Verfassungsänderung durchgewinkt

Schuldenbremse Der Bundestag hat die so genannte Schuldenbremse beschlossen. Jetzt können nur noch die Länderkammer oder Karlsruhe die Reform stoppen. Die Chancen sind gering
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Wer sich am Freitagmorgen im Bundestag umsah, musste annehmen, im Plenum werde gerade die siebte Änderungsverordnung des Salzbeimischungsgesetzes von 1962 oder eine Novelle ähnlichen Kleinkalibers debattiert. Worüber die gewählte Volksvertretung in Abwesenheit der meisten gewählten Volksvertreter an diesem Vormittag zu beraten hatte, war tatsächlich jedoch eine Verfassungsänderung mit weit reichenden Auswirkungen. Es war gar mehrfach von einer „historischen Entscheidung“ die Rede. Doch nicht einmal die Vertreter der vom Schuldenstopp besonders betroffenen ärmeren Länder hatten auf der Bundesratsbank Platz genommen. Dass im Zuge des langwierigen Gezerres in der Föderalismuskommission zum Thema alles mindestens schon zweimal gesag