Zunächst die gute Nachricht: Frauen, die nach dem 35. Lebensjahr noch ein Kind bekommen wollen, haben gute Chancen auf Elternglück. Entgegen der landläufigen Expertenmeinung, nach der die Fertilität mit zunehmendem Alter dramatisch sinkt, beruhigt der Lübecker Reproduktionsmediziner Georg Griesinger mit dem Hinweis auf neuere Studien. Bei durchschnittlicher sexueller Aktivität werden 70 bis 80 von 100 Frauen zwischen 35 und 39 Jahren innerhalb von zwölf Monaten auf natürlichem Wege schwanger. Bei den Übrigen ist einer der Partner steril. Etwas grotesk wirkt es angesichts solcher Befunde, dass sich immer mehr und immer ältere Paare einer künstlichen Befruchtung unterziehen. Vertrauen sie ihrem eigenen Reproduktionsvermögen einfach nicht mehr oder gibt es noch andere Gründe, sich dieser teuren und belastenden Prozedur, die in Europa immerhin 550.000 Mal pro Jahr durchgeführt wird, auszusetzen?
Solche Fragen wurden auf der Jahrestagung des Deutschen Ethikrats zum Thema Fortpflanzungsmedizin vergangene Woche leider nicht gestellt. Genauso wenig wie das Phänomen Kinderwunsch als gesellschaftlich normierte Erwartung und unhinterfragter Lebensentwurf problematisiert wurde. Hängt das persönliche Lebensglück von einem Kind ab, gibt es gelungenes Leben nicht auch für kinderlose Menschen? Und darf man von Dritten erwarten, dass sie zur eigenen Glückserfüllung ihre reproduktiven Ressourcen zur Verfügung stellen?
300 bis 400 deutsche Kinder kommen jährlich mittels Eizellspende auf die Welt. Die Paare fahren nach Tschechien oder Spanien, wo Eizellspenderinnen für eine Aufwandsentschädigung von bis zu 1.000 Euro vermittelt werden. Leihmütter finden sich vor allem in den osteuropäischen Ländern oder in Indien. Ein „Erfolgspaket“ kostet bis zu 10.000 Euro, wovon für die austragenden Frauen ein Bruchteil abfällt. Entspricht das Ergebnis nicht den Vorstellungen der Eltern, etwa weil das Kind behindert auf die Welt kommt, wird es einfach nicht abgeholt, denn die Verträge sind nichtig. In vielen Ländern bleiben die verwaisten Kinder dann staatenlos, ganz abgesehen davon, dass sie keine Chance mehr haben, ihre Herkunft zu ermitteln.
Das Recht und die Nachfrage
Diese unhaltbaren Zustände liefern denjenigen, die sich für eine Liberalisierung der deutschen Fortpflanzungsmedizingesetzgebung einsetzen, den Vorwand zu fordern, das Recht an die Nachfrage anzupassen und Eizellspende und Leihmutterschaft in Deutschland zu erlauben. Bei der Samen- und Eizellspende, so die Argumentation etwa der Juristin Dagmar Coester-Waltjen, handele es sich um gleiche Sachverhalte, die auch gleich behandelt werden müssten. Dem Argument, dass Frauen sich aufgrund ihrer sozialen Lage zu einer mit Risiken verbundenen Eizellspende genötigt sehen könnten, entgegnet sie forsch: „Den Schutz der Frauen vor Ausbeutung möge man diesen selbst überlassen.“ So gesehen bräuchten wir eigentlich auch kein Mutterschutzgesetz mehr.
Reproduktive Autonomie, die individuelles Selbstbestimmungsrecht und körperliche Integrität einschließt, scheint immer nur für die Nachfragerinnen zu gelten. Die Medizinethikerin Claudia Wiesemann etwa vergleicht die Fortpflanzungsfreiheit mit dem Recht auf Bildung. Genau das aber wird den „Lieferantinnen“ auf der anderen Seite in aller Regel vorenthalten und zwingt sie, ihre Körperressourcen zu verkaufen. Dass Wiesemann ausgerechnet die Frauenrechtlerin Hedwig Dohm, die – allerdings in anderem Zusammenhang – einmal gesagt hat, man könne Frauen nicht „versämtlichen“, als Zeugin dieser geteilten Selbstbestimmungschancen aufruft, ist zynisch.
Insgesamt bewegt sich der Trend aber weg von der „Frischware“ hin zu tiefgefrorenen Gameten, „Eizellen auf Vorrat“ (social freezing) – ein lukrativer Markt für diejenigen, die das verderbliche Gut lagern und mit ihm handeln. Und die Reproduktionskliniken sind umfassend ausgestattet: Der perfekte Embryo kann nicht nur im Reagenzglas ausgesucht werden, es stehen mittlerweile auch Apparate bereit, die es ermöglichen, den Teilungsprozess am Bildschirm zu verfolgen, und es erlauben, fehlerhaftes Material gleich auszusondern.
Um solche überhaupt nicht erst entstehen zu lassen, geht man in Großbritannien – soweit es sich um krankheitsauslösende Mutationen der mitochondrialen DNA handelt – einen anderen Weg. Man setzt entweder eine befruchtete Eizelle oder aber die Kernteilungsspindel einer unbefruchteten Eizelle in die entkernte Eizelle einer nicht erkrankten Spenderin ein. Damit soll vermieden werden, dass sich die kranken Mitochondrien weiter vererben.
Unabsehbare Folgen
Das erklärte Ziel dieses britischen „Freilandexperiments“ ist die vollständige Befreiung zukünftiger Generationen von derartigen Mutationen. Für die dabei entstehenden Kinder, die von drei Elternteilen abstammen, sind die Folgen bislang aber noch gar nicht absehbar.
Ginge es nach der Zufallsumfrage des Ethikrats, müsste die Politik dieser ,„industriellen Herstellung von Schwangerschaft“ (Griesinger) den Weg ebnen: Die Hälfte der Befragten sahen für das Drei-Eltern-Baby keine größeren ethischen Probleme, und 63 Prozent sprachen sich sogar für die Eizellspende aus. Die Leihmutterschaft wurde von der Mehrheit allerdings abgelehnt. Die ausnehmend kritische Politikerrunde bei der Jahrestagung des Ethikrats, die aber kaum mehr repräsentativ für den Bundestag ist, sah dagegen hier keinen Handlungsbedarf. Dafür sorgen dann die Gerichte, bei denen die Erfüllung des Kinderwunsches – etwa beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – neuerdings auch eingeklagt wird.
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