Es war das letzte Mal, dass sich die Runde in dieser Zusammensetzung äußerte. Zwar harrt der Gesetzesentwurf, nach dem der Nationale Ethikrat künftig als Deutscher Ethikrat firmieren wird, noch auf dem Schreibtisch des mit politischer Erziehung befassten Bundespräsidenten zur Unterschrift, doch die Strafrechtlerin Kristiane Weber-Hassemer, seit Sommer 2005 Vorsitzende der Kommission, ließ keinen Zweifel daran, dass die Empfehlungen zur Veränderung des Stammzellgesetzes die letzte Handreichung für das Parlament sein werden.
Was die Räte bewogen hat, kurz vor Toresschluss noch zwei ethische Fässer zu öffnen - im Mai hatten sie für eine Praxis der Organspende plädiert, die praktisch eine Umkehr der bestehenden Rechtslage darstellt -, steht dahin. Jedenfalls hat sich ihre Mehrzahl in Sachen Stammzellforschung als an den politischen und wissenschaftlichen Mainstream anschlussfähig profiliert. Nachdem vergangenes Jahr die Deutsche Forschungsgemeinschaft das vereinzelte Trommelfeuer für eine Revision des Stammzellgesetzes von 2002 unmissverständlich zusammengefasst und eine Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung "Reformbedarf" angemahnt hatte, infiltrieren die rhetorischen Viren der Stammzell-Lobby nun offenbar auch das Parlament. Erstaunt liest man auf der Homepage des ehemaligen Vorsitzenden der Bioethik-Enquete des Bundestags, René Röspel (SPD), bislang ein dezidierter Kritiker der Stammzellforschung, dass er sich mit Abgeordneten seiner Fraktion dafür einsetzen will, den Stichtag für die Einführung von humanen embryonalen Stammzellen auf den 1. Mai 2007 zu verschieben.
Ganz so einfach machen es sich die Ethikräte nicht. Ihr Mehrheitsvotum (14 von 24 Mitgliedern) beansprucht, sowohl dem Geist des Embryonenschutzgesetzes als auch des Stammzellgesetzes zu folgen. Ersteres verbietet generell die Herstellung und Vernutzung von Embryonen in der Forschung, letzteres wollte verhindern, dass im Ausland Anreize geschaffen werden, Stammzelllinien für die deutsche Forschung herzustellen. Seither reißt die Klage, mit den in Deutschland verfügbaren, vor 2002 produzierten Linien ins internationale Forschungsabseits zu geraten, nicht mehr ab. Die Stichtagsregelung, nehmen die Räte diese Litanai auf, wirke sich nicht nur wie ein Forschungsverbot aus, die Strafvorschriften hätten zusätzlich verunsichernde Wirkung auf die betroffenen Wissenschaftler. Nicht nachvollziehbar sei außerdem, warum Stammzellen nur in der Grundlagenforschung und nicht in der therapeutischen Anwendung - die allerdings, das räumt der Rat ein, in der Humanmedizin bislang gar nicht absehbar ist - eingesetzt werden dürfen.
Statt jedoch für eine schlichte Verschiebung des Stichtags, plädiert die Mehrheit (mit Ausnahme des evangelischen Theologen Hermann Barth) für eine "Einzelfallprüfung" durch die zuständige Genehmigungsbehörde. Der Jurist Horst Dreier, der das Votum vorstellte, konnte indessen nicht befriedigend erklären, nach welchen Kriterien diese erfolgen soll. Weiterhin sind die Räte der Ansicht, dass die Strafbewehrung im Embryonenschutzgesetz ausreicht, um Missbrauch zu verhindern und schlägt vor, das Stammzellgesetz entsprechend zu ändern. Nach ihrem Willen sollte Stammzellforschung außerdem künftig auch der Diagnose und Behandlung dienen und in diesem Rahmen zugelassen werden.
Das Mehrheitsvotum ist eine Konsequenz der schon 2002 monierten rechtlichen Inkonsistenz des Stammzellgesetzes. Schon damals fürchteten Kritiker, dass die ausgehandelte Kompromisslinie - Embryonen schützen, ohne die Forschung einzuschränken - nur von beschränkter Haltbarkeit sein und bald wissenschaftlichen Begehr nach frischem embryonalen Zellen schaffen würde. Die Einzelfallprüfung schien den Räten offenbar die glaubwürdigere Lösung als eine Verschiebung des Stichtags.
An diesem "Glaubwürdigkeitsproblem" entzündet sich überraschend offensiv auch das Minderheitenvotum, das angesichts von zehn Unterstützern (der katholische Theologe Eberhard Schockenhoff gehört ebenso zu den Unterzeichnern wie der durchaus forschungsfreundliche Eckhard Nagel) gar nicht so marginal erscheint. Ein der jeweiligen Forschungsentwicklung nachlaufender Stichtag, argumentiert es, führe im Ergebnis zu einer "Aushöhlung der derzeitigen normativen Grundlagen im Umgang mit menschlichen Embryonen". Die Einzelfallprüfung hingegen verlagere das Problem von der normativen auf eine administrative Ebene und begünstige "diffuse Entscheidungen". Der implementierten und fortgeschriebenen "Doppelmoral" - aus dem Ausland die "schmutzigen" Zelllinien, in Deutschland die "saubere" Forschung - wollen diese Räte endgültig ein Ende setzen. Deshalb votieren sie grundsätzlich für die Beibehaltung des Stichtags - und damit perspektivisch für das Aus der humanen Stammzellforschung. Wer allerdings Stammzellforschung wolle, so ihre Stellungnahme weiter, müsse die "rechtlich fixierten Grundpositionen" (und damit auch das Embryonenschutzgesetz) überprüfen und zur Diskussion stellen.
Eine "bioethische Flucht nach vorne" wollte die Berichterstatterin Regine Kollek in dieser überraschenden Position nicht erkennen. Und es spricht unbedingt für diesen Teil des Rats, dass er den fortlaufenden parlamentarischen "Scheinlösungen" die Absolution verweigert. Diese Position könnte allerdings auch umgemünzt werden von denjenigen, für die das Embryonenschutzgesetz ohnehin nichts weiter als eine Forschungsfessel ist und die nun ihre Chance wittern.
Die Kräfteverhältnisse werden sich bald klären, wenn der Deutsche Ethikrat im Herbst auf einer gesetzlichen Grundlage neu bestellt wird. Wer von den 25 Räten "überlebt" und von Regierung und Fraktionen nominiert wird, wissen bislang nicht einmal sie selbst. Manche, so die Vorsitzende Weber-Hassemer im Gespräch, sind auch amtsmüde, denn das Geschäft ist arbeitsintensiv, anstrengend, und die Räte sind untereinander nicht per se auf Schmusekurs.
Dass sich mittlerweile auch die politischen Konstellationen geändert haben, lässt sich nicht nur an den gewendeten Positionen eines René Röspel ablesen. Die neun Mitglieder des neuen parlamentarischen Beirats - er wurde als Kompromiss installiert, nachdem Forschungsministerin Annette Schavan es abgelehnt hatte, künftig auch Abgeordnete in den Rat zu berufen - sind nämlich weitgehend benannt.
Während zwei der drei Sozialdemokraten (René Röspel und Carola Reimann) schon der Enquete-Kommission angehörten, fällt auf, dass die Union auf ihre ehemaligen Enquete-Mitglieder - darunter den exponierten bioethischen Warner Hubert Hüppe - verzichtet hat und eine eher forschungsfreundlich gestimmte Riege ins Rennen schickt. Welche Rolle der Beirat im künftigen Geschäft des Rats spielen wird, ist überhaupt noch nicht abzusehen. Ilja Seifert der in der Enquete die Linkspartei vertrat, hat schon im Vorfeld angekündigt, dass er sich nicht als "parlamentarisches Feigenblatt" der Regierung zur Verfügung stellen will.
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