"Liebe Kolleginnen und Kollegen, verantwortliche Politik beginnt damit, dass man Wirklichkeit zur Kenntnis nimmt." Tatsächlich? Mit diesem Satz eröffnete vor knapp zehn Jahren der SPD-Bundestagsabgeordnete Dieter Wiefelspütz die Bundestagsdebatte, an deren Ende das erste Terrorismusbekämpfungsgesetz beschlossen wurde. Ohne größere Kritik übrigens, lediglich ein paar einsame FDP-Politiker und die PDS stemmten sich seinerzeit offen gegen den rot-grün-schwarzen Otto-Katalog. Es waren die Zeiten nach den Anschlägen vom 11. September.
Verändert hat sich seither zumindest auf der politischen Bühne nicht viel. Noch immer hat eine ziemlich große Anti-Terror-Koalition das Sagen. Und noch immer wollen ein paar Liberale wenigstens ein bisschen mehr Kontrolle und Transparenz erreichen. Mit dem Unterschied, dass die FDP ihre bürgerrechtlichen Reste inzwischen als Regierungspartei am Glimmen halten muss. Es werde mit ihrer Partei, hat Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zu Wochenbeginn gesagt, „kein pauschales Durchwinken geben“.
Die Justizministerin will die Wirkung der Gesetze bis Ende des Jahres prüfen lassen und erst dann entscheiden – also erst einmal „die Wirklichkeit zur Kenntnis nehmen“. Die von vielen Konflikten geplagte Kanzlerin dagegen hofft, die Verlängerung noch vor der Sommerpause durchziehen zu können. Einen Grund für weitere Überprüfungen sehe man nicht, heißt es in der Union, schließlich lägen bereits mehrere Evaluierungen vor.
Was die Regierung allerdings als Auswertung bezeichnet, verdient den Namen nicht: Vor allem wurden Geheimdienste befragt, welche die ihnen zugestandenen Befugnisse dann selbstredend positiv bewerten. Verfassungsrechtliche Zweifel – etwa dass es keine ausreichende Kontrolle, keinen Rechtsschutz für Betroffene gibt – beeinflussen die schwarz-gelbe Gesamtbewertung nicht. Stattdessen wird darauf verwiesen, dass die Instrumente bisher von Geheimdiensten und Bundeskriminalamt gar nicht so häufig angewandt wurden.
Doch das wäre selbst dann kein Argument, wenn damit tatsächlich die „Wirklichkeit zur Kenntnis“ genommen würde. Die Zahl der überwachten Personen und Geräte hat sich in den vergangenen zehn Jahren insgesamt fast verdreifacht, beklagen Experten. Und dass zum Beispiel der Verfassungsschutz im Jahr 2009 „nur“ alle Kommunikationsdaten von 322 Betroffenen abgegriffen hat, ist kein Grundrechtspeanut. Mit dem Schutz vor Terror haben die meisten Maßnahmen nichts zu tun, sie kommen gegen Drogenhandel, Raub und Diebstahl zum Einsatz.
Was 2001 ausnahmsweise installiert wurde, sickerte in die Rechtsroutine ein und unterhöhlte Verfassungsgrundsätze. Leutheusser-Schnarrenberger will die Hohlräume wieder ein bisschen schließen. Doch die Chancen der Liberalen sind wohl eher gering – was mit dem Zustand der Drei-Prozent-FDP zu tun hat. Schon wurde in der Frage der „Sicherheitsgesetze“, die bis Anfang kommenden Jahres befristet sind, der Koalitionsbasar eröffnet. Man wird sehen, wo die Bürgerrechte beim „gegenseitigen Interessenausgleich“ (CSU-Chef Horst Seehofer) bleiben, wenn den Liberalen die Aussicht auf ein bisschen Steuersenkung die Sicht auf die Wirklichkeit vernebelt.
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