Sieg für ukrainischen ex-Premier Asarow

EU-Sanktionen Die von der Europäischen Union verhängten Sanktionen gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten der Ukraine hat das Europäische Gericht jetzt endgültig für nichtig erklärt.

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Eine gute Nachricht zum Jahresende. Der Europäische Gerichtshof erklärte die Sanktionen der Europäischen Union gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten der Ukraine, Mykola Asarow, für nichtig. Damit hat der Rat der Europäischen Union nun auch das letzte Verfahren gegen den ehemaligen Premierminister der Ukraine verloren.
Der Rechtsanwalt von Asarow, Gabriel Lansky, spricht von einem „erstmals richtungsweisenden Urteil, das die Menschenrechte stärkt und politische Willkür in die Schranken weist“. In einer Pressemitteilung des in Wien ansässigen Anwalts wird mitgeteilt: "Das Europäische Gericht hält in seinem mittlerweile veröffentlichten Urteil vom 16. Dezember 2020 (Rs T-286/19) fest, dass Mykola Azarov nunmehr völlig rehabilitiert ist. Denn die Sanktionen waren willkürlich und nicht rechtmäßig."
Mykola Azarov selbst erklärte, dass er „einzig aus politischen Gründen auf die Sanktionsliste kam. Damit liegt ein Machtmissbrauch der Sonderklasse durch den Rat der Europäischen Union am Tisch, der im völligen Gegensatz zu den oft und gerne zitierten Menschenrechten liegt. Selbst für mich als langjährigen Politiker ist überraschend, wie offensichtlich der Rat der Europäischen Union von der damaligen Poroschenko-Regierung am Nasenring durch die Manege gezogen wurde und damit bereitwillig jegliche europäischen Grundwerte mit den Füssen getreten hat.“ Das Urteil sei demaskierend und peinlich für alle, die an dieser Sanktionsliste mitgewirkt hatten, so der ehemalige Premierminister.
Die Sanktionen gegen Asarow waren von der EU nach dem Staatsstreich in der Ukraine auf Initiative des ukrainischen Generalstaatsanwaltes verhängt worden.
Asarow hatte die Ukraine aus Angst vor der Gewalt der ukrainischen Nationalisten im Januar 2014 verlassen und wohnt seitdem in Moskau, wo er ein "Komitee zur Rettung der Ukraine" leitet.
Zurückkehren in die Ukraine möchte Asarow trotz seiner Rehabilierung durch das Europäische Gericht nicht. Denn in der Ukraine werde noch "in einem fiktiven Fall" gegen ihn ermittelt.
Hier kann man mein Interview mit Asarow vom Januar 2017 sehen.
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