Armut, Reichtum und Klimawandel

Umwelt Die CDU hat sie gerade abgelehnt. Aber eine CO2-Steuer könnte sinnvoll sein und somit unser Klima schützen. Sie dürfte nur nicht die Ärmeren weiter belasten

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Es sollte teuerer werden, das Klima zu schädigen
Es sollte teuerer werden, das Klima zu schädigen

Foto: Ina Fassbender/AFP/Getty Images

Um es vorwegzunehmen: Sowohl marktbasierte Klimaschutzmodelle als auch der CO2 – Zertifikatehandel werden das Klimaproblem nicht lösen. Aus den bisherigen Erfahrungen wissen wir, dass der Markt das Klima nicht schützen kann. Umso erfreulicher ist es, dass neuerdings über eine CO2 – Steuer diskutiert wird. Dies ist ein vernünftiger Ansatzpunkt; es ist aber wichtig, die steuerrechtlichen Stellschrauben richtig anzusetzen. Es wäre illusorisch eine neue und eigenständige Steuerart begründen zu wollen, sondern die Steuer muss sich aus dem bestehenden Steuersystem generieren lassen. Dies lässt sich nur bewerkstelligen, wenn man den Klimawandel mit der Umverteilung des Reichtums in eine Beziehung setzt. Der grundsätzliche Ausgangspunkt dieser Überlegung ergibt sich aus der Begrenzung des individuellen Reichtums zugunsten des gesellschaftlichen Reichtums, der aus einer klimaschonenden Gemeinschaft erwächst. Also müssen wir mit Steuern steuern.

Steuern stellen keine Gegenleistung für eine besondere Leistung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft dar, sie müssen sich aber zwingend an dem Leistungsfähigkeitsprinzip orientieren, das besagt, dass alle natürlichen Personen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ein prozentual gleiches Opfer bringen müssen, wobei sich die Leistungsfähigkeit am Einkommen orientiert. Das bedeutet natürlich nicht zwangsläufig, dass Besserverdienende auch mehr leisten. Häufig steht das Gehalt der volkswirtschaftlichen Leistungsträger in keinem Verhältnis zu der erbrachten Arbeitsleistung. Grundsätzlich gilt aber, je mehr Einkommen bezogen wird, desto höher ist die Steuerbelastung.

Einkommensentstehung vs. Einkommensverwendung

Prinzipiell gibt es zwei unterschiedliche Tatbestände, an die man die Steuererhebung knüpfen kann: Einmal die Einkommensentstehung (z.B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer) und zum zweiten die Einkommensverwendung (z.B. Umsatzsteuer, Kfz-Steuer, Mineralölsteuer). Zweifelsfrei muss man bei einer CO2 – Steuer bei der Einkommensverwendung ansetzen. Das bedeutet, dass der CO2 fördernde Konsum über die Steuer verteuert werden muss. Hohe Energieverbräuche, PS-starke Autos, Fleischkonsum und sonstiger CO2 verschlingender Konsum muss wesentlich stärker besteuert werden.

So weit so gut, hier sind sich die meisten Parteien einig. Jetzt kommt aber Carsten Linnemann (CDU) mit seinem bekannten Gelbwesten - Argument. Schließlich habe die Erhöhung der Mineralölsteuer erst zu dieser Situation in Frankreich geführt. An dieser Stelle wird auch ein Robert Habeck kleinlaut. Er will seine gut situierte grüne Klientel nicht verärgern. Warum wird nicht ausgesprochen, was nun steuerrechtlich zwangsläufig erfolgen muss?

Belastet die Reichen

Wenn durch eine CO2 -Steuer die Einkommensverwendung belastet wird, muss nun notwendigerweise, um im Steuersystem zu bleiben, eine Korrektur bei der Einkommensentstehung stattfinden. Die ärmere Bevölkerung ist im Einkommensteuertarif deutlich zu entlasten, während die reicheren Schichten sehr stark zu belasten sind. Darüber hinaus müssen Personen, die kein Einkommen beziehen ebenfalls entlastet werden. Anders ist das Problem nicht zu lösen.

Es kann nicht sein, dass eine Person, die den Mindestlohn erhält, auf dem Lande wohnt und mit seinem PKW zur Arbeit fahren muss, in irgendeiner Form steuerlich belastet wird. Auch darf eine Rentnerin die in Berlin in einer, nicht ausreichend gedämmten, Altbauwohnung wohnt, nicht belastet werden. Wenn nun im Gegenzug der reiche Immobilieneigentümer für seine gut gedämmten Villa noch Steuervergünstigungen bekommen würde, könnten wir uns die Einführung der CO2 – Steuer sparen. Es kann aber sehr wohl sein, dass dieser Reiche sich am Allgemeinwohl wesentlich stärker beteiligt – Eigentum verpflichtet. Außerdem ist es erwiesen, dass Reiche einen wesentlich größeren ökologischen Fußabdruck haben als beispielsweise die U-Bahn fahrende Rentnerin in Berlin.

Damit die CO2 – Besteuerung nicht nur Symbolpolitik bleibt, müssen nicht nur die Einkommensbezieher betrachtet werden, sondern die Vermögensseite hat auch ihren Beitrag zu leisten. Folgende Vorgehensweise wäre praktikabel: Zunächst ist die Vermögensteuer wieder zu aktivieren und zwar als Bundessteuer. Verlässliche Statistiken über den tatsächlichen Reichtum in der Bundesrepublik Deutschland sind kaum zu bekommen, deshalb muss man sich auf Schätzungen verlassen. Die Reichen haben natürlich ein Interesse daran, solche Statistiken zu verhindern, um Verteilungs- und Gerechtigkeitsdiskussionen nicht führen zu müssen. Die bundesweite Einführung der Vermögensteuer könnte diesen Mangel heilen. Selbst wenn man sich auf den geringsten Steuersatz von null Prozent einigen, bzw. den Steuersatz so bemessen würde, dass die Verwaltungskosten gedeckt werden, hätte man trotzdem noch einen Vorteil, nämlich eine halbwegs verlässliche Statistik über den Reichtum in Deutschland.

In einem zweiten Schritt müsste der Einkommensteuertarif so korrigiert werden, dass die unteren Einkommensschichten entlastet werden und die reicheren Einkommensbezieher wesentlich stärker zur Kasse gebeten werden. Danach kann dann die CO2 – Steuer in das bestehende deutsche Steuersystem (Kfz - Steuer, Mineralölsteuer usw.) implementiert werden. Das Steueraufkommen würde sich kaum verändern, die Lenkungswirkung einer progressiv steigenden CO2 – Steuer könnte sich dann voll entfalten. Dies würde auch dem Gerechtigkeits- und Leistungsfähigkeitspostulat des Steuerrechts entgegenkommen, weil mit wachsendem Einkommen bekanntlich auch der CO2 – Fußabdruck größer wird.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Udo Köpke

Buchpublikation: Die Vergötterung der Märkte

Udo Köpke

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