Am lebenden Objekt

Arzneimittel Ein neues Gesetz sieht vor, Demenzkranke wie Versuchskaninchen zu benutzen. Abgeordnete wehren sich
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 38/2016

Im parlamentarischen Alltag ereignet sich der Vorgang nicht allzu häufig: Kurz vor der Sommerpause sah sich der Bundestag genötigt, die vom Kabinett abgesegnete Novellierung des Arzneimittelgesetzes von der Tagesordnung zu nehmen. Viele Abgeordnete fühlten sich nämlich von einer darin aufgeführten Neuregelung überfahren. Danach soll es künftig erlaubt sein, auch Menschen in die medizinische Forschung einzubeziehen, wenn sie zum Zeitpunkt der Durchführung selbst nicht mehr einwilligungsfähig sind. Sie werden also zu Versuchsobjekten der Forschung – und haben überdies von den Ergebnissen keinen unmittelbaren Nutzen mehr. Eine entsprechende Patientenverfügung würde dazu ausreichen. Begründet wird das Gesetz offiziell mit e