Alljährlich im Mai veröffentlicht der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) die Behandlungsfehlerstatistik. Überprüft werden Beschwerden von Patienten, die glauben, dass ihre medizinische Versorgung nicht nach medizinischen Standards erfolgt ist und sie deshalb möglicherweise sogar Langzeitschäden davongetragen haben. Diese Fehlerquote ist seit Jahren konstant hoch, 2019 wurde jeder vierte Fall bestätigt, wobei die Dunkelziffer gravierend ist.
Der MDK ist aber auch zuständig für die Prüfung von Krankenhausabrechnungen und die Begutachtung von Patienten und Pflegebedürftigen, etwa bei der Einstufung des Pflegegrads. Insbesondere in dieser Funktion wird er als Einrichtung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) verdächtigt, nicht immer nach den Bedürfnissen der Patienten, sondern auch nach den finanziellen Interessen der Kassen zu entscheiden. Verbraucherschützer fordern schon lange, den MDK als unabhängige Stelle zu organisieren.
Diese Vorbehalte hat Gesundheitsminister Jens Spahn mit seinem Entwurf eines MDK-Gesetzes nun geschickt aufgenommen, denn er weiß die Patienten hinter sich, die sich unabhängige Gutachter wünschen. Mit dem Umbau des MDK in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts würde er der GKV-Aufsicht entzogen werden.
Doch Spahn verfolgt mit seinem Plan auch ein strategisches Ziel. Wie schon beim Faire-Kassen-Gesetz geht es ihm vor allem um die Schwächung der Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung, etwa indem die ehrenamtlichen Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber aus den Verwaltungsräten gedrängt werden, unter dem Motto Professionalisierung. Beim MDK-Gesetz gelingt ihm das wohl nicht, doch insgesamt werden die Kassen und die GKV geschwächt.
Soll er doch, mag sich mancher sagen und an die dicken Bezüge von Kassenchefs denken oder sich daran erinnern, welche fatale Rolle die Arbeitgebervertreter bei den sogenannten Reformgesetzen spielten, als es – Stichwort Standort – um die Abschaffung der Parität ging. Auch die Beteiligung bei den alle fünf Jahre stattfindenden Sozialwahlen, bei denen die Versicherten ihre Vertreter in die Gremien der Renten- und Krankenkasse schicken, ist kein besonders demokratisches Aushängeschild. Bei den ersten Sozialwahlen 1953 beteiligten sich noch über 42 Prozent der Wahlberechtigten, 2017 waren es nur noch knapp über 30 Prozent.
Doch Selbstverwaltungskörperschaften – dazu gehört neben denen der Sozialversicherung etwa auch die Verfasste Studentenschaft – sind Schutzinstitutionen gegenüber Zugriffen des Staates und haben Abwehrrechte. Das Prinzip der Selbstverwaltung ist urdemokratisch und Vorbild für Zusammenschlüsse anderer Art. Als im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie die Selbstverwaltung der deutschen Sozialversicherung unter Beschuss geriet, fanden die angegriffenen Gremien politische Unterstützung, und auch im Koalitionsvertrag wurde noch vereinbart, die Selbstverwaltung zu stärken.
Ein Weg wäre, die Online-Abstimmung bei den Sozialwahlen 2023 zu ermöglichen. Kranken-, Unfall- und Rentenversicherungen machen derzeit Druck, denn ein Vorschaltgesetz müsste noch in diesem Jahr verabschiedet werden, damit die Träger die Wahlen vorbereiten können. Doch nun kommen Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verfassungsrechtliche Bedenken. Spahn bleibt also Zeit für seine Entmachtungsstrategie.
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