NRW Die Entscheidung der Verfassungsrichter in Münster wirft die alte Frage nach den Grenzen staatlichen Schuldenmachens auf – und die ist zuallererst eine politische
„Schamlose Schuldenpolitik“ betreiben immer nur die anderen. Von einem „Offenbarungseid von Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen“ hat am Mittwochmorgen der Unionsmann Peter Altmaier gesprochen, der Landeschef der Liberalen, Daniel Bahr, sah bereits „das Experiment von Rot-Grün, die Stimmen der Linken mit neuen Schulden einzukaufen, gescheitert“. Im schwarz-gelben Lager scheint man nicht nur vergessen zu haben, dass der Verfassungsgerichtshof erst 2007 den ersten Nachtragshaushalt der Rüttgers-Pinkwart-Koalition stoppte. Sondern auch, dass der nun gegen Rot-Grün ins Feld geführte Beschluss aus Münster gleich am Anfang vermerkt, dass der ursprüngliche Haushalt für 2010, aufgestellt noch von der CDU-FDP-Landesregierung, ei
r nun gegen Rot-Grün ins Feld geführte Beschluss aus Münster gleich am Anfang vermerkt, dass der ursprüngliche Haushalt für 2010, aufgestellt noch von der CDU-FDP-Landesregierung, eine Netto-Neuverschuldung vorgesehen hatte, welche die anrechenbaren Investitionen um mehr als 2,8 Milliarden Euro überschritt.Nach den Kriterien, die für das politische Backenblasen á la „schamlose Schuldenpolitik“ die juristischen Haltegriffe bilden, hat also die in jenem Jahr abgewählte Rüttgers-Regierung für 2010 einen verfassungsrechtlich gesehen fragwürdigen Haushalt beschlossen, dem die rot-grünen Erben einen womöglich ebenso verfassungsrechtlich problematischen Nachtragshaushalt folgen ließen. Das Argument, Hannelore Kraft und Sylvia Löhrmann hätten sich in einen zukunftsbedrohender Kreditirrsinn begeben, um die Linke bei der Stange zu halten, soll überdies verschleiern, dass der mit Abstand größte Brocken der rot-grünen Neuverschuldung eine Unterlassung der schwarz-gelben Vorgänger betrifft: die Zuführung von 1,3 Milliarden Euro in die Risikoabschirmung der – parteiübergreifend in die Krise geführten – WestLB, für die bis 2013 Garantieverpflichtungen über 2,4 Milliarden Euro erwartet werden, Rüttgers Kabinett bisher aber bloß etwas mehr als 1,1 Milliarden angesammelt hatte.Die Frage, wer hier wann welchen Fehler schon früher gemacht und was unterlassen haben könnte, ist eine vordergründig politische. Das gegenseitige Schuldzuweisen soll die Positionen von Parteien vor dem für das Frühjahr erwarteten abschließenden Urteil des Verfassungsgerichtshofes verbessern. Ob daraus neue Farbenspiele im Landtag entstehen oder es zu Neuwahlen kommt – der nächste Haushalt wird noch mehr an der Frage der Verfassungskonformität gemessen werden. Kredite werden auch dann aufgenommen werden müssen. Aber wo liegen die Grenzen staatlichen Schuldenmachens?Streit über den InvestitionenbegriffAuch das ist eine politische Frage, nicht etwas, wo man auf einen angeblich unverrückbaren Grundsatz verweisen könnte. Die Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass eine Aufnahme von Krediten sei in der Regel nur bis zur Höhe der Investitionen erlaubt ist und Ausnahmen allenfalls zur Wahrung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts gemacht werden dürften. Gegen die rot-grüne Regierung von Hannelore Kraft wurde bereits eingewandt, dass man angesichts der günstigen konjunkturellen Lage eine Überschreitung der Kreditgrenze kaum begründen könne. Bleibt die Frage, was alles zu den „Investitionen“ gezählt wird – ein sowohl verfassungsrechtlich wie auch politisch alter Streit.Das Bundesverfassungsgericht hatte sich bereits 1989 beschwert, dass der an den Gesetzgeber gegangene Auftrag, „insbesondere hinsichtlich der wichtigen näheren Festlegung des Investitionsbegriffs unausgeführt geblieben“ sei. In der Bundeshaushaltsordnung, legten die Karlsruher Richter 2007 nach, habe der Gesetzgeber diesen Auftrag „nur formell erfüllt“. Im Zuge der zur Schuldenbremse führenden Föderalismus-Debatte, die auf Landesebene weiter anhält, hatten unter anderem die Grünen vorgeschlagen, vorübergehend auch Ausgaben für Kindertagesstätten, Schulen und Universitäten als Investitionen anzurechnen. Dem Argument, dies würde sich schließlich auch gesamtgesellschaftlich „rechnen“, wurde entgegengehalten, dass als Investitionen nur Ausgaben gelten könnten, die in der Zukunft zu zusätzlichen Einnahmen führen, mit denen die Zins- und Tilgungsleistungen gedeckt werden.Im neuen Artikel 115 des Grundgesetzes taucht der Begriff „Investition“ übrigens nicht mehr auf. In der Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen schon. Für die Diskussion über einen mit ihr konformen Haushalt kann es also nicht unerheblich sein, wenn ein zentrales Kriterium, an dem sich die Bewertung des Etats misst, Sache der politischen Auslegung und also der öffentlichen Diskussion wird. Dies gilt umso mehr, wenn jetzt, statt sich in Erinnerung zu rufen, dass die Schulden der einen das Vermögen der anderen sind, bereits die Richtung für einen neuen Nachtragshaushalt und künftige Etats vorgegeben wird. Wenn Zeitungen der SPD empfehlen, sich schon einmal von teuren Wahlversprechen zu verabschieden, etwa der Zusage, die Studiengebühren abzuschaffen oder kostenfreien Kitaplätze zu gewähren. Oder wenn angeraten wird, die Einstellung neuer Lehrer und Steuerprüfer zu blockieren beziehungsweise, wie es Unionsmann Altmaier formuliert, „unpopuläre Sparentscheidungen“ anstehen.Im Beschluss haben die Münsteraner Richter auf die Möglichkeit verwiesen, dass der rot-grüne Nachtragshaushalt zu dem Verfassungsgrundsatz steht, „dass Kredit nur in dem Umfang der Ausgaben mit zukunftsbegünstigendem Charakter in Anspruch genommen werden darf“. Die Antwort darauf, was die Zukunft begünstigt, auf wessen Schultern dabei die Lasten liegen, wer geben muss und wer nehmen darf, kann nicht Verfassungsrichtern überlassen bleiben.
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