Sie gibt ihnen immer klingende Namen. An die Stelle jener Wortungetüme, wie man sie etwa aus dem Gesundheitsministerium kennt, rücken Gute-Kita- oder Starke-Familien-Gesetze. Da weiß man doch gleich, wie toll ihre Erfinderin ist. Vielleicht wird das, was die sozialdemokratische Familienministerin Franziska Giffey kürzlich angekündigt hat, einmal Prima-Unterhalts- oder Brave-Väter-Gesetz heißen.
Um Väter jedenfalls geht es vorrangig bei der Unternehmung, das Unterhaltsrecht zu ändern. Ausgerechnet am Weltfrauentag schlug Giffey vor, jene Väter von Unterhaltszahlungen zu entlasten, die sich nach der Trennung um ihre Kinder kümmern und zum Beispiel ein zweites Kinderzimmer bereithalten. „Wir müssen das Recht an die gesellschaftliche Realität anpassen“, kündigte sie an und findet, dass das die Emanzipation der Männer vorantreibe.
Doch was ist die „gesellschaftliche Realität“, von der Giffey spricht? Anfang des Jahres wurde bekannt, dass der Staat nur 13 Prozent der Zahlungen säumiger Unterhaltspflichtiger, in der Regel Männer, eintreiben kann. Jeder zweite getrennt lebende Vater bezahlt seinem Kind überhaupt keinen Unterhalt, und mancher von den übrigen zu wenig. Während die Väter meist ohnehin besser verdienen und nach der Trennung ihre Karriere weiterverfolgen können, bleiben die Mütter – fast 85 Prozent aller Alleinerziehenden sind weiblich – in der Teilzeitfalle hängen.
Und wenn sich ein Vater nun tatsächlich kümmert, seinem Kind gelegentlich Klamotten kauft, ihm ein eigenes Zimmer einrichtet und mit ihm in den Urlaub fährt? Sollte er das nicht von der Unterhaltszahlung abziehen können? Klingt gut in der Theorie, doch in der Praxis muss der alleinerziehende Teil, auch wenn das Kind nicht anwesend ist, das Kinderzimmer bezahlen. Der Urlaub wird auch nicht billiger, nur weil der Vater einen zweiten draufsetzt. Als „Milchmädchenrechnung“ kritisiert der Verband alleinerziehender Mütter und Väter deshalb die Absicht der Ministerin, denn „je mehr ein Kind in zwei Haushalten lebt, desto teurer wird es.“ Deshalb favorisiert gerade die FDP das Wechselmodell, bei dem das Kind abwechselnd im Haushalt der Mutter und dem des Vaters lebt: Ihre Klientel kann sich das leisten.
Wer soll eigentlich überprüfen, wie viele T-Shirts im Jahr gekauft wurden und ob das Zimmer nicht normalerweise das Arbeitszimmer des Papas ist, das er ohnehin von der Steuer absetzt? Sicher nicht die völlig überlasteten Jugendämter, die nicht einmal in der Lage sind, ausstehende Unterhaltszahlungen einzutreiben.
Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass die meisten Einkommen nicht reichen, wenn eine zweite Familie gegründet und unterhalten werden muss. Der Wert der Arbeitskraft, um es marxistisch zu formulieren, orientiert sich am Auskommen einer Familie.
Die Selbstverständlichkeit, dass sich beide Eltern um ihre Kinder kümmern sollten, wird mit Giffeys Vorstoß als Vorbildleistung überhöht und honoriert – für den einen Elternteil. Statt an der Unterhaltsschraube zu drehen und strukturelle Ungleichheiten zu verschärfen, sollte sie Familien lieber stark machen, indem sie sich für eine generelle Kindergrundsicherung einsetzt und dafür sorgt, dass säumige Unterhaltszahler sanktioniert werden.
Ein „Väteraufbruch“ zu Lasten derer, die die Hauptverantwortung für Betreuung und Erziehung der Kinder tragen, ist jedoch falsch verstandene Männeremanzipation.
Kommentare 11
"Die Selbstverständlichkeit, dass sich beide Eltern um ihre Kinder kümmern sollten, wird mit Giffeys Vorstoß als Vorbildleistung überhöht und honoriert – für den einen Elternteil."
der absurde satz und der ganze artikel ist ein ziemlich an den haaren herbeigezogenes besitzstandsmimimi!
"Wer soll eigentlich überprüfen, wie viele T-Shirts im Jahr gekauft wurden und ob das Zimmer nicht normalerweise das Arbeitszimmer des Papas ist, das er ohnehin von der Steuer absetzt?"
es überprüft auch niemand, wieviel vom unterhalt eine mutter heute für das kind ausgibt (und ich finde das sogar ok. keinem kind wäre geholfen, wenn frauen vom jugendamt wie männer behandelt würden.)
man sollte aber lieber über die erwähnte kindergrundsicherung reden, statt sich an gewohnte ungerechtigkeiten zu klammern.
"Anfang des Jahres wurde bekannt, dass der Staat nur 13 Prozent der Zahlungen säumiger Unterhaltspflichtiger, in der Regel Männer, eintreiben kann."
Schade, Frau Baureithel, Sie kritisieren den Vorstoß von Frau Giffey zurecht. Allerdings sollten Sie noch einmal recherchieren, was diese 13 % bedeuten. In meinem Diskussionsbeitrag vom 19.02.2019 bin ich schon einmal auf die möglichen Ursachen für diese Zahl eingegangen. In dem darin verlinkten Beitrag auf ZON heißt es, dass das Ministerium gar nicht beziffern kann, wie viele säumige bzw. betrügerische Zahler es gibt. Ein weit überwiegender Anteil der 87 %, auf denen der Staat angeblich "sitzenbleibt", ist legal durch das Gesetz gedeckt. Ausführlicher hat das Thomas Fischer am 01.03.2019 in dem Beitrag "Explosion der Väterkriminalität?" auf SPON dargestellt.
Zitat: "und ich finde das sogar ok. keinem kind wäre geholfen, wenn frauen vom jugendamt wie männer behandelt würden"
Hier lässt sich doch ganz klar erkennen, das Männer für die oder den Schreiber nur der letzte Dreck sind. Diskriminierender geht es wahrscheinlich nicht mehr.
Den Sinn dieses Vorstoßes von Frau Giffey kann ich zwar auch nicht erkennen, aber die allgemeine Richtung der Verfasserin ist doch klar erkennbar. Endlich wieder etwas, um die Feminismuskeule zu schwingen, um eine sachliche Diskussion im Vorfeld bereits auszuschließen.
Denn sonst hätte sie auch darauf hingewiesen das in etwa 36 % der Sorgerechtsentscheidungen die Kinder ihren Aufenthalt beim Vater erhalten. Und das von diesen Väter lediglich wenige (ich meine, es wären vor einigen Jahren mal 5% gewesen) überhaupt Kindesunterhalt durch die Mütter erhalten.
Es erschließt sich mir auch nicht, was diese ganze Debatte überhaupt soll. Außer bei strafbaren Handlungen eines der Elternteile sollte das Wechselmodell 50/50 verpflichtend sein. Damit wäre dann auch die Unterhaltsdebatte passe.
Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, das die Familiengerichte jemandem die Sorge um die Kinder gegen den geäußerten Willen aufzwingen. Und wer sich nach reiflicher Überlegung den Aufenthalt der Kinder wünscht, sollten dann auch wissen, das er nicht nur im Notfall sondern generell für deren Wohlergehen verantwortlich ist.
Es kann ja auch niemand sagen, das er die Pflege des alten Vaters oder der Mutter nur übernimmt, wenn der Staat oder die Sozialkassen dafür entsprechend "Kohle rüberwachsen" lassen. das ist nicht nur unmenschlich sondern einfach nur unverschämt.
Wenn Kinder gewünscht sind, muß ich auch wissen, das ich eventuell irgendwann alleine mit den Kindern dastehe, und meine Verantwortung und (finanzielle) Sorge dann nicht auf andere abwälzen kann. Wenn der andere Elternteil verstirbt, muß ich dieser Pflicht ja auch nachkommen, ohne das Recht zu haben, dafür andere zu belangen.
Die Vorschläge von Frau Baureithel haben dahingehend eine bestechende Logik, als dass nach ihren Vorschlägen wohl nur FDP-Väter über das nötige Geld verfügen, um dem anvisierten Unterhaltsvolumen für 2 Kinderzimmer, 2 Urlaube usw. nachzukommen.
Warum diese Hetze? Ulrike Baureithel ? Sie wissen wohl mehr als das Familienministerium? Dort gibt es keine Erfassung über Väter/Mütter die den Unterhalt verweigern. Bekannt ist nur dass viele Väter den Unterhalt nicht zahlen. Aber was sind die Gründe? Wie soll jemand Unterhalt zahlen der nur Mindestlohn verdient? was ist mit Schülern/Studenten? ALGII-Empfängern? Arbeitslosen? Langzeitkranken? usw. Zahlen muss und kann nur der der Leistungsfähig ist. Andere müssen nicht zahlen. Und wenn ein Arbeitszimmer steuerlich geltend gemacht werden könnte, würde dies doch auch den Unterhalt erhöhen.
im prinzip zustimmung! nur eine kleine anekdote zum thema "schüler/studenten".
ich selbst wurde 2005, als ich ein eingetragener student war, rückwirkend dazu verurteilt, den unterhaltsvorschuß für mein kind zurückzuzahlen. ich fuhr damals monatlich 1500 km, um mein kind, das umgezogen worden war, sehen zu können und hatte nun, neben dem aktuell auflaufenden unterhalt, noch gut 5000e unerwartete schulden (unerwartet, denn im gesetz steht ja imho etwas ganz anderes).
nach auffassung des gerichts war das studium mein privatvergnügen, da ich eine abgeschlossene berufsausbildung hatte. mein damaliges einkommen von etwa 500e/monat konterte man mit dem begriff einer "erhöhten erwerbsobliegenheit" und unterstellte mir ein einkommen, wie man es angeblich mit meinem berufsabschluß hätte erzielen können. auf dieser basis wurde der zu zahlende unterhalt festgelegt. mein anwalt war freilich eine null auf berechtigungsschein.
also brach ich das studium ab und entkam mit einiger mühe und einigem glück ein paar jahre später der gestellten schuldenfalle. ich bin ok, meinem kind geht's gut. aber lese ich solche artikel, dann kommt was hoch.
Richtig, Und wenn das "Arbeitszimmer" absetzbar wäre, würde sich das wieder auf den Unterhalt auswirken. Denn in das durchschnittliche Einkommen wird auch die Steuerrückerstattung mit einberechnet. Und wer kann denn wirklich ein Arbeitszimmer absetzen?
Die strikte Trennung "Unterhalt und Umgang" im Familienrecht muss verändert werden. Evtl. Kindesentzüge müssen den Unterhalt mindern. Beim ALGII gibt es auch "Sanktionen" wenn der Empfänger nicht mit spielt.
Voll auf Ihrer Seite.
Ich würde sogar noch einen Schritt weitergehen.
Das Kind hat Anspruch auf Umgang mit beiden Eltern. Ohne Wenn und Aber.
Das sollte dann auch heißen, das kein Elternteil mehr als 10 Kilometer entfernt sein sollte. Also ganz klar ein gesetzliches Verbot des Umzugs, nur weil anderswo der neue Lover oder die Loverin wartet, oder nur dort der Karrieresprung möglich wäre. Das (größere) Kind muß nämlich im Endeffekt wieder leiden, wenn es wegen des Egoismus der Erwachsenen seine Wochenenden im Zug oder Flugzeug verbringen muß, damit der andere Elternteil seinen Umgang wahrnehmen kann.
Und Kindesentzug, um dem oder der Ex zu schaden sollte mit dem sofortigen Entzug des Sorgerechts und damit auch der Unterhaltsansprüche geahndet werden können.
Ja, es gibt Themen, da scheint die Abwesenheit jeglichen Sachverstands grundlegende Voraussetzung für eine Meinungsäußerung zu sein. Warum die billige Hetze ohne ein einziges stichhaltiges, belegbares Argument, Frau Baureithel? Aber egal - es ist gut, daß sich almählich der gesunde Menschenverstand auch in der Politik durchzusetzen beginnt. Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Nur mal so:
In vielen Fällen zahlt ja das Jugendamt den Unterhalt in Form von Unterhaltsvorschuss, nämlich dort, wo das eine Elternteil nicht zahlungsfähig ist.Kümmert sich dieses Elternteil auch mit um das Kind, was ja z.B. bei Erwerbsarbeitslosigkeit nahe liegend ist, spart der Staat sich in Zukunft ein hübsches Sümmchen.
Schlau, oder ?