In den 1950er Jahren herrscht in der Bundesrepublik erheblicher Fachkräftemangel, weshalb die Regierung Adenauer 1955 beschließt, italienische Arbeitskräfte zu holen. Es folgen sieben weitere Verträge zur Anwerbung von Ausländern; einer davon Ende Oktober 1961 mit der Türkei. Wer kommt, wird in die Industriereviere an Rhein und Ruhr geschickt, in die großen Städte Baden-Württembergs, Bayerns und Hessens oder nach Westberlin, wo nach dem Mauerbau die Industrie den Wegfall der Pendler aus Ostberlin ausgleichen muss.
Zeitgleich führt in der Türkei eine zusehends mechanisierte Agrarwirtschaft zu Massenarbeitslosigkeit und Landflucht. An der Peripherie türkischer Städte entstehen mit den „Gecekondular“ abschreckende Slums, die eine Arbeit in Deutschland attraktiv erscheinen lassen. So wird von der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung Personal für Firmen wie AEG Telefunken, Siemens oder Osram rekrutiert. Dabei empfinden Frauen die strenge, oft deutschen Ärzten überlassene medizinische Inspektion als entwürdigend. Es werden Zeugnisse verlangt, die berufliche Eignung und das Strafregister überprüft. Besteht man alle Tests, geht es in einem überfüllten Zug, in dem es an Verpflegung, fließendem Wasser, Heizung und Schafmöglichkeiten fehlt, von Istanbul nach München und von dort an die Einsatzorte. Männliche Arbeitskräfte werden im Bergbau, dem Baugewerbe oder der Werftindustrie eingesetzt, Frauen arbeiten in der Textil-, Nahrungs- oder Genussmittelindustrie, dazu vielfach als Reinigungskräfte, Kranken- und Altenpflegerinnen.
Es sind Tätigkeiten, die meist in Schicht- und Akkordarbeit verrichtet werden, körperlich anstrengend, dazu monoton sind, und die deutsche Arbeiter nicht mehr übernehmen wollen. Verdient wird wenig. Untergebracht vor allem in firmeneigenen Wohnheimen, leben die „Gastarbeiter“ isoliert von der restlichen Bevölkerung und müssen es sich vorschreiben lassen, wann sie ausgehen dürfen. Ein Privatleben ist unter diesen Umständen extrem reglementiert. Dass es trotz eines allein der Arbeit untergeordneten Daseins auch Raum für die Lust am Abenteuer gibt, zeigt der Roman Die Brücke vom Goldenen Horn von Emine Sevgi Özdamar, die in den 1960er Jahren als Industriearbeiterin in Westberlin für Telefunken Radiolampen montiert und in einem Kreuzberger „Wonaym“ unterkommt.
Zunächst planen weder die einreisenden Arbeitskräfte noch der deutsche Staat, dass der Aufenthalt von Dauer sein soll, weshalb in den Regierungsabkommen ein Zeitmaximum von zwei Jahren festgeschrieben wird. Um den temporären Charakter einer Beschäftigung zu unterstreichen, wird der Begriff „Gastarbeit“ eingeführt. Doch sind es letztlich ökonomische Gründe, die dafür sorgen, dass 1964 die Befristung aufgehoben wird. Die Unternehmen sind es schlicht leid, nach spätestens zwei Jahren immer wieder neue Arbeiterinnen und Arbeiter anzulernen. Als die Aufenthaltsbeschränkung entfällt, beginnen viele Türken, eine Wohnung zu suchen. Bei der Vergabe oft diskriminiert, ziehen viele in abrissreife Altbauten mit Außentoilette und Ofenheizung, an denen sonst kaum jemand Interesse hat. In den 1970er Jahren machten sich türkische Industriearbeiter zudem selbstständig und eröffneten Restaurants, kleine Läden oder Reisebüros. Sanierungsbedürftige Viertel in Großstädten verdanken es migrantischen Infrastrukturen, dass sie wiederbelebt und aufgewertet werden.
Als das Wohnheim verlassen und nach Arbeit auch jenseits staatlicher Vermittlung gesucht werden kann, beginnt ab Mitte der 1960er ein allmählicher Familiennachzug. Mit der Ölkrise 1973 und deren Folgen geht dann aber ein Anwerbestopp für alle Arbeitskräfte einher, die nicht aus EG-Mitgliedsstaaten kommen. Obwohl die Bundesrepublik zu diesem Zeitpunkt de facto ein Einwanderungsland ist, wird dies weiter geleugnet und entsprechend Politik gemacht. Nach dem Anwerbestopp sind ein politisches Asyl, eine Heirat oder Familiennachzug die verbliebenen Optionen für Türken, legal nach Deutschland zu kommen. Die Politik versuchte auch diese Möglichkeiten einzuschränken: Nachgezogene Eheleute dürfen während der ersten vier, ab 1980 drei Jahre nicht arbeiten. Auch wird es schwierig, Kinder nachzuholen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben. Da die 1970er Jahre in der Türkei von Instabilität, Gewalt und wirtschaftlichem Niedergang gezeichnet sind, entscheiden sich viele Türken – im Unterschied zu Portugiesen, Spaniern, Griechen oder Italienern –, trotz bürokratischer Hürden in Deutschland zu bleiben und ihre Familien ins Land zu holen. Worauf die Politik mit teils repressiven Maßnahmen antwortet. 1980 wird unter der Regierung von Helmut Schmidt (SPD) eine Visumspflicht eingeführt und ein Jahr später die Ausländerpolitik vom Arbeits- ins Innenministerium verlagert. Das heißt, sie wird zu einem ordnungs- und sicherheitspolitischen Thema erklärt. Die Regierung unter Helmut Kohl (CDU) geht ab 1984 dazu über, ausländischen Arbeitskräften Rückkehrprämien anzubieten, wenn sie Deutschland verlassen, wobei die bereits gezahlten Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung verloren gehen. All dies korrespondiert mit einer Zunahme rassistischen und rechtsgerichteten Denkens in der bundesdeutschen Gesellschaft.
Eine ambivalente Rolle spielen die Gewerkschaften. Sie sind aus Angst vor Lohndumping zunächst mehrheitlich gegen eine Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte. Nach dem von ihnen mit betriebenen Anwerbestopp wird überdies verlangt, die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse zu beschränken. Andererseits zählen Gewerkschaften zu den wenigen Anlaufstellen für migrantische Arbeitskräfte, wenn diese Konflikten im Betrieb ausgesetzt sind oder sich politisch engagieren wollen. Auch setzen sich die Gewerkschaften für eine sozial- und tarifrechtliche Gleichstellung aller in Deutschland tätigen Arbeitnehmer ein. Dies wäre kaum ohne den Druck türkischer Arbeitskräfte möglich gewesen, die sich innerhalb gewerkschaftlicher Strukturen bemerkbar machen.
Nach der Wiedervereinigung 1990 verschlechtert sich vielerorts die Lage für die Türken in Deutschland, da die Einheit auch zum Anstoß für Rassismus und völkischen Nationalismus wird, was sich im gesellschaftlichen Diskurs, in politischer Ausgrenzung und gewalttätigen Übergriffen zeigt. Hinzu kommt, dass türkische Bürger, die in Westdeutschland leben, stark von den einsetzenden ökonomischen Veränderungen betroffen sind. Aus Kostengründen siedeln Unternehmen nach Ostdeutschland über oder stellen billigere Arbeitskräfte ein. Etliche Branchen werden wegen einer beschleunigten Globalisierung und der Radikalität des neoliberalen Kapitalismus umstrukturiert, was auch in den westlichen Bundesländern zu Stellenabbau, stillgelegten Produktionsstätten, einem expandierenden Dienstleistungssektor, mehr Leiharbeit oder Outsourcing ganzer Firmenbereiche führt. Häufig sind migrantische Arbeitskräfte als Erste davon betroffen. Deren Erwerbsquote sinkt auf ein historisches Tief.
Es ist an der Zeit, die türkische Community angemessen in die Geschichtsschreibung aufzunehmen. Nur so lässt sich verstehen, welchen enormen Anteil Arbeitsmigranten an der Wirtschaftskraft dieses Landes haben, wie sie die kulturelle Landschaft geprägt und unter widrigsten Bedingungen zum Teil ganze Viertel wieder aufgebaut haben, die einst von den meisten Deutschen verschmäht wurden und heute zu den begehrten Wohngegenden des Landes gehören – ein eindrückliches Beispiel hierfür ist Berlin-Kreuzberg während der zurückliegenden 60 Jahre. Es ist also nicht primär eine Frage der Solidarität, heute zu fordern, dass migrantische Personen gleichberechtigten Zugang zu politischen und gesellschaftlichen Ressourcen erhalten – es ist eine der historischen Gerechtigkeit.
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