

Avatar

Der Freitag im Oster-Abo Schenken Sie mutigen Qualitätsjournalismus!

Print

Entdecken Sie unsere Osterangebote für die Printzeitung mit Wunschprämie.

Jetzt sichern

Digital

Schenken Sie einen unserer Geschenkgutscheine für ein Digital-Abo.

Jetzt sichern

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Unabhängiger und kritischer Journalismus braucht aber Unterstützung. Wir freuen uns daher, wenn Sie den Freitag abonnieren und dabei mithelfen, eine vielfältige Medienlandschaft zu erhalten. Dafür bedanken wir uns schon jetzt bei Ihnen!

Jetzt kostenlos testen

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden