Das Mittelalter brachte die Menschen zum Schweigen, indem ihnen die Zunge herausgeschnitten wurde; die katholische Kirche bestrafte sie mittels Bußschweigen. Wenn das Versiegeln der Lippen also eine Strafe ist, hätten die Mitglieder der RAF durch ihr selbst auferlegtes Redeverbot gebüßt.
Auch Verena Becker, die mit ihrer Ankündigung einer Erklärung zum Fall Siegfried Buback den Aufmerksamkeitspegel für den vergessenen Prozess in Stuttgart-Stammheim hob, brach in 20-minütiger Beredsamkeit das Schweigen nicht. Sie könne ihm, wandte sie sich an den Sohn des am 7. April 1977 erschossenen Generalbundesanwalts Siegfried Buback, nicht die Frage beantworten, wer seinen Vater getötet habe, denn „ich war nicht dabei“.
Dieses „ich war nicht dabei“ bezieht sich auf die Vermutung des Nebenklägers Michael Buback, Becker habe an jenem dramatischen Gründonnerstag in Karlsruhe auf dem Motorrad gesessen und die tödlichen Schüsse abgegeben. Nach eigener Darstellung hielt sich Becker aber im Nahen Osten auf. Darüber hinaus bestreitet sie, überhaupt an der Vorbereitung des Anschlags beteiligt gewesen zu sein.
Aber ihre Erklärung „ich war nicht dabei“ ist auch schizophren. Natürlich war Becker „dabei“: bei einer Gruppe, die mittels überbordender Gewalt die Gesellschaft verändern wollte. So wie die Akteure des Staates „dabei“ waren und sich heute vor Gericht nicht mehr erinnern dürfen, ob und wie lange Becker den Nachrichtendiensten zugearbeitet hat, was mit den Akten passiert ist und all den anderen Beweismitteln, die auf so seltsame Weise verschwunden sind. „Dabei“ war aber auch das Publikum, das an der „bleiernen Zeit“ mit Angstlust oder Abwehr teilhatte.
Geister, die sie verfolgen
Alle zusammen bilden die Erlebnisgemeinschaft, die die Zeitgenossen von den Nachgeborenen trennt. Die Schicht, die über ihrer Erfahrungsoberfläche liegt, ist druckempfindlich. Wer hat – außer den Angehörigen der Opfer – Interesse an einer Wahrheit, die daran erinnert, dass sich die politische Klasse derart herausgefordert sah, dass sie bereit war, den rechtsstaatlichen Rahmen zu überschreiten?
Dass eine wissende Verena Becker sich selbst und ihre Kombattanten auch heute nicht justitiabel belasten will, kann ihr niemand vorwerfen, zumal in einem Strafprozess, der das einstige Verhältnis von Tätern und Verfolgern in ein trübes Licht rückt. Und wenn Becker mit Inbrunst behauptet, sich „nie versteckt“ oder sich „nie in Schweigen geflüchtet“ zu haben, sondern auf ihre Weise mit ihrer Vergangenheit umzugehen, ist das angesichts ihrer Flucht- und Verdunklungsexistenz zwar absurd. Aber wer mag schon beurteilen, welche Geister sie verfolgen? Öffentliche Selbstkritik war noch nie die Sache der RAF, so wenig wie entsprechende Reuebekundungen. Die Pharisäer und Denunzianten, die es unter den ehemaligen RAF-Mitgliedern auch gibt, sind jedoch unappetitlicher als Stammelnde wie Christian Klar oder vielleicht nur innerlich Bewegte wie Verena Becker.
Der Popkultur, die alleine den RAF-Mythos am Leben hält, ist durch Beckers beredtes Schweigen ein Kitzel verloren gegangen. Doch das bloße Wissen, wer die tödlichen Schüsse abgegeben hat, hätte zur Selbstaufklärung der alten Bundesrepublik wenig beigetragen.
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