Ein Menschenrecht auf Kind?

Fortpflanzung Kinderlose Paare in Europa sollen für ihre Familienplanung künftig fremde Eizellen nutzen dürfen. Das Urteil aus Straßburg könnte zu Problemen führen
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Im Mai machte der Fall Ines S. Schlagzeilen: Die Frau wollte ihre bereits befruchteten und tief gefrorenen Eizellen zurück haben, um ein Kind von ihrem Mann zu bekommen. Er war verstorben, bevor die gemeinsam beschlossene künstliche Befruchtung zum Erfolg geführt hatte. Das Landgericht Neubrandenburg entschied, dass die Klinik sich nach dem Embryonenschutzgesetz mit der Herausgabe der Eizellen strafbar machen würde. Das Oberlandesgericht Rostock allerdings kassierte das Urteil wieder. Es sei rechtlich unbedenklich, bereits befruchtete und konservierte Eizellen auch nach Lebzeiten des Mannes zu verwenden. Lediglich die nachträgliche künstliche Befruchtung mit dem Samen des Mannes sei verboten.

Der Fall steht an den vielen strittigen Schnittstellen, die sich in Z