Fortpflanzung Kinderlose Paare in Europa sollen für ihre Familienplanung künftig fremde Eizellen nutzen dürfen. Das Urteil aus Straßburg könnte zu Problemen führen
Im Mai machte der Fall Ines S. Schlagzeilen: Die Frau wollte ihre bereits befruchteten und tief gefrorenen Eizellen zurück haben, um ein Kind von ihrem Mann zu bekommen. Er war verstorben, bevor die gemeinsam beschlossene künstliche Befruchtung zum Erfolg geführt hatte. Das Landgericht Neubrandenburg entschied, dass die Klinik sich nach dem Embryonenschutzgesetz mit der Herausgabe der Eizellen strafbar machen würde. Das Oberlandesgericht Rostock allerdings kassierte das Urteil wieder. Es sei rechtlich unbedenklich, bereits befruchtete und konservierte Eizellen auch nach Lebzeiten des Mannes zu verwenden. Lediglich die nachträgliche künstliche Befruchtung mit dem Samen des Mannes sei verboten.
Der Fall steht an den vielen strittigen Schnittstellen, die sich in Z
sich in Zusammenhang mit der technisierten Fortpflanzungsmedizin herausgebildet haben und die Gerichte beschäftigen. Er macht außerdem darauf aufmerksam, wie viele menschliche Keimzellen – Samen, Eizellen oder „überzählige“ Embryonen, die im Rahmen einer In-vitro-Fertilisation (IVF) anfallen – in ungezählten Kühlhäusern lagern und auf ihren Einsatz warten. Embryonen und weibliche Eizellen gehören zu den begehrtesten Rohstoffen in der Forschung; nachgefragt wird das Bio-Gold aber auch von den vielen Paaren, die aus verschiedensten Gründen keine Kinder bekommen können. Jedes sechste Paar in Europa, schätzen Experten, bleiben kinderlos, 1,5 Millionen Wunscheltern soll es in Deutschland geben. Die Befürworter einer Liberalisierung in der fortpflanzungsmedizinischen Praxis sagen, vielen könnte mit einer Eizellspende geholfen werden. Diese ist nach dem Embryonenschutzgesetz in Deutschland aber verboten.Im April fanden die Kritiker des Embryonenschutzgesetzes unerwartet Unterstützung vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der nach zehn Jahren juristischer Begutachtung lapidar entschied, dass „ein Land, das künstliche Befruchtung zulässt, auch die Eizellenspende nicht verbieten kann.“ Vorausgegangen war die seit 1999 anhängige Klage zweier österreichischer Paare aus Vorarlberg, deren Kinderwunsch unerfüllt blieb, weil nach dem dort gültigen Fortpflanzungsmedizingesetz die Eizellenspende nicht erlaubt ist. Sie fühlten sich gegenüber Paaren diskriminiert, die sich den Kinderwunsch durch die „normale“ IVF erfüllen können, und klagten, wenn man so will, ihr Menschenrecht auf ein Kind ein, soweit dies technisch möglich ist."Sozial benachteiligte" Frauen schützenIn der Begründung des österreichischen Verfassungsgerichtes, das im Vorfeld angerufen worden war, hieß es, das Verbot solle „ungewöhnliche Familienverhältnisse“ verhindern – das heißt, dass ein Kind eine genetische und eine austragende Mutter hat – und außerdem Frauen aus „sozial benachteiligten“ Schichten schützen, die unter Druck gesetzt werden könnten, Eizellen zu spenden. So sieht es nach wie vor auch die österreichische Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, die derzeit prüft, gegen das Urteil Beschwerde bei der Großen Kammer des EGMR einzulegen. Dann könnte der Gerichtshof es zur Überprüfung überweisen.Die Begründung des EGMR ist deshalb so interessant, weil das Urteil weit über den österreichischen Fall hinaus Bedeutung für diejenigen Länder der Gemeinschaft hat, in denen zwar die IVF praktiziert wird, Eizellenspenden aber verboten sind. Dazu gehören außer Deutschland und Österreich auch Italien, und Litauen (und außerhalb der EU die Schweiz, Norwegen und die Türkei). Es sei eine „nicht durch objektive und vernünftige Gründe“ zu rechtfertigende Ungleichbehandlung, so urteilten fünf der sieben Richter, wenn Paare, die eine Eizellenspende benötigen, von der IVF ausgeschlossen würden. Weder „ungewöhnliche Familienverhältnisse“ noch der potenzielle Schutz der Eizellenspenderinnen stehe dem entgegen, vorausgesetzt deren Notlage würde nicht ausgenützt und für die Spende nicht bezahlt werden. Der Gerichtshof verurteilte das Land Österreich zu einer Kompensationsleistung von je 10.000 Euro an die betroffenen Paare.Spende oder Kommerz?Die deutschen Kinderwunsch-Zentren und -foren feiern das Urteil nun als Meilenstein. Die Aktion Kinderwunsch Leipzig hat sogar eine Petition in Umlauf gebracht, die unter anderem für „die Modernisierung des Embryonenschutzgesetzes“ plädiert und die Zulassung von Eizellen- und Embryonenspende fordert. Ein prominenter Befürworter der Eizellenspende ist der Berliner Reproduktionsmediziner Heribert Kentenich, der seit vielen Jahren das deutsche Verbot „hinterfragt“ – aus humanitären Gründen, wie er zum Beispiel gegenüber dem TV-Magazin Mona Lisa betonte, „weil wir davon ausgehen müssen, dass in bestimmten Regionen Europas Eizellenspenderinnen missbraucht“ und die Frauen mit Kinderwunsch im Ausland „nicht immer gut beraten“ seien.Wie viele deutsche Frauen jedes Jahr ins Ausland reisen um sich einer reproduktionsmedizinischen Behandlung zu unterziehen, ist ebenso wenig bekannt wie die Zahl derer, die eine Eizellenspende nachfragen. Aus dem vorhandenen Dokumentationsmaterial der Kinderwunschzentren im In- und Ausland lässt sich dennoch schließen, dass die Zahlen in den letzten Jahren erheblich gestiegen sind. Meist fahren die Wunscheltern nach Spanien oder in die osteuropäischen Länder und Russland, oft wissen sie nicht, was sie dort an medizinischer Betreuung erwarten können und ob die Spenderinnen kommerziell agieren oder ihre Eizellen tatsächlich spenden. Das gilt insbesondere in den Ländern, in denen die Eizellenspende gesetzlich überhaupt nicht geregelt ist wie in Rumänien oder Bulgarien. Doch selbst dort, wo die Spenderinnen nur die erlaubten 1.300 Euro Aufwandsentschädigung erhalten, sorgt das Wohlstandsgefälle dafür, dass Frauen animiert werden, mit ihren Eizellen Geld zu verdienen. Über die gesundheitlichen Risiken werden sie oft nicht aufgeklärt und in vielen Ländern – übrigens auch im als reguliert geltenden Spanien – wird nicht einmal die Identität der Spenderin dokumentiert.Medizinisch, das räumen selbst Fortpflanzungsärzte ein, ist die Prozedur für Spenderinnen nicht unbedenklich. Um Eizellen in größerer Anzahl heranreifen zu lassen, werden die Frauen mit Hormonen behandelt. Nicht selten führt dies gerade bei jüngeren Frauen zum so genannten Hyperstimulationssyndrom (OHSS), das Nierenschäden nach sich ziehen und in seltenen Fällen sogar zum Tod führen kann. Zu Überstimulationen, stellt Kentenich klar, komme es nicht nur in Ländern wie Rumänien, sondern auch in Deutschland, wo der Zyklus dann aber abgebrochen werde. Um die gefährlichen Hormonbehandlungen zu umgehen, wird in einigen Ländern auch das so genannte „Eggsharing“ praktiziert: Frauen, die zu viele Eizellen haben, geben sie denen ab, die sie dringend benötigen.Seelische Folgen fürs KindDem Begriff Eizellen-„Spende“ ist das altruistische Motiv bereits eingeschrieben. „Give Life – give Hope“ nannte sich eine 2005 in Großbritannien angelaufene Kampagne, um Frauen zur Eizellenspende zu bewegen. Würden nur 0,01 Prozent der fruchtbaren Bevölkerung Ei- und Samenzellen abgeben, wäre der nationale Bedarf gedeckt. Begleituntersuchungen in Großbritannien haben aber gezeigt, dass manche Frauen zwar bereit sind, ihre überzähligen Eizellen aus der künstlichen Befruchtung für die Forschung zu spenden, nicht aber, wenn aus ihrer Eizelle ein Kind werden soll.Dass sich Kinder, die aus der Eizelle einer fremden Frau stammen, anders entwickeln, lässt sich bislang nicht belegen. Die Erfahrungen mit Kindern, die künstlich gezeugt werden, bestätigen das. Schwerwiegender sind die psychologischen Folgen, sowohl für die Paare selbst als auch für die gezeugten Kinder. Oft verheimlichen Wunscheltern die biologischen Tatsachen. Das Geheimnis belastet dann die Beziehungen im sozialen Umfeld. Die aus gespendeten Eizellen gezeugten Kinder wiederum können oft nicht mehr nachvollziehen, von wem sie abstammen und mit wem sie verwandt sind, weil die Identität der Eizellenspenderin nicht bekannt ist. In den USA gibt es mittlerweile Selbsthilfegruppen mit dem Ziel, die verstreuten Geschwisterkinder in aller Welt zu finden.Häufig bleiben die Verwandten unbekanntSelbst in Ländern, wo die Eizellenspende geregelt ist und auch die Zahl der erlaubten fremden Nachkommenschaft, gibt es häufig keine Dokumentation über die Herkunft der Gametenspenden. Großbritannien hat dem Recht der Kinder, Abstammung und genetische Gemeinschaft zu kennen, nun Tribut gezollt, indem die zuständige Behörde, die Human Fertility and Embryology Authority (HFEA), ein Register (Donor Sibling Link) eingerichtet hat, über das die Volljährigen nach ihren Verwandten suchen können. Voraussetzung dafür ist, dass bei den IVF-Behandlungen die entsprechenden Daten erhoben werden; aus datenrechtlicher Sicht zumindest in Deutschland nicht unproblematisch.Sinnieren lässt sich darüber, ob das Urteil des EGMR in Zusammenhang steht mit einer Resolution, die das die Europäische Parlament 2008 verabschiedete. Dort werden die künftigen demografischen Probleme Europas auch auf die zunehmende Unfruchtbarkeit von Männern und Frauen zurückgeführt und angemahnt, dass dieses Problem als soziales anzusehen sei.Zu früh sollte sich die deutschen Befürworter der Eizellenspende nun allerdings nicht freuen. Auf Anfrage des Freitag teilt das Gesundheitsministerium mit, noch sei das Urteil des EGMR nicht rechtskräftig, mit einer Überprüfung sei zu rechnen. Der Koalitionsvertrag sehe aber keine Änderung in Sachen der Fortpflanzungsmedizin vor. Wenn die Prüfung am europäischen Gericht zehn Jahre dauert, steht das deutsche Embryonenschutzgesetz zumindest jetzt noch nicht unter Beschuss.Ulrike Baureithel ist Autorin des Freitag und schreibt unter anderem zu biomedizinischen Problemen, zuletzt über Präimplantationsdiagnostik in Freitag 16/2010
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