Anämische Politik

Kommentar Britisches "Designer-Baby" - deutsche Präimplantationsdiagnostik

Wer erinnert sich noch an Adam Nash? Anderthalb Jahre dürfte der Junge aus Englewood in Colerado mittlerweile alt sein. Und obwohl sein Name bei seiner Geburt wie ein böses Zeichen gehandelt wurde, weiß hierzulande wohl niemand, was aus Adam Nash - und vor allem aus seiner Schwester Molly - geworden ist. Molly nämlich war an Fanconi-Anämie erkrankt, einer seltenen Knochenmarkskrankheit, und Adam wurde alleine zu dem Zweck gezeugt, um aus seinem Nabelschnurblut eine geeignete Knochenmarkspende für Molly zu gewinnen. Unter den 15 Embryonen, die im Reagenzglas produziert wurde, ging Adam aus dem siegreichen Rennen mit seinen potentiellen Brüdern und Schwestern hervor.
Seither ist das böse Wort vom "Designer-Baby" nicht mehr nur verknüpft mit hybriden elterlichen Ambitionen, sondern mit einem Heilungsauftrag. Dass sich Eltern an diese vielleicht letzte Rettungsmöglichkeit für ein krankes Kind klammern, ist menschlich verständlich. So wird es auch den Hashmis aus Leeds gegangen sein, deren Sohn Zain an Thalassämie, einer tödlich verlaufenden Blutkrankheit, leidet. Sie stellten den Antrag, ein Retortenkind zu zeugen, das nach genau den Kriterien auszuwählen wäre, die Zain retten können. Nach 18 Monaten Beratung hat nun die zuständige medizinische Entscheidungsbehörde in Großbritannien dieses Verfahren gebilligt - und sich damit heftiger öffentlicher Kritik ausgesetzt.
Denn einmal angenommen, die Genetiker irren sich bei der vorgeburtlichen Auswahl und das Kind käme mit der gleichen unheilbaren Krankheit zur Welt? Werden die Hashmis es aufs Neue versuchen? Und die Ärzte mit Schadensersatzklagen überziehen? Und welche Bürde lastet auf einem Kind, wenn es weiß, das es seinen "Lebensauftrag" nicht erfüllen und dem Geschwisterkind nicht helfen konnte? Heiligt der Zweck die Mittel und darf ein Mensch nur deshalb gezeugt werden, um einem anderen zu helfen?
Anlässlich der Verleihung des Deutschen Studienpreises hat Jutta Limbach an diesem Montag dem Deutschen Parlament ins Stammbuch geschrieben, es habe sich bei seinem Beschluss zum Stammzellenimport um die entscheidende Frage, nämlich ob Embryonen grundsätzlich verfügbar seien, herumgedrückt; und das derzeitige groteske Gezerre um "Stichtage" ist Ausdruck dieser halbherzigen Entscheidung. Am gleichen Tag hat die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages eine Empfehlung gegeben, die Präimplantationsdiagnostik in der Bundesrepublik grundsätzlich zu verbieten. Auch wenn dies im Einzelfall möglicherweise tragisch für die Betroffenen ist: Medizinische Ethik ist nicht bei Medizinern, Juristen oder Philosophen aufgehoben, sondern könnte - um im Bild zu bleiben - einer anämischen Politik auf die Beine helfen.

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Geschrieben von

Ulrike Baureithel

Redakteurin „Politik“ (Freie Mitarbeiterin)

Ulrike Baureithel studierte nach ihrer Berufsausbildung Literaturwissenschaft, Geschichte und Soziologie und arbeitete während des Studiums bereits journalistisch. 1990 kam sie nach Berlin zur Volkszeitung, war im November 1990 Mitbegründerin des Freitag und langjährige Redakteurin in verschiedenen Ressorts. Seit 2009 schreibt sie dort als thematische Allrounderin, zuletzt vor allem zuständig für das Pandemiegeschehen. Sie ist außerdem Buchautorin, Lektorin und seit 1997 Lehrbeauftragte am Institut für deutsche Literatur der Humboldt Universität zu Berlin.

Ulrike Baureithel

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