17 Jahre lag Eluana Englaro von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt in einer Privatklinik in Udine im Wachkoma. Viele Jahre wartete der Vater darauf, seine Tochter möge wieder zu Bewusstsein gelangen. Solche „Wunder“ gibt es immer wieder, und manchmal kehren Wachkoma-Patienten ins normale Leben zurück, ohne dass davon viel Notiz genommen würde; andere wiederum sterben, ohne Aufsehen zu erregen.
Zum politischen Streitfall werden sie erst, wenn Angehörige die Situation nicht mehr ertragen und Ärzte dazu veranlassen wollen, die künstliche Ernährung einzustellen, das heißt, die Patienten verdursten zu lassen. Dann wird aus dem Patient ein „politischer Körper“, an dem die gerade gültige Körperpolitik einer Gesellschaft exekutiert wird: die Scheidelinine, wer leben soll und leben darf, wer beim Zu-Tode-bringen assistieren darf, wer definiert, was lebenswert ist und was nicht. Naturgemäß sind Anfang und Ende des Lebens besonders sensible und anfällige Austragungsorte, an denen sich diese Grenzverschiebungen vollziehen.
Um diese Grenzziehungen wird, weil sie von Menschen gemacht sind, immer wieder neu verhandelt. Die dabei frei werdenden heftigen Emotionen haben ihren Grund darin, dass wir kreatürlich sind, mit dem Tod leben müssen und das Tötungstabu gleichzeitig eines der stärksten Bänder ist, die eine zivilisierte Gesellschaft zusammenhalten. Dies gilt insbesondere für medizinische Berufsgruppen, die qua Auftrag das Leben schützen sollen. Insofern ist der öffentliche Streit um jeden Wachkoma-Fall auch eine Auseinandersetzung um die Lebensgrundlagen einer Gesellschaft und Ausdruck einer vitalen politischen Kultur.
In den Mühlen machtpolitischer Interventionen
Im italienischen Fall allerdings ist das Leben der Patientin in die Mühlen machtpolitischer Interventionen geraten: Ministerpräsident Berlusconi, der unter Umgehung der Gewaltenteilung eine Art Notdekret zum Leben verordnen wollte; die katholische Kirche, die meint, von der Komapatientin noch Kinder erwarten zu dürfen – viele haben dazu beigetragen, den tragischen Einzelfall in einen Politpoker umzumünzen.
Das Spektakel ist ebenso unwürdig wie die kürzlich medienwirksame Inszenierung der Suizid-Beihilfe durch den selbsternannten Sterbehelfer Roger Kusch. Dem wurden am Wochenende vom Verwaltungsgericht Hamburg entsprechende Aktivitäten untersagt. Die Richter attestierten ihm „sozial schädliche und gemeinschaftliche Tätigkeiten“ und verboten ihm vorerst, sein Sterbehilfegewerbe weiterhin zu betreiben.
Auf das Verbot gewerblicher Suizidbegleitung, das war kürzlich bei einer Veranstaltung des Deutschen Ethikrats zu hören, werden sich wahrscheinlich Mehrheiten einigen können. An den Grenzfällen des Lebens wird und muss weiterhin gestritten werden. Aussichtsloses und unerträgliches Leiden, unabsehbares Wachkoma, ein Kind auszutragen, das dem Tod geweiht ist: All dies sind existenzielle Herausforderungen, die eine Antwort verlangen. Zu glauben, Patientenverfügungen würden den Staat und die Gesellschaft aus ihrer Fürsorgepflicht entbinden, ist allerdings eine Illusion. Sie delegieren nur auf den Einzelnen, was der Gemeinschaft auferlegt ist auszuhandeln. Totale Autonomie ist eine Schimäre.
Was ist Ihre Meinung?
Kommentare einblendenDiskutieren Sie mit.