Sie ist klein und eher unscheinbar, aber die deutschen Bischöfe hat sie das Fürchten gelehrt. Vor einem Jahr hatte ein katholisches Krankenhaus in Köln einer vergewaltigten Frau die „Pille danach“ verwehrt. Der Ärztin, verteidigte sich die Klinikleitung, seien aufgrund einer Richtlinie des Bistums die Hände gebunden gewesen. Die Empörungswelle trieb die Katholische Bischofskonferenz dann so lange vor sich her, bis diese die „Pille danach“ in ihrem Zugriffsbereich freigab. Allerdings nur solche Präparate, die bis zu 72 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr die Befruchtung verhindern. Medikamente, die die Abstoßung des Embryos bewirken, sind weiterhin untersagt.
Hätte die betroffene Frau nicht in Deutschland gelebt, sondern in den benachbarten Niederlanden, in Belgien oder Frankreich, wäre das Problem gar nicht erst aufgetreten. Dann wäre sie in die Apotheke marschiert und hätte sich das Präparat selbst besorgt. Denn Pillen mit dem Wirkstoff Levonorgestrel sind in fast allen europäischen Ländern frei erhältlich, neben Polen und Italien müssen Frauen nur in Deutschland einen Arzt aufsuchen, wenn „es“ passiert ist.
Treffen in der Notambulanz
Und es passiert eben oft, dass ein Paar die Verhütung vergisst oder keine Gelegenheit dazu hat. Das gehört zu den Standardsituationen, mit denen es Pro Familia und andere Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen täglich zu tun haben. Für die Betroffenen beginnt dann ein Wettlauf mit der Zeit: Schnell einen Termin beim Arzt machen, in die Apotheke eilen und dann hinunter damit. Am Wochenende und an Feiertagen kann genau das zum Problem werden, denn mit jeder Stunde vermindert sich die Wirkung von Levonorgestrel. Da treffen sich nervöse Paare im Warteraum der Notambulanz, um ein Rezept zu bekommen.
Deshalb startete Pro Familia schon vor einem Jahr die Kampagne „Pannenhilfe nach 6“ für die rezeptfreie Abgabe der „Pille danach“. Die Pro-Familia-Vorsitzende Daphne Hahn argumentiert, dass das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bereits 2003 keine medizinischen Bedenken mehr gegen deren Freigabe vorgebracht habe und die Erfahrungen in anderen Ländern positiv seien. Schon damals gab es auch hierzulande eine entsprechende Initiative, doch sie scheiterte – angeblich – an den damaligen Mehrheitsverhältnissen im Bundesrat.
Die haben sich mittlerweile verändert. Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Bremen empfahlen schon vergangenes Jahr, die „Pille danach“ aus der Rezeptpflicht zu entlassen. Unterstützt von einem neuerlichen Gutachten des Bundesinstituts hat die Linkspartei vergangene Woche mit einem Gesetzesantrag einen weiteren Vorstoß unternommen.
Keine Änderung in Sicht
Doch nach Ulla Schmidt, Philipp Rösler und Daniel Bahr scheut auch der neue christdemokratische Gesundheitsminister Hermann Gröhe vor der „Pille danach“ zurück. Er wird unterstützt von seinem Parteikollegen Jens Spahn, der als gesundheitspolitischer Sprecher der Union für Polarisierung sorgt: „Für uns als CDU ist klar, die Pille danach wird es auch in Zukunft nur auf Rezept geben“, bekräftigte er in einem Interview. Es handele sich um ein Medikament mit Risiken und Nebenwirkungen: „Man muss es wohl immer wieder sagen: Das sind keine Smarties.“
Da scheinen sich Fronten zu formieren wie in alten Zeiten: Weibliches Selbstbestimmungsrecht auf der einen wider christlich grundierte, medizinisch verbrämte Bevormundung auf der anderen Seite. Flankiert von der nimmermüden Lebensschutz-Fraktion, die sich zunehmenden Zulaufs erfreut, wie man bei ihren alljährlichen Aufmärschen in Berlin feststellen kann. Aber ist es wirklich so einfach?
Blättern wir ein wenig zurück in den Annalen. Vor über 20 Jahren war nämlich schon einmal eine Debatte um eine kleine Pille entbrannt. Sie hieß RU 486, nach ihrem Hersteller in Frankreich, Roussel-Uclaf, einer Tochter von Hoechst. In den USA und in Frankreich war ihre Zulassung gefordert und verhindert worden, in den USA drohten Abtreibungsgegner sogar mit einem Boykott des Pharmaunternehmens. Der Berliner Arzneimittelhersteller Schering traute sich ebenfalls nicht, ein baugleiches Präparat auf den Markt zu bringen.
Selbstbestimmung oder Risiko?
Nun ist die so genannte Abtreibungspille, die mittels Mifepriston und anderen Wirkstoffen die Abstoßung der befruchteten Eizelle auslöst, nicht ganz vergleichbar mit der momentan verhandelten „Pille danach“ (siehe Kasten). Doch interessant ist, dass damals nicht etwa nur Abtreibungsgegner gegen die RU 486 Front machten, sondern sich auch Vertreterinnen der Frauengesundheitsbewegung sehr skeptisch zeigten. Ein wesentlicher Einwand waren die ihres Erachtens unterschätzten Risiken des verfügbaren „Wundermedikaments“.
Doch mitten in der deutsch-deutschen Auseinandersetzung um den §218 und die Fristenregelung ging es auch darum, unter welchen Umständen Selbstbestimmung realisierbar ist. Selbstbestimmung, sagten die Kritikerinnen, die um den Zugang zum ambulanten Schwangerschaftsabbruch fürchteten, sei immer auch eine Frage der Wahl. Die „Do-it-yourself-Abtreibung“, wie es damals hieß, verenge nicht nur diesen Möglichkeitshorizont, sondern sei ein Schritt, Frauen medizinisch zu kontrollieren. Denn die Abtreibungspille entlasse Frauen ja keineswegs aus dem Zugriff medizinischer Experten und Planungen, sondern mache sie vielmehr zu deren Komplizen.
Ökonomische Interessen
Auch wenn die „Pille danach“ anders wirkt und medizinisch unbedenklicher ist, lohnt es doch, sich diese Überlegungen noch einmal zu vergegenwärtigen. Momentan sind es vor allem die Frauenärzte, die sich gegen die rezeptfreie Abgabe von Levonorgestrel-Präparaten wehren, denn sie fürchten, gerade Teenager und junge Frauen würden sich ihrer Beratung entziehen. Bei rund 400.000 Verschreibungen im Jahr dürfte bei den Gynäkologen dabei wohl auch der ökonomische Aspekt eine Rolle spielen. Die rezeptfreie „prophylaktische Bereithaltung“ der Pille im Nachttisch wiederum versetzt die Pharmaindustrie in einen Goldrausch.
Genau um diese Prophylaxe-Mentalität ging es damals in der Debatte der Frauengesundheitsbewegung. Wie weit, so die Frage, wollen sich Frauen einlassen auf die Zurichtung ihres Körpers und ihres Lebens? Was bestimmen sie dabei eigentlich selbst? Und was wird hinter ihrem Rücken seitens der Umstände, der Gesellschaft determiniert?
Die Pille ist nur die Hardware
Carl Djerassi, der inzwischen 90-jährige „Vater der Pille“, hat in seiner lesenswerten Autobiographie beschrieben, wie er durch die vergleichbar einfache Erfindung von Kontrazeptiva, also der Verhütungs-„Hardware“, vorgedrungen sei zur viel schwierigeren „Software“, zu den religiösen, juristischen und gesundheitspolitischen, kurz gesellschaftlichen Fragen der Geburtenkontrolle. Der Einsatz von Verhütungsmitteln, lautete seine Erfahrung, sei viel weniger abhängig vom jeweiligen Stand der Wissenschaft als vom sozialen Klima und den Fragen, mit denen sich eine Gesellschaft beschäftige.
Wie immer die Bundesregierung in Sachen „Pille danach“ auch entscheidet, ihre Prämissen werden genau von solchen Fragen geleitet sein. Und die sind gegenwärtig unübersichtlich und widersprüchlich: Auf der einen Seite befördert sie eine Pronatal-Politik, es soll Frauen erleichtert werden, Kinder zu bekommen und aufzuziehen. Auf der anderen Seite ist „wildwüchsiger“ Nachwuchs aber auch nicht erwünscht, die Reproduktion der Gattung steht unter Kontrolle. Die rezeptfreie Abgabe der „Pille danach“ wäre lediglich ein Teil davon.
So funktioniert die „Pille danach“
Die „Pille danach“ ist ein hormonell wirksames Medikament, das den Eisprung hemmt. Wird das mittels Levonorgestrel wirkende Präparat 24 Stunden nach dem ungeschütztem Geschlechtsverkehr verabreicht, liegt die Schwangerschaftsrate bei nur 0,4 Prozent. Wird die Pille allerdings erst am dritten Tag eingenommen, liegt sie bei 2,7 Prozent.
Ein neuerer Wirkstoff ist Ulipristal. Er verhindert die Bildung des Proteins, das für Beginn und Erhaltung einer Schwangerschaft notwendig ist. Mit 120 Stunden ist die zeitliche Reichweite dabei deutlich größer. Daher wird Ulipristal als Notfallkontrazeption eingesetzt. Die rezeptfreie Zulassung steht nicht zur Debatte. Beide Wirkstoffe können aber verschiedene Nebenwirkungen haben und sind für bestimmte Gruppen von Frauen ungeeignet.
In RU 468, Handelsname Mifogyne, die sogenannte Abtreibungspille, wirkt hingegen Mifepriston. Sie wird eingesetzt, um nach der Einnistung einen künstlichen Abort auszulösen. Weil sie zusammen mit Prostaglandine gegeben wird, sind Nebenwirkungen häufig. uba
Was ist Ihre Meinung?
Kommentare einblendenDiskutieren Sie mit.