Save Privacy Während der Datenschutz immer mehr zum politischen Gnadenakt mutiert, boomt das Spiel der Popularkultur mit dem Überwachungsstaat -eine Tagung lotet die Grenzverschiebung des Privaten im digitalen Zeitalter aus
Wer sich einmal in die Berliner ErdbeerBar verirren sollte, sieht sich einem eigenartigen Selbstversuch ausgesetzt: Man kann dort per Bildschirm den Gästen beim Gang auf die Toilette folgen und sie beim Händewaschen beobachten. Während sich in New York diese Überwachungssysteme als Element der Abendunterhaltung bereits etabliert haben und etwa beim risikolosen Flirt unterstützen, bleibt die exhibitionistische Nabelschau hierzulande noch vor allem dem Fernsehen vorbehalten. Big Brother ist zu dem medialen Symbol öffentlicher Zurschaustellung des Privaten geworden, und ein Besuch im Container befördert das politische Image heutzutage stärker als es zehn seriöse Interviews könnten.
Überbietungskultur
Ob nun die Lust an der Selbstentblö
Ob nun die Lust an der Selbstentblößung erwachsene Menschen treibt, sich schamlos auszustellen, oder das Spiel mit dem Überwachungsstaat kritisch motiviert ist wie beim Visomat-Kollektiv, das Clubs mit Überwachungssystemen ausstattet, um dadurch politische Aufmerksamkeit auszulösen, ist, im Hinblick auf den Effekt, nämlich Privates öffentlicher Begutachtung auszuliefern, eher unerheblich. Kulturtheoretisch lässt sich das exhibitionistische Spiel mit dem Privaten auch als Überbietungsfigur lesen, durch die manifeste oder latente Ängste bewältigt werden. So gesehen wäre Big Brother eine Flucht nach vorn: Wo der Privatraum zunehmend obsolet wird, suggeriert die narzisstisch-mediale Selbstausstellung, dass das Individuum wenigstens die Regie der Performance in der Hand behält. Diese bewusste und selbstinszenierte Aufgabe des Privaten ist die eine Seite der "Grenzverschiebung im digitalen Zeitalter", die eine Tagung der Heinrich-Böll-Stiftung in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Neue Medien und anderen Initiativen am vergangenen Wochenende in Berlin auszuloten versuchte. Wenn die Privatsphäre als quasi natürliche Stoffressource ausgebeutet wird und Überwachung zum - im wahrsten Sinne des Wortes - Spektakel wird, dann sind wir zugleich als Akteure und als Konsumenten gefragt. Doch ganz so harmlos wie die Spaßkultur es haben möchte, liegen die Dinge nicht. Seitdem der 11. September als Super-GAU der Sicherheitssysteme in die Annalen eingegangen ist und sich die Fassungslosigkeit über den gewaltsamen Schulanschlag in Erfurt noch kaum gelegt hat, haben Ordnungspolitiker und Sicherheitsexperten Konjunktur. In hektischer Eile verabschiedete der Bundestag neue Sicherheitsgesetze, und am Abend nach den Erfurter Morden trat der Generalsekretär der SPD, Müntefering, vor die Kameras und sinnierte darüber, inwieweit gerade der Datenschutz die Ereignisse begünstigt habe. Der Schutz der Privatsphäre, will es scheinen, ist in einen diametralen Gegensatz zu allgemeinen Sicherheitsbedürfnissen geraten: Datenschutz, so Markus Beckedahl vom Netzwerk Neue Medien, erweise sich immer mehr als Gnadenakt, während der Staat, sekundiert Simon Davies, Gründer von Privacy International, die "risk free society" zu garantieren behauptet.Grundsätze für einen modernen DatenschutzZum vorrangigen Kriterium erklärt der Jurist und Datenschutzexperte Alexander Roßnagel die persönliche Einwilligung zur Verarbeitung privater Daten, wobei das Prinzip der Freiwilligkeit das Machtgefälle zwischen den Parteien (z.B. zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber) neutralisieren soll. Prinzipiell ist ein allgemeinesDatenschutzrecht geeignet, bereichsspezifisch ausgelegt zu werden und Raum zur Selbstregulierung zu eröffnen. Datenschutz muss risikoadäquat sein, d.h. den Schutz der informationellen Selbstbestimmung auch unter den Bedingungen einer vernetzten Gesellschaft gewährleisten. Informationelle Selbstbestimmung setzt Transparenz der Datenverarbeitung voraus, d.h. zumindest ein Unterrichtungsgebot gegenüber den Betroffenen. Der Systemdatenschutz hat die zweckgebundene Datenverarbeitung sicherzustellen. Dabei ist möglichst früh Anonymisierung oder Pseudonymisierung zu ermöglichen. Da der Staat in einer globalisierten Gesellschaft nur noch bedingt den Schutz der informationellen Selbstbstimmung leisten kann, muss er die Bürger in die Lage setzen, sich selbst zu schützen (Selbstdatenschutz). Datenschutz muss präventiv - technisch oder organisatorisch - sein und wettbewerbliche Anreize schaffen, ihn zu optimieren (Datenschutzaudit, Zertifizierung). Privatheit ist die Kontrolle über Wissen So leben wir zunehmend in einem Paradox: In dem Maße, wie sich die Veröffentlichung des Privaten technisch durch die massenhafte Speicherung personenbezogener Informationen vollzieht, scheinen die Menschen selbst gar kein großes Interesse mehr am Schutz dieser Privatheit zu haben. In ihrer an der liberalen Theorietradition orientierten Anatomie des Privaten stellte die Philosophin Beate Rössler die Autonomie des Subjekts in den Mittelpunkt: Privatheit ist demnach nicht der Gegensatz zur Öffentlichkeit, möglicherweise noch gebunden an geschlechtsspezifische Zuständigkeiten, sondern der Anspruch, seine Daten, Entscheidungen, Handlungen und Lebensräume zu kontrollieren und damit das, was prinzipiell über eine Person gewusst werden kann. In diesem Sinne basieren etwa auch die bestehenden Datenschutzbestimmungen nicht etwa auf der Abgrenzung zwischen privaten und öffentlichen Sphären, sondern auf dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Darin drückt sich der Respekt vor dem Subjekt aus, das darauf vertrauen darf und soll, dass es nicht gegen seinen Willen beobachtet, erfasst und kontrolliert wird. Wird dieses Recht eingeschränkt, sind die Selbstdarstellungsmöglichkeiten des Einzelnen, das Recht darüber zu entscheiden, in welcher Weise man wie in welchem Kontext verstanden werden und handeln will, gefährdet. Derlei normative Begründungen, die dem Staat vorhalten, sein eigener Totengräber zu sein, weil er auf autonome BürgerInnen angewiesen ist, wirken angesichts der realen Entwicklungen im IT- und Überwachungssektor wenig realitätstüchtig. Denn nicht nur gezielte staatliche Eingriffe, sondern auch die Selbstverständlichkeit, mit der die sogenannte "panoptische Gesellschaft" (Bentham) voranschreitet, ziehen der Kontrollmöglichkeit des Einzelnen immer engere Grenzen. Noch kann durch den einfachen Verzicht - etwa indem wir "offline" gehen - dem Datenhunger entgangen werden. Doch schon heute ist absehbar, dass beispielsweise die Ausstattung von Alltagsgegenständen mit "intelligenten" Chips, etwa in der Kleidung, diese Rückzugsmöglichkeit schließt.Unter Generalverdacht Dass dem Staat derzeit weniger an der Autonomie seiner BürgerInnen als vielmehr an ihrer Ausspähung gelegen ist, mag die gerade vom Bundesrat abgesegnete, kaum wahrgenommene Änderung des Telekommunikationsgesetzes belegen, nach der im Rahmen der Terrorabwehr Provider künftig verpflichtet sind, alle Kundendaten zu speichern. Jede E-Mail oder SMS, jeder Aufruf einer Internetseite ist zu protokollieren und damit verfolgbar zu machen. Der deutsche Entwurf, der vom Bundestag noch ratifiziert werden muss, korrespondiert mit einer EU-Richtlinie, nach der Verbindungsdaten künftig langfristig ohne konkreten Verdacht und auf Vorrat gespeichert werden sollen. Ob man wie Simon Davies auf derartige Befunde alarmiert reagiert oder ob man sie schlicht ignoriert, ist mehr als eine Frage des Temperaments. Seine flammende Rede gegen "faule, uninspirierte und gelangweilte Politiker", die nicht mehr den Mut hätten, sich für Bürgerrechte einzusetzen und stattdessen dem "sanften Überwachungsstaat" auf den Weg verhülfen, mochte altlinke Vorurteile bedienen, weil Davies die Verschwörungen, die die Gegenseite aufbaut und per Überwachung zu vereiteln sucht, selbst wiederholt und damit das Verdachtsmuster unendlich weiter spinnt. Wenn jedoch ein dieser linken Tradition unverdächtiger deutscher Informatiker wie Andreas Pfitzmann erklärt, die Rückseite der Phobie sei die pure Ignoranz und der ziemlich blauäuige Glaube an die Datensicherheit, dann gibt dies Anlass zur Besinnung. Nun lässt sich Davies "Phobie" durchaus nachvollziehen, wenn man sich in Erinnerung ruft, dass es in Großbritannien zwar keine Personalausweise gibt, aber die britischen Polizeidatenbanken die größten der Welt sind und 85 Prozent aller Städte umfassend mit Videokameras kontrolliert werden. So weit ist Deutschland noch nicht, aber dass in einem Land, wo vor zwanzig Jahren eine vergleichsweise harmlose Volkszählung ungeahnten Widerstand auslöste, mittlerweile ziemlich unbefangen mit Daten im Internet umgegangen wird und auch die Videoüberwachung öffentlicher Straßen und Plätze kaum mehr Protest auslöst, zeugt von einer mentalen Veränderung. Wenn ein solches Modellprojekt auf einer grünen-nahen Veranstaltung dann auch noch von einem Polizeidirektor vorgestellt werden und teilweise sogar Beifall einheimsen kann, dann ist dies nicht nur dem zweifellosen Geschick des Referenten Thomas Köber geschuldet, sondern ein empirisches Indiz dafür, wie weit die "Grenzverschiebungen" bereits in den Köpfen stattgefunden hat.Privatisierung der öffentlichen Räume Interessanterweise operierte das Modellprojekt Mannheim bei seiner Einführung 2001 weniger mit polizeitaktischen als mit bürgerfreundlichen Begründungszusammenhängen: Gewaltprävention und Gefahrenabwehr, Abschreckung und erhöhtes Sicherheitsbedürfnis. Die Statistik allerdings liest sich angesichts des Aufwands (acht Kameras, die rund um die Uhr beobachtet werden müssen, um bei Gefahr sofort zu intervenieren) vergleichsweise lächerlich: Der höchste Anteil der "Gefahrenabwehr" liegt bei Delikten nach dem Betäubungsmittelgesetz, ein paar Fälle von Körperverletzung, Diebstahl (unspezifiziert) und sonstigen Streitigkeiten summieren sich auf 63 wahrgenommene polizeirelavante Ereignisse in neun Monaten. Personelle Einsparungen, das räumte Köber ein, sind durch den Einsatz von Videokameras kaum zu erzielen. Die Aufzeichnungen werden nach 48 Stunden gelöscht und nicht mit anderen polizeilichen Info-Systemen verknüpft. Ganz anders sieht es mit den privaten Überwachungssystemen in Läden, Verkehrsmittel oder Anlagen aus, für die lockerere Datenschutzbestimmungen gelten. In Berlin beispielsweise werden immer mehr öffentliche Orte - beispielsweise die zahlreichen Arkaden - privatisiert, dort gilt das Hausrecht des Eigentümers. Kein Mensch weiß tatsächlich, was mit den vielen Aufzeichnungen geschieht und in welcher Weise sie weiter verwertet werden. Das "Gesocks", von dem Köber meinte, dass es auf öffentlichen Plätzen auch unter der staatlichen Videobeobachtung weiter geduldet würde, wird von solchen privaten Anlagen jedenfalls unnachsichtig vertrieben.Privacy International1990 von über hundert Privatleuten und Menschenrechtsorganisationen gegründete weltweite regierungsunabhängige Initiative, die sich um Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre bemüht. Das Netzwerk unterhält Verbindungen in mehr als zwanzig Länder. Darüber hinaus stellt es ein elektronisches Archiv bereit und veranstaltet internationale Konferenzen. Alljährlich vergibt die Organisation den "Big Brother Award". 2002 soll der aktualisierte Jahresbericht "Privacy and Human Rights", in dem einschlägige Gesetze und Umsetzungen in mehr als 50 Ländern dokumentiert werden, erscheinen. Weitere Infos und Kontakt unter: www.privacyinternational.org Beweisumkehr für den Datenschutz Mit dem öffentlichen Wohl, das es erlaube, die informationelle Freiheit einzuschränken, argumentieren vor und nach dem 11. September nicht nur Sicherheits-, sondern auch Gesundheitsexperten. Gesundheitsdaten sind ein außerordentlich sensibler Bereich, denn sie liefern nicht nur Ökonomen die Grundlage zur Bedarfsplanung, sondern werden auch als teure Information gehandelt. Aber dienen Sammlung, Verarbeitung und Bereitstellung von Gesundheitsdaten tatsächlich nur der Allgemeinheit, um etwa Kosten zu sparen oder die Qualität der Versorgung zu sichern? Wird nicht das Informationsprivileg des Einzelnen verletzt, wenn im Rahmen der integrierten Gesundheitsversorgung ein sogenannter "Prozesskoordinator" umfassend über einen Patienten informiert würde? Und ab welchem Punkt greift das Disease-Management in die individuelle Lebensführung - beispielsweise wenn Schwangeren verboten wird Alkohol zu trinken oder Risikogruppen das Rauchen - ein? Der Philosoph Stefan Gosepath will hier zumindest das Prinzip der Beweisumkehr einführen: Wer behauptet, zum Wohle der Allgemeinheit (z.B. Effizienz) die informationelle Selbstbestimmung und den Schutz der Privatsphäre einschränken zu können, muss beweisen, dass mit den Daten weder Missbrauch getrieben werden kann und der Zugang exklusiv ist. Doch gerade weil Gesundheitsdaten eine heiß begehrte Ware sind, scheint dies, wie die nordrhein-westfälische Datenschützerin Sabine Sauerwein am Beispiel der Apothekenrechenzentren eindrücklich belegte, eine fast unkontrollierbare Angelegenheit zu sein. Die nämlich bereiten im Auftrag der Apotheken die Rezeptdaten nicht nur zu Abrechnungszwecken für die Krankenkassen auf, sondern auch - patientenbezogen und nicht anonymisiert - für die Apotheken. Dass an diesen Daten auch die Pharmaindustrie interessiert ist, liegt auf der Hand. Von der verlangten strikten "Zweckgebundenheit" der Datenaufbereitung kann aber keine Rede mehr sein, wenn der Apotheker damit Patientenprofile erstellen oder der Pharmavertreter sich für den nächsten Arztbesuch präparieren kann. In einer Welt von "unheiligen Allianzen", hatte Andreas Pfitzmann seinen Zuhörern mit auf den Weg gegeben, müsse extrem aufgepasst werden, was gebaut werde. Die Systeme seien heute so kompliziert, dass niemand wisse, ob etwa ein abgeschaltetes Handy nicht ferngesteuert zur Wanze umfunktioniert werden könne. Einmal fixiert, sei nie sicher, ob Daten auch wieder gelöscht und nicht anderweitig verwendet würden - schon, weil löschen teuer ist, aber keinen Nutzen bringt. Pfitzmanns Perspektive ist nicht etwa die Abkehr von Informationssystemen, sondern die Bereitstellung von Systemen, durch die Daten nicht zu erfassen sind oder nur so, dass ihr personeller Bezug nicht mehr identifiziert werden kann.Authentizität in der Zeit Ein neues Datenschutzrecht (siehe Kasten), das die derzeit über 1.000 bestehenden Regelungen ersetzt und modernisiert, wird derzeit von fast allen Experten dringend angemahnt. Doch als "politische Soll-Bruch-Stelle", so der Vorsitzende der Humanistischen Union, Nils Leopold, befinde sich der Datenschutz derzeit in einer äußerst schwachen Position, der "legale Weg in den Präventionsstaat" dagegen sei unübersehbar. Und wir, die wir selbst Akteure in diesem Spiel der unendlichen freiwilligen oder erzwungenen Selbstveröffentlichung sind? Welchen Einfluss haben die allgegenwärtigen Kameras im Stadtraum beim alltäglichen Rollenspiel, wie verändert die ständige Selbst- und Fremdbeobachtung unsere Selbstwahrnehmung? Die soziologischen und kulturellen Dimensionen dieser "Grenzverschiebungen" wurden nur am Rande und im Hinblick auf die Popularkultur diskutiert. Die Lust am Reality TV, das war die These des amerikanischen Medientheoretikers Thomas Levin, könnte auch daher rühren, dass das, was wir als Realität anerkennen, vom Fotografischen ins Realzeitliche verlegt wird. Wer gibt heute schon noch einen Pfifferling auf eine Abbildung? Man muss Guido Westerwelle schon unmittelbar in den Container folgen können, um seine Partei realsatirisch wahrzunehmen.
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