Justizminister Heiko Maas (SPD) ist die Reform nun endlich angegangen
Foto: Adam Berry/Getty Images
Ein „Nein“ heißt „Nein“, signalisierten EU-Politiker den Briten nach deren Exit, obwohl diese von ihrer Entscheidung nun selbst offenbar nicht mehr allzu überzeugt sind. Eigenartigerweise scheint ein Nein in der Politik aber eindeutiger wahrgenommen zu werden als im zwischenmenschlichen Bereich. Zwar sind laut Umfragen 86 Prozent der Deutschen für eine Verschärfung des Sexualstrafrechts. Demnach soll ein Mann, der sich über ein klares Nein der Frau hinwegsetzt und sie sexuell bedrängt, bestraft werden. Doch zumindest in den Kommentaren der Medien klaffen die Positionen dazu weit auseinander.
Misst man es an der Zeit, die es gedauert hat, bis diese alte Forderung von Juristinnen und Frauenverbänden nun ins Strafrecht aufgenommen wird
ommen wird, ist die Reform, zu der sich Justizminister Heiko Maas ohnehin nur zögerlich durchgerungen hat, alles andere als ein rechtspolitisches Avantgardestück. Als Unterzeichner der Istanbul-Konvention, die verlangt, dass nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen strafbar sind, hinkt Deutschland der europäischen Entwicklung hinterher.Besser wird das auch nicht dadurch, dass es ausgerechnet die Ereignisse in der Silvesternacht in Köln waren, die das Justizministerium auf Trab gebracht haben. Das Bild fremdländischer junger Muslime, die sich zusammenrotten und deutsche Frauen belästigen, lieferte augenscheinlich eine bessere Folie als die Vorstellung, dass, sagen wir, der eigene abgewiesene und frustrierte Sohn sexuell übergriffig werden könnte. Dem netten Onkel oder Nachbarn traut man ja auch nicht zu, sich an kleinen Mädchen oder Jungen zu vergreifen, obwohl die Realität anderes lehrt.Aber wie schon in der Missbrauchsdebatte in den 90er Jahren, als unter dem Stichwort „Missbrauch mit dem Missbrauch“ Frauen in die Verdachtszone rückten, werden auch bei der derzeitigen Diskussion bewährte Misstrauensbestände revitalisiert. Da werden weibliche Rachefeldzüge beschworen – und Gerichtssäle als Bühnen imaginiert, die Frauen für ihre verletzte Eitelkeit missbrauchen könnten. Die publizistische Öffentlichkeit sorgt sich um eine nicht mehr der Objektivität, sondern der subjektiven Deutung unterworfene Justiz und um die mangelnde Beweiskraft einer Ablehnungshandlung. Aber vor allem kämpft sie dafür, die Privatsphäre von paternalistischen staatlichen Zugriffen frei zu halten. Die „Verrechtlichung des Intimlebens“, schreibt Sabine Rückert in der Zeit, sei beunruhigend, das Schlafzimmer werde ins „Zwielicht und in die Nähe des Verbrechens“ gerückt.Pardon: Das Schlafzimmer war und ist oft genug Schauplatz des Verbrechens. Wie lange mussten Frauen dafür kämpfen, dass der Ehemann nicht mehr selbstverständlich sein Recht auf Beischlaf einfordern konnte? Wie lange dafür, ihn aus der Wohnung werfen zu können, wenn er gewalttätig wurde? Wie viel Schmerz und Leid mussten Frauen innerhalb der sakrosankten Privatwände ertragen, bis Polizei und Justiz endlich eingreifen konnten?Aber wenn es um den Schutz des Privaten geht, sind weibliche Interessen immer noch nachrangig. Denn die Residuen des Intimen, das Zweideutige und vielleicht sogar „Gefährliche“ sich anbahnender geschlechtlicher Beziehungen sind das einzige emotionale Versprechen, das eine durchrationalisierte Gesellschaft überhaupt noch bereithält. Dass dabei Zeichen der Zuneigung auch als sexuelle Aufforderung missdeutet und Grenzsetzungen als verletzend erlebt und „übersehen“ werden, hat aber weniger mit der Glut des Augenblicks zu tun als vielmehr mit dem Machtgefälle zwischen Männern und Frauen. Das Paradoxe und Fatale dabei ist, dass die Liberalisierung, die die Sexualität in den 60er und 70er Jahren erfahren hat und die eigentlich befreiend wirken sollte, Frauen genötigt hat, jederzeit verfügbar zu sein, selbstbestimmt natürlich.Und schon fühlen sich die „gefoppten“ Männer als Opfer von Erinnyen, die mit falschen Anschuldigungen vor Gericht ziehen, um sich am Patriarchat zu rächen. Der Fall des Models Gina-Lisa Lohfink, das sich deshalb vor Gericht verantworten muss, bedient das Phantasma der Generalverschwörung vorzüglich. Vergessen lässt sich dann auch wieder, dass die Frau gegen ihren Willen von zwei Partnern gefilmt wurde und sie gegen die im Internet kursierenden Videos gerichtlich vorgehen musste. Einzelfälle wie derjenige von Lohfink stellen auf absurde Weise die zigtausend Fälle aktenkundig gewordener oder verdeckter sexueller Übergriffe in den Schatten.Verbotstafeln und Strafen, das ist nicht zu leugnen, sind nur das letzte Mittel gegenüber einer Macho-Ideologie, die suggeriert, ein Minirock oder ein Kuss räume Männern alle Rechte ein. Niemand, der seine Sinne beisammenhat, will eine Liebesnacht vor dem Richtertisch ausklingen lassen. Und keine Frau, auch wenn sie Rachegefühle hätte, stellt sich dort gerne den demütigenden Fragen. Das neue Sexualstrafrecht, sagen Experten, wird die Zahl der Anzeigen nicht erhöhen. Aber es signalisiert, dass die Gesellschaft übergriffige sexuelle Handlungen nicht toleriert und bereit ist, sie zu verfolgen. Es bekräftigt, dass nicht nur ein britisches „Nein“, sondern auch ein weibliches – oder, in seltenen Fällen, ein männliches – tatsächlich „Nein“ heißt, mit allen Konsequenzen. Das macht die Betroffenen keineswegs zu Opfern, sondern stärkt sie in ihrer Autonomie.
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