Bauchgewühl

Abtreibungsrecht Die Streichung des § 219 erscheint möglich. Und kann doch nur ein erster Schritt sein
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 01/2018

Ein großes Plakat, darauf rot durchgestrichen: § 219. Es schwebte über der Gruppe von Frauen und Männern, die an einem kalten Dienstagmorgen Mitte Dezember eine Petition mit über 150.000 Unterschriften an Bundestagsabgeordnete von SPD, FDP, Grünen und Linkspartei übergaben – die Vertreterinnen der Union hatten sich rargemacht. Die Unterzeichnenden fordern darin die Abschaffung eines Gesetzes, das den Nazis einmal dazu diente, sozialistische oder liberale Ärzte und Ärztinnen, die sich für sexuelle Aufklärung und Selbstbestimmung einsetzten, zu verfolgen und mit Berufsverbot zu belegen. Nach § 219 StGB macht sich nämlich strafbar, wer um des eigenen Vorteils willen „öffentlich eigene oder fremde Dienste zur Vor