Es sei "schäbig, wie die reichste Kirche der Welt versucht, sich aus der Affäre zu ziehen“, kommentierte der Sprecher des „Eckigen Tisches“, der die Opfer sexueller Gewalt vertritt, den Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz. Diese möchte nun Missbrauchsopfer aus ihrem Umfeld mit einem Betrag „von bis zu 5.000 Euro“ entschädigen. Anlässlich des ersten Zusammentretens des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ sah sich die katholische Kirche offenbar veranlasst vorzupreschen, um einem nachdrücklicheren Regress zuvorzukommen. Neben einer direkten Entschädigung, die den Betroffenen unmittelbar und „unbürokratisch“ zugute kommen soll, wie der Trierer Bischof Stephan Ackermann als kanonischer Missbrauchsbeauftragter versichert, erklärt sich die Kirche außerdem bereit, eine Therapie bis zu 50 Stunden (oder eine Paartherapie bis zu 25 Stunden) im Wert von weiteren 5.000 Euro zu finanzieren. Weiterhin wollen die Bistümer einen Präventionsfonds von rund 500.000 Euro einrichten.
In katholischer Diktion fügt sich dieses Angebot in die alten christlichen Vorstellungen des Ablasshandels: Man kauft sich von Schuld frei, indem man einen genau bemessenen Ablassbrief erwirbt. Bekanntlich hat mit der Kritik am Schuldenhandel die Reformation begonnen. In der modernen Variante durchkreuzt die katholische Kirche damit „nur“ alle vorgeschlagenen Kollektivmodelle. Danach hätten Institutionen, in deren Umfeld es zwischen den Jahren 1949 und 2000 Fälle von sexuellem Missbrauch gegeben hat (das heißt, die aufgrund der Verjährung nicht mehr juristisch verfolgt werden können), entweder in einen gemeinsamen Topf, aus dem die Opfer insgesamt entschädigt werden, bezahlt, oder sie hätten zumindest einen kollektiven Hilfsfonds bestückt, aus dem Therapie und Beratung zu bezahlen wären. Für die Kirche wäre das viel weniger berechenbar gewesen, weil Christine Bergmann, die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, wahrscheinlich darauf gedrungen hätte, den jeweiligen Fonds großzügig zu füllen.
Tafelsilber verscherbeln
Dass die katholischen Bischöfe mit ihrem Angebot noch hinter dem des Jesuitenordens, der immerhin pauschal 5.000 Euro zahlen will, zurückfallen, ist das eine; zum anderen müssen sich die Opfer angesichts ihrer oft lebenslangen Traumata verhöhnt vorkommen, wenn gleichzeitig vergleichsweise harmlose Verletzungen vor Gericht mit mehreren tausend Euro abgegolten werden. Eben das versuchen die Opferschutzverbände, vom „Eckigen Tisch“ bis zum Weißen Ring, mit ihrer Kritik zum Ausdruck zu bringen.
Es ließe sich aber noch eine weitere Rechnung aufmachen: Nicht nur werden die katholischen Bistümer jährlich mit knapp fünf Milliarden Euro von der Gesellschaft über Kirchensteuern subventioniert. Die konfessionellen Schulen, in deren Zugriffsbereich sich der Missbrauch meist ereignete, werden zusätzlich noch einmal staatlich gefördert – unter der Voraussetzung, dass die dort erzogenen und unterrichteten Kinder pfleglich behandelt werden. Warum also sollte man angesichts solcher Zahlen nicht fordern, dass die Kirche ein bisschen Tafelsilber verscherbelt, um das Leid dieser Menschen auszugleichen?
Möglicherweise kommen der Bundesregierung die Dumping-Angebote aber auch gar nicht so ungelegen: Der Runde Tisch, der gestern unter Leitung von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) tagte, ist nämlich nicht nur für die Opfer in öffentlichen Einrichtungen zuständig, sondern auch für sexuelle Gewaltereignisse in der Familie. Hatten sich auf der Hotline der Missbrauchsbeauftragten anfangs noch vorwiegend Betroffene gemeldet, die in öffentlichen Einrichtungen missbraucht worden waren, sind es mittlerweile immer mehr Menschen, die dieses Schicksal in der Familie erlitten. Für deren Lastenausgleich wäre wohl die Bundesregierung zuständig. Und die hat kein Interesse an hohen Entschädigungszahlungen.
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