Wer sich am Freitagmorgen im Bundestag umsah, musste annehmen, im Plenum werde gerade die siebte Änderungsverordnung des Salzbeimischungsgesetzes von 1962 oder eine Novelle ähnlichen Kleinkalibers debattiert. Worüber die gewählte Volksvertretung in Abwesenheit der meisten gewählten Volksvertreter an diesem Vormittag zu beraten hatte, war tatsächlich jedoch eine Verfassungsänderung mit weit reichenden Auswirkungen. Es war gar mehrfach von einer „historischen Entscheidung“ die Rede. Doch nicht einmal die Vertreter der vom Schuldenstopp besonders betroffenen ärmeren Länder hatten auf der Bundesratsbank Platz genommen. Dass im Zuge des langwierigen Gezerres in der Föderalismuskommission zum Thema alles mindestens schon zweimal gesagt worden ist, kann hier kaum als Ausrede gelten. Ebenso wenig, dass sich der Saal zur namentlichen Abstimmung kurz vor elf Uhr dann doch noch füllte. Die meisten Abgeordneten kamen lediglich auf einen Sprung vorbei – und waren schon wieder gegangen, als das erwartete Ergebnis bekanntgegeben wurde.
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418 Ja-Stimmen – also zehn Stimmen mehr als die notwendige Zweidrittelmehrheit hat die Große Koalition zusammengebracht. Das kann man knapp nennen, immerhin stellen Union und SPD zusammen 445 der 612 Abgeordneten. Echte Zweifel am Ja zur Schuldenbremse konnten in den letzten Tagen jedoch nicht mehr aufkommen.
Dabei hatten die Kritiker der Schuldenbremse zu Wochenbeginn noch einmal das Morgenrot leuchten sehen. Das SPD-Präsidium hatte sich überraschend hinter einen Vorschlag des brandenburgischen Ministerpräsidenten Matthias Platzeck gestellt, der eine kleine Aufweichung des Neuverschuldungsverbotes für die Länder und Gemeinden gefordert hatte. In der Öffentlichkeit war gar von einem möglichen Scheitern der gesamten Reform die Rede. Die Union tat empört und die FDP kündigte Enthaltung an, womit die Koalitionsmehrheit auf eine Probe gestellt war.
Brücke aus Zuckerwatte
Tatsächlich handelte es sich aber lediglich um eine Brücke für die SPD-Linken, die sich in der Auseinandersetzung um die Schuldenbremse als zahnloser Tiger gezeigt haben. Immer wieder hatte man – im Einklang mit zahlreichen Experten – die Reform als „dramatischen Blödsinn“ verworfen. Noch am Mittwoch warnten die bayerischen Jusos, diese Grundgesetzreform sei „keine sozialdemokratische Politik“. Doch der „massive Widerstand“, von dem Björn Böhning, der Sprecher der Parteilinken, vor einiger Zeit sprach, verlor sich am Ende als laues Lüftchen.
Zugegeben: Die Brücke, die das SPD-Präsidium den Kritikern damit gebaut hatte, war aus Zuckerwatte und reichte nicht weit. Auffallen musste bereits, dass ausgerechnet Platzeck die Änderung ins Spiel brachte – schließlich war es sein brandenburgischer Finanzminister Rainer Speer, der in der Föderalismuskommission die Zustimmung aller SPD-Länder erklärt hatte. In der Bundestagsfraktion votierten am Dienstag bei einer Probeabstimmung dann lediglich etwa 20 Parteilinke gegen die Schuldenbremse – aber erst 37 „Abweichler“ hätten das Quorum gefährdet. Damit es so weit gar nicht erst kommt, soll Fraktionschef Peter Struck intern mit Rücktritt gedroht haben. Mehrere Abgeordnete kündigten dann auch schon vor der Sitzung am Dienstag an, wenn es darauf ankomme im Bundestag mit der Mehrheit der Fraktion zu stimmen.
Parteiräson wieder besseres Wissen
Das ist Parteiräson wider besseres Wissen: Die SPD-Linken haben die besseren Argumente, scheuen aber das politische Signal. Eine Ablehnung hätte natürlich viel Polemik nach sich gezogen – Unzuverlässigkeit der Sozialdemokraten, Koalition am Ende, Annäherung an die Linkspartei und so weiter. Die SPD-Linke will das im Wahlkampf nicht riskieren. Leider. Denn weder kann sie dafür mit echten politischen Zugeständnissen des Steinmeier-Steinbrück-Flügels rechnen. Noch ist fraglich, ob es eine weitere Gelegenheit überhaupt geben wird, die Schuldenbremse zu kippen.
In der Länderkammer kommt die Schuldenbremse wohl am 12. Juni auf die Tagesordnung. Ob sich SPD-geführte Länder bis dahin aufraffen, das Paket noch einmal aufzuschnüren, bleibt abzuwarten. Zwar haben Steinbrück und Struck erklärt, sie würden sich nicht dagegen stemmen, wenn sich im Bundesrat eine Mehrheit für nochmalige Änderungen findet. Damit ist aber kaum zu rechnen. Eher damit, dass sich Länder wie Schleswig-Holstein im Nachhinein um eine verfassungsrechtliche Korrektur bemühen. Schließlich greift die Grundgesetzänderung zur Schuldenbremse in die Haushaltsautonomie der Länder ein – was einige Experten schon zu massiver Kritik veranlasst hat. Allerdings werden die Chancen als gering angesehen, dass Karlsruhe die Grundgesetzänderung tatsächlich kassieren könnte.
Auch darauf, dass die Regierung in letzter Minute noch selbst zur Vernunft kommt, darf niemand zählen. Zwar waren die zahllosen wirtschaftspolitischen Vorbehalte für jeden deutlich vernehmbar, zumal in dieser Woche noch einmal über 60 Professoren in einem Aufruf gegen die Reform plädierten. Doch der Aberglaube, künftigen Generationen dürften am besten überhaupt keine Schulden überlassen werden, sitzt tief – und die politische Schizophrenie ist weit verbreitet. Denn ausgerechnet jene, die dem Land gerade wegen einer veritablen Wirtschaftskrise eine Rekordneuverschuldung auferlegen, sind die lautesten Trommler des Schuldentabus. „Wer sich so etwas ausdenkt“, kritisierte der Wirtschaftsweise Peter Bofinger heute in der Tageszeitung, „hat von Volkswirtschaft keine Ahnung.“ Nur war die leider noch nie eine Einstellungsvoraussetzung für Spitzenpolitiker.
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