Der Griff zum Gift

Suizid Karlsruhe hat das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt. Die Entscheidung kann unsere Gesellschaft verändern
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 10/2020

Das Verfassungsgericht dürfe seine Kompetenzen nicht überschreiten und zum „Ersatzgesetzgeber“ werden. Damit zitierte der Vorsitzende des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), Andreas Voßkuhle, am vorigen Donnerstag in einem Gastbeitrag in der FAZ den einstigen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung – einen Tag nach dem richtungsweisenden Urteil des BVG zur Sterbehilfe – dürfte kein Zufall gewesen sein. Der profilierte Verfassungsschützer reagierte mit der offensiven Verteidigung seiner Institution wohl auch auf die massive Kritik vieler Politiker, Ärzte- und Kirchenvertreter, die befanden, die Richter seien mit ihrer Entscheidung zu weit gegangen und hätten einen Paradi