Aktuell: Die NPD bleibt bestehen

Urteil. Das Bundesverfassungsgericht lehnt ein NPD-Verbot ab. Schon vor mehr als zehn Jahren hat es nicht geklappt, die Nachfolgepartei der NSDAP offiziell zu verbieten.

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Die rechtsextreme NPD wird nicht verboten. Das hat
das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Es wies mit dem Urteil vom Dienstagmorgen den Verbotsantrag des Bundesrates ab.

Richtig, denn die NPD ist zwar rechts und extrem, aber das ist durch unsere Verfassung (eindeutig) geschützt.

Oder Nein, absolut falsch? Die NPD missachtet offenkundig unsere demokratischen Grundwerte, daher gehörte sie eigentlich verboten!

Die Gesinnung der NPD sei zwar verfassungsfeindlich, die Partei habe aber nicht das Potenzial, die Demokratie in Deutschland zu beseitigen, begründete das Gericht sein Urteil.

Was meinen Sie? Ist das Urteil gerechtfertigt?

Der Autor ist Journalist bei Deutschlands größter Regionalzeitung.

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